krankheitsdauer länger als 4 monate über jahreswechsel andauernd

wie ist urlaubsberechnung zu berücksichtigen?

Antworten

  • gar nicht
  • Krankheit und Urlaub? Ich verstehe nicht....
  • Hallo,

    Urlaubsanspruch verfällt nicht sofern es tariflich geregelt ist.
    War zumindest bei mir so.
    Je nach Arbeitsplatz kann es aber Unterschiede geben.
    Gibt Arbeitnehmer die dürfen keinen Resturlaub mit in das neue Jahr nehmen.

    Wie das bei euch geregelt ist weiss ich nicht.
    Was genau möchtest du wissen?

    gruß wessi
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