Gdb wurde von 60 auf 40 heruntergestuft - wie vorgehen bei Widerspruch

Hallo Zusammen,
ich bin neu hier im Forum und hätte eine Frage zu folgendem Problem: Seit meiner Geburt bin ich aufgrund verschiedener Knochen-Fehlbildungen (Carpenter-Syndrom) körperbehindert und wurde 2003 mit einem GdB von 50 eingestuft. Aufgrund von hinzugekommener Epilepsie und isolierter Rechtschreibschwäche wurde im Jahr 2009 mein GdB auf 60 erhöht. Nun habe ich diese beiden Einschränkungen wieder herausnehmen lassen, da nicht mehr vorhanden. Durch diese Neueinschätzung, die zu meinem 18. Geburtstag vorgenommen wurde, bin ich auf einen GdB von 40 abgestuft worden. Dagegen hatte ich Einspruch eingelegt, dieser ist abgelehnt worden.
Wie gehe ich jetzt weiter vor? Reiche ich noch einmal eine Widerspruch ein? Wenn ja, wie begründe ich diesen? Lasse ich mir vom Amt die vorliegenden Krankenunterlagen zusenden?
Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Antworten

  • Joda06 hat geschrieben:
    Hallo Zusammen,
    ich bin neu hier im Forum und hätte eine Frage zu folgendem Problem: Seit meiner Geburt bin ich aufgrund verschiedener Knochen-Fehlbildungen (Carpenter-Syndrom) körperbehindert und wurde 2003 mit einem GdB von 50 eingestuft. Aufgrund von hinzugekommener Epilepsie und isolierter Rechtschreibschwäche wurde im Jahr 2009 mein GdB auf 60 erhöht. Nun habe ich diese beiden Einschränkungen wieder herausnehmen lassen, da nicht mehr vorhanden. Durch diese Neueinschätzung, die zu meinem 18. Geburtstag vorgenommen wurde, bin ich auf einen GdB von 40 abgestuft worden. Dagegen hatte ich Einspruch eingelegt, dieser ist abgelehnt worden.
    Wie gehe ich jetzt weiter vor? Reiche ich noch einmal eine Widerspruch ein? Wenn ja, wie begründe ich diesen? Lasse ich mir vom Amt die vorliegenden Krankenunterlagen zusenden?
    Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.


    Hallo Joda,
    wo gegen möchtest du bitte Einspruch erheben? Du selber hast die Epilepsie rausnehmen lassen, somit wurde der GdB gesenkt.
    Ich sehe da keine Möglichkeit.
    Ein abgelehnter Widerspruch wurde sicher begründet, wie lautete diese?
    Danach ist nur noch das Sozialgerichtsverfahren möglich
    Rudi
  • Hallo Rudi,

    danke für deine Rückmeldung und sorry, dass ich erst jetzt darauf reagiere (bin z. Zt. im Prüfungsstress).
    Dass der GdB gesenkt wird ist ja richtig, aber doch nicht um 20 Punkte, wenn ich vorher für die gleichen Dinge 10 dazubekommen habe. Sprich, ich kann nicht nachvollziehen, dass für das gleiche Krankheitsbild der Weg GdB 50 -> 60 -> 40 richtig sein soll.
    In der Ablehnung meines ersten Einspruchs hieß es, dass meine Gründe nicht zu einer anderen Einschätzung geführt hätten und es deshalb bei der Neueinstufung mit GdB 40 bleibt.
    Dagegen hab ich nun in der vergangenen Woche schriftlich Widerspruch eingereicht und für die nachträgliche Begründung meines Widerspruchs um Akteneinsicht gebeten.
    Und wenns dann vors Sozialgericht geht, dann ist das halt so. Ich werde auf jeden Fall nicht kampflos aufgeben.

    Gruß
    Joda06
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