Berechnung der Rente bei teilzeitarbeit wegen Behinderung
Hallo,
ich muss wegen meiner Behinderung (50 Prozent) bei meinen letzten Arbeitsjahren auf Teilzeitarbeit runter gehen. Ich hatte mal die Info, dass diese letzten Teilzeit-Arbeitsjahre dann bei der Rentenberechnung speziell eingerechnet werden. Leider finde ich aktuell im Internet keinen solchen Beitrag. Deshalb stelle ich hier die Frage, ob es 2018 noch so eine Regelung gibt. Meiner Info zu Folge werden die letzten Jahre dann besser zur Rentenberechnung dazu genommen bzw. anders angerechnet, wenn man durch eine Behinderung nicht mehr Vollzeit arbeiten kann.
ich muss wegen meiner Behinderung (50 Prozent) bei meinen letzten Arbeitsjahren auf Teilzeitarbeit runter gehen. Ich hatte mal die Info, dass diese letzten Teilzeit-Arbeitsjahre dann bei der Rentenberechnung speziell eingerechnet werden. Leider finde ich aktuell im Internet keinen solchen Beitrag. Deshalb stelle ich hier die Frage, ob es 2018 noch so eine Regelung gibt. Meiner Info zu Folge werden die letzten Jahre dann besser zur Rentenberechnung dazu genommen bzw. anders angerechnet, wenn man durch eine Behinderung nicht mehr Vollzeit arbeiten kann.
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Antworten
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Hallo,
mir ist keine derartige Regelung bekannt, die Rente wird nach dem Einkommen berechnet.
Lediglich gibt es die Möglichkeit früher in Rente zu gehen wegen Schwerbehinderung.
Genaues bei deinem Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung und online auf deren HP.
Für den Held des Tages wird das doch ein leichtes sein zu Infos zu kommen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/Rente_Reha_node.html
Rudi
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Du meinst wahrscheinlich die Zurechnungszeit. Die gibt es aber nur bei Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und Erziehungsrente.
Sprich wenn du ganz normal mit regelaltersrente oder Rente für langjährig Versicherte in Rente gehst wird das nicht der Fall sein. Da vermindert Teilzeit die Höhe der Rente.
Wenn du aber z.b mit 55 in Erwerbsminderungrente gehen musst, dann gibt es zwar Abschläge weil du vorzeitig in Rente gehst aber es gibt auch eine Zurechnungszeit. Sprich es wird so getan als ob du bis 62 bzw 65 je nachdem was zutrifft (da gibt's ne Regelung zu) gearbeitet hättest und zwar mit einem Durchschnittswert deines Einkommens. Die letzten 4 Jahre die diesen Wert verringern könnten z.b weil es da Teilzeit Arbeit gab werden dann nicht berücksichtigt um zu diesen Durchschnittswert zu kommen.
Wie gesagt ich denke du meinst das, aber genauere Info s bekommst du direkt bei der DRV die beraten dich. Hol dir einfach einen Termin
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Hallo Jule,
auf Wahrscheinlichkeiten sollten wir keine Antworten geben, sie erwecken u.U. falsche Hoffnungen.
Soll sich der "Held des Tages" klarer ausdrücken dann wird auch besser geantwortet!
Rudi
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Hallo Jule,
vielen Dank für Deine Hilfe.
Ja, das was du da geschrieben hast, ist wohl das, nachdem ich suche.
Bei mir liegt der Fall so. Ich will ja gar keine Erwebsminderungsrente beantragen. Es ist so, dass ich wegen meiner Behinderung nicht mehr Vollzeit arbeiten gehen kann. Ich hatte den damals gelesenen Beitrag so verstanden, dass wenn man wegen der Behinderung nur noch Teilzeit arbeiten kann (mit ärzlichem Attest), dass diese Zeit dann auch mit dem Durchschnitt der voll eingezahlten Jahre berechnet wird. Auch wenn man keine Erwebsminderungsrente bekommt. Das beste ist, ich wende mich direkt an die Rentenversicherung. Mit denen habe ich aber keine guten Erfahrungen gemacht. Die legen vieles so aus, dass man nichts bekommt. Sieht man auch an den vielen Klagen, die gegen die Rentenversicherung laufen.
@Rudi
ich bitte dich, auf meine Threads nicht mehr zu antworten.
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Ich wüsste nicht das es generell sowas gibt. Wenn du aber etwas bei der DRV erfahren solltest wäre ich um ne Rückmeldung dankbar.
Das bezieht sich meiner Meinung nach auf Erwerbsminderungsrente.
Du solltest dich aber wirklich mal beraten lassen. Stelle auch schriftlich die Anfrage. Nur auf mündliche Dinge kannst du dich nicht verlassen da man auch das Pech haben kann an jemandem zu geraten der keine Ahnung hat. Auf schriftliches wird immer korrekt geantwortet. Du musst halt die richtigen Fragen stellen.
Auch solltest du drüber nachdenken evt ne teilweise EM Rente zu beantragen und nebenbei in Teilzeit zu arbeiten. Das geht wenn du nur noch zwischen 3-6h arbeiten kannst.
@ Rudi wieso sollte ich nicht dadrauf antworten. Ich kann manchmal abschätzen was jemand meinen könnte. Und so wie sie es in ihrer laienhaften Weise ausgedrückt hat kann es nur die Zurechnungszeit sein. Und wenn nicht dann ist es ne Info für andere die das lesen und sie kann sich denken ne das meine ich nicht. Und sich nicht auf aussagen aus dem Internet zuverlassen ist logisch. Man sollte immer bei der DRV nachfragen, mit denen ich übrigens sehr gute und kompetente Erfahrungen habe. Aber wie gesagt nicht mündlich abfragen,
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Held des Tages hat geschrieben:
Hallo Jule,
vielen Dank für Deine Hilfe.
Ja, das was du da geschrieben hast, ist wohl das, nachdem ich suche.
Bei mir liegt der Fall so. Ich will ja gar keine Erwebsminderungsrente beantragen. Es ist so, dass ich wegen meiner Behinderung nicht mehr Vollzeit arbeiten gehen kann. Ich hatte den damals gelesenen Beitrag so verstanden, dass wenn man wegen der Behinderung nur noch Teilzeit arbeiten kann (mit ärzlichem Attest), dass diese Zeit dann auch mit dem Durchschnitt der voll eingezahlten Jahre berechnet wird. Auch wenn man keine Erwebsminderungsrente bekommt. Das beste ist, ich wende mich direkt an die Rentenversicherung. Mit denen habe ich aber keine guten Erfahrungen gemacht. Die legen vieles so aus, dass man nichts bekommt. Sieht man auch an den vielen Klagen, die gegen die Rentenversicherung laufen.
@Rudi
ich bitte dich, auf meine Threads nicht mehr zu antworten.
Du schreibst mir ganz sicher nicht vor wem ich antworte.
Der "Held des Tages" scheint abgehoben! 🥺
Rudi
@Jule,
sorry ich schreib es etwas krass, leider ist es nicht immer so daß sich Menschen auf Aussagen im Internet nicht verlassen.
Habe da schon böses erlebt.
Naive sterben nie aus
Rudi
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Ja aber mit gar nicht antworten und nur sagen frag da nach hilft man auch nicht weiter.
Man kann wissen sammeln, und dann nachfragen was davon stimmt beider DRV. Und so hat man manchmal auch die Fachbegriffe wie "Zurechnungszeit" die man direkt anwenden kann und dann wissen die beider DRV was sie eventuell fragen will.
Die Antworten der DRV sind auch immer nur so wie man fragt. Interpretiert der Sachbearbeiter die Frage falsch gibt's eventuell auch ne falsche Antwort weil das gar nicht gemeint war. Es gibt Sachbearbeiter die holen aus und erklären mehr als sie müssten wenn sie sich nicjt sicher sind was gemeint ist und dann gibt es Sachbearbeiter die beantworten die Frage kurz und bündig aber eben so wie sie sie interpretiert haben.
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