Ermäßigung der KFZ Steuer bei Grad der Behinderung 50.

Bei mir liegt ein Grad der Behinderung von 50 vor. Kann ich für die KFZ Steuer eine Ermäßigung beantragen und wenn ja wo. .?

Antworten

  • Ohne Merkzeichen ist nix mit Ermäßigung oder Befreiung, warum auch kannst ja laufen.
    Voraussetzungen


    Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Kfz-Steuer von 50 Prozent sind:
    • Sie sind schwerbehindert (GdB mindestens 50).
    • Sie sind in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos (Merkzeichen Gl).
    • Sie verzichten auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen.

    Voraussetzungen für eine Befreiung von der Kfz-Steuer sind:
    • Sie sind schwerbehindert (GdB mindestens 50).
    • Sie sind außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen Bl) und/oder hilflos (Merkzeichen H).
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen.

    Außerdem dürfen Sie das Fahrzeug nicht zweckfremd nutzen.
    Rudi
Diese Diskussion wurde geschlossen.