Sind Umbauten generell bei Wertermittlung zu berücksichtigen?

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Ich bin vermutlich alleiniger Unfallverursacher - das Auto hat einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten. Die Umbauten sind mit versichert. Lt Versicherung liegen die Reparaturkosten bei 19.000 €, der Wiederbeschaffungswert (B-Max Titanium EZ 12-2015) bei knapp 15.000 €, der Restwert bei knapp 7.000 €. Für die Ein- bzw. Umbauten der Einhandbedienung, der Standheizung und des Ladeboys werden 3.000 € übernommen, die Funktionsfähigkeit wird hier unterstellt. Ist es rechtens, dass der Wiederbeschaffungswert ohne Umbauten veranschlagt wird? Der Ladeboy (Einbau 9-2016) kann nur in einem B-Max erneut eingebaut werden. Aufgrund meiner fortschreitenden Krankheit (Platzmangel im B-Max - Sitz kann nur aufrecht eingestellt bleiben) würde ich keinen B-Max mehr kaufen wollen. Weiterhin stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang mein Rentenversicherungsträger Umbauten finanziert (bin noch voll berufstätig).
Im Voraus vielen Dank für eine Antwort!
Manuela