Hilflosenentschädigung als Einkommen Existenzminimum?

Guten Morgen!

Ich beziehe eine 100% IV und PK Rente. Dazu bekomme ich eine Hilflosenentschädigung leichten Grades.

Mein Mann wurde Arbeitslos und inzwischen sind auch einige Pfändungen gegen ihn eingeleitet. Das Betreibungsamt nimmt meine Hilflosenentschädigung in mein Einkommen, dass sich natürlich um diesen Betrag erhöht. Meine Auslagen, also die Hilfe durch Drittpersonen, kann ich mit Quittungen vorlegen. Hier werden nur 50% anerkannt und in das gemeinsame Existenzminimum gerechnet.

Ich bin damit nicht einverstanden, auch wenn das Betreibungsamt immer wieder betont, dass sie meine Einkünfte nicht pfänden können und mein Mann die Pfändungen hat. Die HE wird als Einkommen berechnet und somit verändern sich die Zahlen, die Quote, die mein Mann abliefern muss.

Hilflosenentschädigungen sind dazu da, damit ich mir Hilfe holen kann. Das BA sagte, dass mein Mann ja schliesslich zu Hause sei und er mir helfen könnte. Es gibt Dinge, bei denen kann er mir nicht helfen. Einkaufen oder Fahrten zum Arzt. Er hatte eine OP am Fuss und das verheilt schlecht.

Mir wurde gesagt, dass die HE nur zu diesem Zweck eingesetzt wird und für nichts anderes. Da es aber bei unserem Existenzminimum ist und wir durch die Pfändung eh finanziell knapp, stellt sich mir die Frage, wieso dies so ist. Geärgert hat mich auch, dass der Betreibungsbeamte sagt, dass er nur wegen seinem Entgegenkommen die Hälfte der Kosten anrechnet.

Gibt es hier jemanden, der auch einmal in einer solchen Lage war? Vom SKOS habe ich etwas gefunden. Die machen dies auch so.

LG

Antworten

  • Mupa hat geschrieben:
    ...Das BA sagte, dass mein Mann ja schliesslich zu Hause sei und er mir helfen könnte. Es gibt Dinge, bei denen kann er mir nicht helfen. Einkaufen oder Fahrten zum Arzt. Er hatte eine OP am Fuss und das verheilt schlecht....
    LG

    Hallo Mupa,
    So wie ich das sehe, solltestst du die Behinderung deines Mannes nachweisen können. Sonst kenne ich mich in der Schweiz nicht aus.
    LG

  • Hallo Mupa

    hier im MyHandicap gibt es Fachpersonen, oder Pro Cap bietet auch Auskünfte über Sozialversicherungsfragen an, da die Ämter dir die HL kürzen, denke ich das sie weiterhelfen können. Falls nicht, gleich nachfragen an wen du gelangen kannst.

    Jede Gemeinde bietet jeden Monat unendgeltliche Rechtsberatung an.

    LG

    Kohlrabi
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