Anhörung zum Ende des Krankengeldanspruches. Warum muss ich mich bei meiner KK zum Sachverhalt äußer

Mein Anspruch auf Krankengeld endet am 6.1.2019. nun erhielt ich von der KK ein Schreiben wo ich mich innerhalb von 3 Wochen zu dem Sachverhalt äußern soll bevor über das Ende von Krankengeldbezug ein Bescheid erlassen wird. ich war bereits beim MDK der KK die mich als arbeitsunfähig eingestuft haben. Daraufhin musste ich einen Antrag auf mediz. Rehabilitation stellen. Ich habe einen GDB von 80% ( COPD 3 ) und auch in psychiatrischer Behandlung.

Antworten

  • Hallo,
    du mußt dich nicht äussern.
    Die Folge ist keine Reha und kein weiteres Geld.
    Wer Leistungen wünscht hat nicht nur Rechte sondern auch Pflichten, entscheide dich.
    Rudi 🥺
  • Hallo Rudi,

    danke für die schnelle Antwort. Du hast ja damit recht, dass man nicht nur Rechte sondern auch Pflichten hast. Mich wundert es nur, da nicht die Krankenkasse die Reha bewilligen soll sondern die Rentenversicherung dafür zuständig ist. So nwurde es mir jedenfalls von meiner KK mitgeteilt. den Antrag auf med. Reha sollte ich auf Wunsch der KK stellen. nachdem mich alle Unterlagen eingereicht habe wurde mir mitgeteilt, dass die KK nicht zuständig ist und den Antrag an die RV sendet. Daher wundert es mich, dass ich mich nun äußern soll.
  • Nun, ich weiss nicht was die wollen, evtl. das Ergebnis deines Antrags bei der RV und ob sie ggf Überbrückungsgeld zahlen oder sonst was.
    Lass dich überraschen, den Kopf reisst dir keiner ab. 😉
    Rudi
  • Hallo Rudi,

    vielen Dank für Deine schnellen Antworten. 😃
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