kann mich das jobcenter zu einer Bedarfsgemeinschaft zwingen

Kann mich das Jobcenter zu einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Ausbildungssuchende Tochter in meiner behindertengerechten 2-Zimmer Wohnung zwingen.Ich schlafe im Wohnzimmer auf meinem Sofa und Sie im Schlafzimmer Das Amt zahlt Ihr nichts

Antworten

  • Hallo sweety,
    was heisst "zwingen"? Es ist doch auch eine, folglich muß deine Tochter auch mit eingerechnet werden (Geld bekommen).
    Oder bekommt deine Tochter anderweitig Sozialleistungen.
    Warum muß man immer nach fragen, kann man Fragen nicht mit allen relevanten Fakten versehen?

    Rudi
  • Hallo

    Grundsätzlich ja.Ihr bildet,da Ihr zusammen wohnt eine Bedarfsgemeinschaft.
    Frage von mir.Warum bekommt deine Tochter kein Geld,also HartzIV?Ist euer Gesamteinkommen so hoch?
    Was sie bekommen muss ist auf jedenfall Kindergeld.Das steht Ihr/Dir zu.
    Wenn dann das Einkommen über dem Satz für 2 Personen liegt gibt es kein weiteres Geld mehr.

    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Rudi65 hat geschrieben:
    Hallo sweety,
    was heisst "zwingen"? Es ist doch auch eine, folglich muß deine Tochter auch mit eingerechnet werden (Geld bekommen).
    Oder bekommt deine Tochter anderweitig Sozialleistungen.
    Warum muß man immer nach fragen, kann man Fragen nicht mit allen relevanten Fakten versehen?

    Rudi


    Meine Tochter hat in Berlin eine Wg bewohnt und dort eine Lehre begonnen und den Abschluss nicht geschaft teilweise hatte sie einen Nebenjob hatte auch Probleme mit dem Bafög-Amt Kürzung der Bezüge so das es zur Fristlosen Kündigung der Wohnung kam wollte damit sagen das war wohl alles zu viel für sie .So kam sie wieder nach Schwedt, was sollte man machen ich habe sie aufgenommen. Das Jobcenter sieht uns als Bedarfsgemeinschaft an Und zahlt nichts.aber der Wohnraum gibt es nicht her das man vernünftig wohnen kann und das Verhältnis zwischen uns beiden ist auch nicht gerade das beste .Sie bekommt vom Amt keine Zustimmung zum Umzug in eine eigene Wohnung die man wohl brauch und ohne jegliches Einkommen vermietet ihr auch keiner Sie ist 23 Jahre und bekommt kein Kindergeld mehr .Bemüht sich um eine neue Lehre aber die würde dann erst nächstes Jahr beginnen und Nebenjobs als ungelernte verdient sie ja auch nicht soviel für eine Eigene Wohnung ch bin Oberschenkelamputiert und muß teilweise auch mich in meiner Wohnung mit meinem Rollstuhl bewegen können da ich die Prothese nicht den ganzen Tag tragen kann und kann mein Schlafzimmer nicht nutzen und das ist das Problem. man kann mir das doch nicht zu muten. Ich habe extra deshalb eine barrierefrei Wohnung Paterre und im Wohnumfeld zb gibt es keine Bordsteine also alles Ebenerdig, des hat man mir diese Wohnung empfohlen wegen meine Gehbehinderung .man kann mir doch nicht zu muten das ich mit meiner erwachsenen Tochter im Ehebett schlafe. Hatte schon die Idee einfach eine Zweitwohnung zu mieten und meiner Tochter unter zu vermieten. aber wie reagiert das Amt darauf das akzeptieren die doch nicht stimmen ja so einen Umzug nicht zu, nicht das ich dann mit 2 Mieten da stehe.
  • Hallo Sweety,
    ich fasse kurz zusammen:
    Deine Tochter hat die Ausbildung abgebrochen und bekommt auch kein Bafög mehr.
    Ist sie arbeitslos gemeldet? Dann bekäme sie Hartz IV, scheint aber nicht so.
    Schreib doch bitte die wichtigen Fakten und nicht Wohnung klein nicht zumutbar etc.
    Aktuell bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft, warum deine Tochter darin kein Geld bekommt mußt du noch erklären.
    Schwerbehindert ist deine Tochter nicht? Dann besteht auch nur in besonderen Fällen eine Umzugsmöglichkeit auf Kosten der Arge.
    Übrigens: Jobs findet man auch als ungelernt, wenn man will.
    Natürlich nimmt man sein Kind in Notfällen auf, muß sich aber auch über die Tragweite im klaren sein und vielleicht nach anderen Möglichkeiten suchen. Du hast dich aber für die Aufnahme entschieden und mußt da jetzt erst einmal durch.
    Rudi