Mißbrauch vom Behindertenausweiß

Wenn ein Behinderter der ein Rollstuhlparkplatz bekommen hat noch Fahrradfahren und Spazieren gehen kann ist das nicht betrug ???? laufen als wäre nichts gewesen oder war

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  • Hallo Sportler,
    glaub mal nur daß die Behörde genau prüft bevor sie einen Behindertenparkplatz einrichtet. Dazu ist nicht dringend notwendig gehunfähig zu sein, es gibt auch andere Behinderungen die dazu berechtigen aber nicht unbedingt sichtbar sind.
    Ist es denn die selbe Person die auf dem Ausweisfoto zu sehen ist? Der Behindertenausweis muß ja sichtbar im Pkw ausliegen
    Rudi
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  • @jenner,
    danke für die Korrektur.
    Jetzt machen wir es aber genau: " Der Parkausweis muß mit gut sichtbarer Registriernummer im Kfz ausgelegt werden!"
    Rudi 😉
  • Leute, so kommen wir nicht weiter. Bei mir ist Registriernummer sichtbar - weil oben. Und Bild nicht sichtbar - weil unten. Auch gut so. Sonst könnte ja jeder sehen, wo ich wieder stehe.
    ABER: Meint sportler vielleicht Rollstuhlparkplatz vor dem Haus. Mein blinder Freund hat einen - und Sohn läuft fröhlich aus dem Haus. Kein Problem.
  • Waldi14 hat geschrieben:
    Leute, so kommen wir nicht weiter. Bei mir ist Registriernummer sichtbar - weil oben. Und Bild nicht sichtbar - weil unten. Auch gut so. Sonst könnte ja jeder sehen, wo ich wieder stehe...
    Du meinst den Schwerbehindertenausweis.
    Rudi und Jenner meinen Behinderten-Parkausweis (Parkausweis für Behinderte).
    Behinderten-Parkausweis hat kein Foto (Bild).
    Behindertenausweis hat einen Foto, und sind Geschäftsnummern auf beiden Seiten angegeben.

    Und das wissen wir auch noch nicht, ob man unseren Namen abdecken darf?
    M.E. sollte die Geschäftsnummer genügen...
    Und den Fahrzeug-Kennzeichen habe ich auf der Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzonne.
    lg

    Rudi hat geschrieben:...Dazu ist nicht dringend notwendig gehunfähig zu sein, es gibt auch andere Behinderungen die dazu berechtigen aber nicht unbedingt sichtbar sind.

    Rudi, ich bin auch der Mienung, dass der Parkausweis für Behinderte nur bei aG bewilligt wird; das musste aber trotz anderen Diagnosen auch vorhanden sein und eine ausergewöhnliche Gehbehinderung ist immer sichtbar. Bist du dir da sicher(?), dass es nicht so ist?
    lg
  • @Yvonne,
    waldi meint schon den blauen Parkausweis, der hat auch ein Foto.
    Sportler weiß doch nicht ob im Behindertenausweis ein "aG" steht, auf dem blauen Ausweis stehen kein GdB und Merkzeichen.

    @waldi,
    meines Wissens gibt es keinen extra Parkausweis wenn der Behindertenparkplatz für eine Person am Haus eingerichtet wird.
    Die Registrierungsnummer vom blauen Parkausweis steht dann als Zusatz auf dem Rollstuhlschild.
    "Parken nur mit Registriernr. XXX.
    Rudi
  • Ich möchte noch hinzufügen daß der Fahrer nicht der Inhaber des Parkausweises sein muß!
    Die Fahrten, egal durch wen, müssen nur im Zusammenhang mit den Inhaber des blauen Parkausweise sein und der Behinderte muß der Fahrzeughalter sein.
    Sportler weiss sicher nicht ob der Fahrer auch der Inhaber des Ausweises ist.
    Vielleicht erfahren wir es ja noch.
    Rudi
  • Rudi65 hat geschrieben:
    @Yvonne,
    waldi meint schon den blauen Parkausweis, der hat auch ein Foto.
    Sportler weiß doch nicht ob im Behindertenausweis ein "aG" steht, auf dem blauen Ausweis stehen kein GdB und Merkzeichen.

    Das Thema ist über Behindertenausweis.
    Nun gut, das blaue Behinderten-Parkausweis hat kein (Personen) Foto, meiner eben nicht.
    Wer ist Sportler?
    Ich denke, dass man den blauen Behinderten-Parkausweis ohne aG nicht einmal bekommt. Man muss dort ja den Behindertenausweis vorzeigen. Deswegen kann ich es nicht nachvollziehen, warum man den Behindertenausweis noch dazu hinlegen soll.
    Habe nachgesehen, für München gilt genauso wie ich es vermutet habe:
    - außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis)
    - Blinde (Merkzeichen „BI“ im Schwerbehindertenausweis)
    - Contergan Geschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputation beider Arme)
    https://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/muenchen/1072014/
    sorry, ja, das gilt nur für den EU Ausweis. Ja.
    lg


  • Meines Wissens hat der Blaue Parkausweis und nur damit ist man berechtigt auf Behinderten Parkplätzen zu stehen so im Auto zu liegen das die Registrierungs Nummer zu sehen ist, also mit dem Bild (das vorhanden ist) nach unten.

    Mit dem Fahrzeug darf nur ein ausgewiesener Parkplatz benutzt werden, wenn der Behinderte dabei ist.
    falls kontrolliert wird, hat der Behinderte das Beiblatt des Ausweises und seinen Behindertenausweis vorzulegen. (ist mir schon passiert)

    Ist es ein personalisierter Behinderten Parkplatz (mit Nummer) so darf sich dort nur der Inhaber des Parkausweises mit der identischen Nummer hinstellen - für alle anderen Parkausweisinhaber ist der Tabu.

    Normalerweise braucht man "aG" oder "Bi" als Merkzeichen um einen zu erhalten, es gibt aber auch Sonderfälle, einfach mal nachlesen.

    https://www.vdk.de/deutschland/pages/teilhabe_und_behinderung/9229/behindertenparkplaetze

    Mfg Leser
  • Alles richtig Leser 24.

    @Yvonne,
    Sportler ist der Threadersteller!
    Er schrieb:
    Wenn ein Behinderter der ein Rollstuhlparkplatz bekommen hat noch Fahrradfahren und Spazieren gehen kann ist das nicht betrug ???? laufen als wäre nichts gewesen oder war

    Es geht also um einen personalisierten Parkplatz, OK?
    Um den zu nutzen muß im Fahrzeug der blaue Parkausweis liegen mit der Registriernummer nach oben sichtbar.
    Niemand schrieb davon daß der Schwerbehindertenausweis dazu gelegt werden muß. der muß nur bei Fahrten mitgeführt werden wenn kontrolliert wird.
    Der blaue Parkausweis hat ein Foto wie auch der Schwerbehindertenausweis, warum deiner keinen hat weiss ich nicht.
    Hier ist einer abgebildet:
    https://mobilista.eu/403/parkausweis-fuer-behinderte-beantragen-rechte-und-pflichten/
    durch klicken auf den Ausweis wird er vergrössert.
    Spekulieren wo für er das "aG" hat führt zu nichts, da er den blauen Parkausweis hat muß das Merkzeichen auch vorhanden sein.
    Wie ich bereits schrieb ist der Mann der Fahrrad fährt usw nur der Fahrer von dem Schwerbehindert.
    Offenbar ist Sportler etwas neidisch.
    Rudi
  • Rudi65 hat geschrieben:
    Sportler ist der Threadersteller!....
    Aha... jetzt wird auch für mich verständlicher 😉
    Heute musste ich sehr über mich lachen. Bevor ich da antworte, wollte ich noch auf den Behinderten-Parkausweis gucken – aber klar – das Foto ist eben unten, dort kann ich ja nicht sehen. Habe ich "mich" wohl von mir versteckt 😛
    Sorry


  • Lachen ist gesund Yvonne, besonders wenn man mal über sich selbst lachen kann.
    Geht mir auch manchmal so.
    Schönes Wochenende
    Rudi
  • Ich hab´ gesehen, du hast auch soeben gelacht 😉
    Auch dir ein schönes Wochenende!
    yvonne
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  • jenner hat geschrieben:
    Endlich wird hier auch mal gelacht. 😛
    jenner
    komm, lach mit;
    das kann ich gleich in mehreren Sprachen 👿 😉 😎 😀 😃 👿 😆 😉 😢 😆
    translate kann das nicht 😳
    lg
  • Ich habe auch so eine blaue Behinderten-Parkkarte. Zwar in der Schweiz, aber da die Karte in der EU auch gültig ist, nehme ich an gelten vergleichbare Kriterien. Bei uns bekommt die Karte (muss von einem Arzt bestätigt werden), wer nicht weiter als eine bestimmte Strecke ohne Hilfsmittel oder Hilfsperson gehen kann. Ich glaube 200 m. Vielleicht auch nur 50 m - für mich nicht relevant, da ich keine 10 m ohne Stöcke machen kann. Ich gehe aber auch spazieren - einfach an Stöcken und sehr sehr langsam! Und seit Donnerstag fahre ich auch wieder Rad - ein speziell an mich angepasstes Dreirad. Es lässt sich also nicht einfach so pauschal sagen, dass jemand der spazieren und radfahren kann nicht berechtigt sein sollte.


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