Welche speziellen Buchhaltungs-Anforderungen für gemeinnützigen Verein?

Hallo,

eine Arbeitskollegin betreibt in ihrer Freizeit einen inoffiziellen Jugendverein. Da ihr Sohn eine Gehbehinderung hat, hat es sich zufälligerweise ergeben, dass die meisten teilnehmenden Kinder und Jugendlichen auch eine Körperbehinderung vorweisen. Die meisten kennen sie nämlich von der integrativen Schule ihres Sohnes.

Da sie nun einen offiziellen Standort für ihre Treffen anmieten wollen, wollen sie sich jetzt auch offiziell als gemeinnützigen Verein anmelden. Wir wissen, dass für gemeinnützige Vereine gewisse Steuervorteile gelten.
Wisst ihr, welche Anforderungen in der Buchführung erfüllt werden müssen, um diese Vorteile geltend zu machen?

Danke

Antworten

  • Hallo!

    Die Buchhaltung in einem (gemeinnützigen) Verein durch zu führen, ist keine einfache Angelegenheit. Entweder ihr ernennt intern ein Mitglied, der sich diesen Aufgaben widmen soll oder ihr organisiert euch eine externe Buchhaltung.

    Bevor das Finanzamt nämlich prüfen kann, welche Steuer- und Abgabepflichten bestehen, müssen Einnahmen und Ausgaben genau protokolliert werden. Außerdem sind alle "offiziellen" Vereine - egal, ob eingetragen oder gemeinnützig - verpflichtet, all diese Informationen auch allen Mitgliedern mitzuteilen. Da es sich bei euch um minderjährige Mitglieder handelt, müsstet ihr eben die Erziehungsberechtigten darüber informieren.

    Wichtigster Punkt für euch als gemeinnütziger Verein: Er darf nicht kommerziell betrieben werden und keine Gewinnerzielung zum Ziel haben. Ich denke, das trifft auf euch sowieso zu. Sobald ihr den offiziellen Status der Gemeinnützigkeit erlangt habt, seid ihr von folgenden Steuern befreit:
    - Körperschaftssteuer
    - Gewerbesteuer
    - Umsatzsteuer, wenn der Vereinsumsatz nicht 17.500 pro Jahr überschreitet

    Außerdem könntet ihr Spenden von der Steuer absetzen und Zuschüsse vom Staat anfordern.

    Die Einnahmenüberschussrechnung muss allerdings nach steuerlichen Bereichen aufgeteilt sein und es müssen alle Geld- und Sachmittel zweckgebunden und zeitnah verwendet werden.

    Du siehst, da gibt es Einiges zu beachten, was für Laien schnell überfordernd werden könnte. Denn gemeinnützige Vereine unterliegen einer detaillierteren Aufzeichnungspflicht und müssen viele zusätzliche Belege liefern, damit sie den Status der Gemeinnützigkeit behalten dürfen.

    Ich würde euch raten, euch von einem zertifizierten Buchhalter beraten zu lassen. Beispielsweise von dieser Finanzbuchhalterin hier: https://www.fibu-gloser.at/meine-dienstleistungen/buchhaltung-fuer-gemeinnuetzigkeit/
    Sie scheint sich nämlich unter anderem auch auf gemeinnützige Institutionen spezialisiert zu haben.

    Außerdem möchte ich noch den Rat mitgeben, dass ihr (bzw. deine Freundin) sich da was Tolles, aber auch Kompliziertes überlegt hat. Sie soll sich bitte nicht nur in finanziellen Belangen Hilfe holen! 😃

    GLG


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