Ist nach einem Schlaganfall die Tätigkeit als Busfahrer noch möglich?

Berufskraftfahrer-Busfahrer nach Schlaganfall ohne Behinderung noch möglich?

Antworten

  • Hallo meyrose,
    das sollte schon noch möglich sein, der bessere Ansprechpartner wäre allerdings dein Arzt/Neurologe.
    Bitte lösch doch deinen 2. Thread, einer reicht, sonst leidet die Übersicht.
    Rudi
  • Nach meinem Kenntnisstand nahezu ausgeschlossen.
    In jedem Fall von einem Neurologen mit der Zusatzqualifikation 'Verkehrsmedizin' abklären und bestätigen lassen. Die Konsequenzen könnten sonst dramatisch sein. Sollte nur ein guter Rat unter Betroffenen sein - in der Hoffnung, dass der Ausgang positiv ist.
    Waldi

  • Soso Waldi,
    dann ist meine Mutter 10 Jahre schwarz gefahren, werde gleich eine Selbstanzeige veranlassen! 🥺
    Rudi
  • Der Verkehrsmediziner Dr. Hingerl dazu (Internetportal):

    Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) bei Diabetes, Herzinfarkt, Schlaganfall etc.

    Die häufigsten Krankheiten unter denen Berufskraftfahrer leiden sind Diabetes, Herzerkrankung, Schlafapnoe (nächtliche Atemnot und dadurch bedingte Tagesschläfrigkeit) und Zustand nach Schlaganfall.

    Bis vor kurzem mussten in all diesen Fällen, ob "leicht oder schwer" noch Zusatzgutachten für die Fahrerlaubnisbehörde erstellt werden in denen zu beweisen war, dass der Fahrer trotz dieser Erkrankung noch sicher fahren kann.

    Seit dem Jahre 2014 wurden jedoch wesentliche Erleichterungen seitens des Gesetzgebers vorgenommen:
    So genügt es jetzt, wenn bei einem Diabetes der behandelnde Arzt bescheinigt, dass nur Medikamente mit niedrigem Unterzuckerungsrisiko eingesetzt werden, der Stoffwechsel ausgeglichen und in den letzten drei Monaten keine "Unterzuckerung" aufgetreten ist und weiterhin regelmäßig kontrolliert wird.
    ...

    In ähnlicher Weise können auch die anderen genannten Erkrankungen behandelt werden.
    ++++
    Eine Ausnahme davon besteht allerdings beim Zustand nach Schlaganfall. Ein durchgemachter Schlaganfall schließt in der Regel eine Verlängerung des Führerscheins (C, D, Personenbeförderungsschein) aus.
    +++

    Gruß Waldi
  • Du musst den Schlaganfall nicht Anzeigen.
    Es bleibt dir überlassen, was du dem Arzt bei einer Folgeuntersuchung sagst. Immerhin ist es auch eine Frage deiner beruflichen Existenz.

    Du musst aber für dich abchecken, wie hoch das Risiko für dich und die anderen Verkehrsteilnehmer ist, dass sich ein Schlaganfall wiederholt.

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