Halbseitenschwäche bei Spastig und komplett fehlender Muskel- und Gelenksteuerug rechts?

Ärzte geben bei der Bezeichnung meiner Symtome stehts zwei Begriffe an. (Hemiplegie u. Hemiparese), das Verwatungsamt spricht sogar nur von Halbseitenschwäche und das trotz Spastik in Arm u. Bein u. Falizipares des Gesichts. Gang ud Stand unmöglich!
Ist eine genaue Definition und Abgrenzung nicht möglich? Oder zeigt sich hier mal wieder die 08/15 Zuordnung von Menschen weil das Krankheitsbild von der "klassichen" Form abweicht?

Antworten

  • Die medizinische Definition ist für -plegie eine völlige Lähmung; "nichts geht mehr"
    -parese teilweise Lähmung - also von kaum bis stärker ausgeprägt. Mit Halbseitenschwäche, kann man Hemiparese auf deutsch ausdrücken. Über die Stärke der Lähmung sagt es genausowenig wie Hemiparese aus.
    Im Alltagsgebrauch wird oft nicht darauf geachtet oder der Unterschied ist nicht so genau bekannt (ausser bei Neurologen). Vielleicht ist bei Dir ja ein Teil der Gliedmassen plegisch (also völlig gelähmt) und ein Teil paretisch - also Bewegungen sind noch möglich.
    Von Plegie spricht man ohnehin seltener, ist bei einer Spastik ja auch nicht immer gut zu beurteilen. Bei schlaffen Lähmung und bestimmten Krankheitsbilder ist es eindeutiger.
    Eine Hemiparese (Halbseitenschwäche) bis hin zur Hemiplegie ist für dieses Krankheitsbild "klassisch". Ich würde mich nicht so an diese Begriffe klammern. Wichtig für Dich ist doch, wie sind Deine Bewegungsmöglichkeiten und danach wirst Du ja auch eingestuft - falls es Dir darum geht.
    Gruss Tündi
  • 😃 😃 Erst eimal ein Danke das sich jemand der Frage angenommen hat. Eigentlich kannte ich die Antwort schon!
    Immer wieder höre ich davon, das es Schwierigkeiten bei der Antragstellung zum Merkzeichen aG gibt. So auch bei mir. Die Antwort die ich erhalten habe wird per Schirmfoto oder Screenshot kopiert und dem Verzorgungsamt zugestellt, da hier offensichtlich Aufklärungsbedarf besteht. Ein lässig geschriebener Satz :"der Patient war in der Lage mit Gehstock etwa 100m mit einer Pause und leichter Hilfe zu gehen". Hundertfach in Reha-Abschlussberichten enthalten, weil Sandard in der Schlaganfalltherapie hat zur Abweisung meines Antrags geführt. Nun berechtigt dieser Satz nich automatisch zur Ablehnung des Merkzeichens aG.
    Warum? Der Gesetzestext lautet: "Eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeinträchtigung liegt vor, wenn sich die Schwerbehinderten Menschen wegen der Schwere ihrer Beeinträchtigungen dauernd nur mit fremder HILFE oder großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können".
    Bitte da haben wir`s doch!
    "War in der Lage mit (leichter) HILFE zu gehen". Da das Wort HILFE erscheint ist ein Kriterium zur Erteilung von aG erfüllt. Das es evtl. auch ohne HILFE gegangen wäre ist nirgendwo erwähnt. Der Zusatz "leichter" ist ebenso irrelevant wie "fremder" denn wer soll sonst helfen wenn nicht ein Anderrer? Die Pausenhäufigkeit und zurückgelegte Strecke hat nur auswirkungen bei der Beurteilung ob das Bewegen (Gehen) mit großer Anstrengung erfolgt.
    Ist es möglich sich ohne Hilfe fortzubewegen kann es dennoch mit großer Anstrengung verbunden sein, da unterschiedliche Bodenbeschaffenheiten auch unterschiedliche Anstrengungen erfordern, Braucht jemand wie ich für eine Wegstrecke von 45 m (nicht etwa 100 m, wie behauptet) einschlieslich einer Ruhepause von 3 Min. insgesamt 25 Minuten, ist das ein Zeichen für große Anstrengung.
    Ein gesunder Mensch legt wärend dieser Zeit ca.2.200 m zurück. Für diese Distanz würde ich 48,9 Stunden benötigen, also zwei ganze Tage.
    Nun hat das Amt dem Zusatz "Hierzu zählen insbesondere schwerbehinderte Menschen, die aufgrund der Beeinträchtigungen der Gehfähigkeit und Fortbewegung - dauerhaft auch für sehr kurze STRECKEN - aus medizinischer Notwendigkeit auf die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen sind". Mehr Bedeutung gegeben, als dem was grundsätzlich Vorausetzung ist. Leider muß ich jetzt nach 6 Stunden hier abbrechen.
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