Feststellungbescheid GdB 40 Rückwirkend geltend machen

Guten Abend,
ich bin seit 2005 an Rheuma erkrankt und in folge dessen wurde ein Feststellungbescheid mit GdB 40 erstellt.
Seit 2006 bin ich wieder Berufstätig habe aber das nie Steuerlich geltend gemacht. Meine Frage kann ich Rückwirkend eine Rückzahlung beim Finanzamt beantragen? Ich kenne mich da leider nicht so aus.

Vielen Dank & Grüße

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  • Hallo Kai,
    Bei einem GdB unter 50 müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie den Pauschbetrag nutzen können. Es muss eine Einschränkung der körperlichen Bewegungsfähigkeit vorliegen. Oder Sie haben einen Anspruch auf eine Rente wegen Behinderung. Die Details dazu erfahren Sie im Einkommensteuergesetz (EStG) § 33b.

    Pauschbetrag rückwirkend beantragen

    Wird eine Behinderung rückwirkend festgestellt, kann auch der Pauschbetrag rückwirkend in Anspruch genommen werden. Dafür muss das Versorgungsamt bescheinigen, wann die Behinderung eingetreten ist. Das Finanzamt muss dann zu viel gezahlte Steuern zurück bezahlen.

    Rudi
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