Darf ich meinen Mitarbeiter nach der genauen Behinderung fragen?

Hallo. Bei einem Mitarbeiter unseres Unternehmens wurde vor längerer Zeit ein Grad der Behinderung von 30 fest gestellt. Der Mitarbeiter hat nun durch mehrere Klagen vor Gericht einen Grad von 50 erstritten. Bei Vorlage des Behindertenausweises wollten wir von Ihm wissen um welche Behinderung es sich handelt und ob wir ggf. seinen Arbeitsplatz anpassen müssen. Der Mitarbeiter verweigert dazu die Aussage. Da der Mitarbeiter auch mit Flurförderzeugen und anderen Gerätschaften hantiert, ist uns sehr wichtig zu wissen ob das überhaupt noch in Ordnung ist.
Wir haben einen recht hohen Anteil an Mitarbeitern mit Schwerbehindertenausweis, die hervorragend ins Unternehmen integriert wurden. Leider ist dies der einzige Mitarbeiter der sich hier etwas quer stellt. Selbst unserem Schwerbehindertenvertreter sagt er nichts. Was können wir tun?

Antworten

  • Natürlich, er muss aber nicht antworten.
    Besser vorsichtig fragen, ob er darüber sprechen möchte.

    >> Was können wir tun?
    Nicht mehr neugierig sein.
    Können Sie das, oder haben Sie ein Problem damit?

    Wenn es um die Anpassung des Arbeitsplatzes ginge, würde er das mit dem Arbeitgeber klären und nicht mit Ihnen 😉
    lg
  • Hallo

    Hier stehen zwei Interessen sich gegenüber.
    Auf der einen Seite die des Mitarbeiters der nicht sagen möchte,und auch nicht muß,welcher Art seine Behinderung ist.
    Auf der anderen Seite die des Arbeitgebers der seinem Mitarbeiter den Arbeitsplatz gestalten möchte,was sehr erwähnenswert ist,der sich aber auch um den Schutz seiner anderen Mitarbeiter kümmern muß wenn ein behinderter Mitarbeiter mit Maschinen arbeitet.
    Ich sehe hier nur eine Möglichkeit.Noch einmal mit dem Mitarbeiter ruhig reden und sein Position darlegen.
    Wenn der MA dann immer noch keine Auskunft geben möchte das Gespräch schriftlich festhalten um auf der sicheren Seit im Falle eines Unfalles ect.zu sein.
    Mehr kann man im Moment nicht machen

    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Sehr geehrtees Forumsmitglied,

    wie haben den von Ihnen geschilderten Sachverhalt geprüft. Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer eine Schwerbehinderung nicht offenbaren. Dieser Grundsatz greift in erster Linie für die Situation bei der Einstellung und den ersten sechs Monaten der Beschäftigung, weil dann erst der besondere Schutz greift.

    Ist eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eine entscheidende Voraussetzung für einen konkreten Arbeitsplatz, so darf der Arbeitgeber fragen, ob der Arbeitnehmer an gesundheitlichen, seelischen oder anderen Beeinträchtigungen leidet, durch die er für die Erfüllung der von ihm erwarteten arbeitsvertraglichen Pflichten ungeeignet ist und/ oder Hilfsmittel benötigt. Wenn diese Voraussetzung nicht gegeben ist, so ist die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft unzulässig und stellt eine unmittelbare Diskriminierung dar.

    Sie haben jedoch nachvollziehbare Günde der Arbeitssicherheit benannt. Wenn der Mitarbeiter hier nicht kooperativ ist und Sie auch von Außen hier keine Feststellungen machen können, bliebe die Möglichkeit den Mitarbeiter vom Betriebsarzt unterzsuchen zu lassen um Gefahren für ihn selber und/ oder Dritte erkennen zu können. Der Betriebsarzt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, kann aber dann geeignete Maßnahmen vorschlagen, falls erforderlich. Auch die Einschaltung des Integrationsamtes könnte ein Weg sein, hier Klarheit zu erzielen.

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Marc Florian Teßmer
    Rechtsanwalt

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