Kann eine Schwerbehinderten Rente gepfändet werden ?

Ich habe eine Kontopfändung wegen Gerichtskosten erhalten !
Ich beziehe nur eine Schwerbehinderten Rente von 883 €,
kann diese Rente gepfändet werden ?

Antworten

  • Hallo,
    schnellstens das Konto auf Pfändungsschutzkonto umstellen lassen, dann ist noch was zu retten.
    Sonst ist das Geld weg.
    Rudi
  • Hallo

    Nützt nix Rudi.Sind Gerichtskosten.Ich denke mal im Rahmen der Zwangsversteigerung des Hauses.
    Und Gerichtskosten/Steuerschulden/Geldstrafen ect.werden von Vater Staat beigetrieben.Da nutzt auch ein P.Konto nicht wirklich viel.Nur sich um seine Verpflichtungen kümmern hilft.Den bis es zu solchen Massnahmen kommt dauert es seine Zeit.

    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Völlig richtig Ralf,
    Schulden beim Staat haben immer Vorrang.
    Mich ärgert immer wenn hier nach Hilfe gesucht wird wenn das Kind im Brunnen ist.
    Nicht mal weitere Hintergründe werden genannt, einfach, da Hund friß und hilf mir.
    Melden wird der sich auch nicht, wetten?
    Gruß
    Rudi
  • Hallo Rudi

    Nehme ich nicht an 😛
    Da wird dann ein neuer Thread aufgemacht.

    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Rudi65 hat geschrieben:
    Völlig richtig Ralf,
    Schulden beim Staat haben immer Vorrang.
    Mich ärgert immer wenn hier nach Hilfe gesucht wird wenn das Kind im Brunnen ist.
    Nicht mal weitere Hintergründe werden genannt, einfach, da Hund friß und hilf mir.
    Melden wird der sich auch nicht, wetten?
    Gruß
    Rudi

    Was soll dieser schäbige Umgangston ?
    Kann man sich nicht halbwegs kultiviert zum Thema äußern ?
    Da werden Leute als Deppen dargestellt, obwohl man die persönlichen Hintergründe
    überhaupt nicht kennt !
    WENN SIE NICHT HELFEN WOLLEN, DANN HALTEN SIE IHREN MUND
    UND SCHREIBEN NICHT SOLCHE HIRNLOSEN KOMMENTARE !
    SO JETZT HABE ICH MICH GEMELDET !
  • Ralf Rumpf hat geschrieben:
    Hallo

    Nützt nix Rudi.Sind Gerichtskosten.Ich denke mal im Rahmen der Zwangsversteigerung des Hauses.
    Und Gerichtskosten/Steuerschulden/Geldstrafen ect.werden von Vater Staat beigetrieben.Da nutzt auch ein P.Konto nicht wirklich viel.Nur sich um seine Verpflichtungen kümmern hilft.Den bis es zu solchen Massnahmen kommt dauert es seine Zeit.

    Gruß
    Ralf

    Das ist ein Irrtum, auch eine Gerichtskasse, Stadtkasse oder andere öffentliche Gläubiger, können nicht den geschützten Betrag von aktuell 1.133 € pfänden !
    Was hätte der Pfändungsschutz sonst für einen Sinn ?
    Er ist dazu da, dem Schuldner die Grundbedürfnisse zu sichern !
  • hofmannklaus hat geschrieben:

    Was soll dieser schäbige Umgangston ?
    Kann man sich nicht halbwegs kultiviert zum Thema äußern ?
    Da werden Leute als Deppen dargestellt, obwohl man die persönlichen Hintergründe
    überhaupt nicht kennt !
    WENN SIE NICHT HELFEN WOLLEN, DANN HALTEN SIE IHREN MUND
    UND SCHREIBEN NICHT SOLCHE HIRNLOSEN KOMMENTARE !
    SO JETZT HABE ICH MICH GEMELDET !


    OOH lieber Klaus,
    fühlst du dich direkt angesprochen?
    Wie findest du denn deinen Umgangston?
    Ich sags dir, beleidigend
    Rudi der hirnlose 😡
  • hofmannklaus hat geschrieben:
    Ralf Rumpf hat geschrieben:
    Hallo

    Nützt nix Rudi.Sind Gerichtskosten.Ich denke mal im Rahmen der Zwangsversteigerung des Hauses.
    Und Gerichtskosten/Steuerschulden/Geldstrafen ect.werden von Vater Staat beigetrieben.Da nutzt auch ein P.Konto nicht wirklich viel.Nur sich um seine Verpflichtungen kümmern hilft.Den bis es zu solchen Massnahmen kommt dauert es seine Zeit.

    Gruß
    Ralf

    Das ist ein Irrtum, auch eine Gerichtskasse, Stadtkasse oder andere öffentliche Gläubiger, können nicht den geschützten Betrag von aktuell 1.133 € pfänden !
    Was hätte der Pfändungsschutz sonst für einen Sinn ?
    Er ist dazu da, dem Schuldner die Grundbedürfnisse zu sichern !


    Na Klaus,
    wer hat dich denn überhaupt auf das Pfändungsschutzkonto gebracht? Genau, der Hirnlose.
    Es nutzt aber trotzdem nichts, Ralf sieht das schon richtig.
    Rudi
  • Rudi65 hat geschrieben:
    hofmannklaus hat geschrieben:
    Ralf Rumpf hat geschrieben:
    Hallo

    Nützt nix Rudi.Sind Gerichtskosten.Ich denke mal im Rahmen der Zwangsversteigerung des Hauses.
    Und Gerichtskosten/Steuerschulden/Geldstrafen ect.werden von Vater Staat beigetrieben.Da nutzt auch ein P.Konto nicht wirklich viel.Nur sich um seine Verpflichtungen kümmern hilft.Den bis es zu solchen Massnahmen kommt dauert es seine Zeit.

    Gruß
    Ralf

    Das ist ein Irrtum, auch eine Gerichtskasse, Stadtkasse oder andere öffentliche Gläubiger, können nicht den geschützten Betrag von aktuell 1.133 € pfänden !
    Was hätte der Pfändungsschutz sonst für einen Sinn ?
    Er ist dazu da, dem Schuldner die Grundbedürfnisse zu sichern !


    Na Klaus,
    wer hat dich denn überhaupt auf das Pfändungsschutzkonto gebracht? Genau, der Hirnlose.
    Es nutzt aber trotzdem nichts, Ralf sieht das schon richtig.
    Rudi


    Na Rudi,

    das es Pfändungsschutzkonten gibt, ist hinlänglich bekannt,
    da muss mich niemand beraten !
    Aber ein Verrechnungskonto kann nicht in ein P-Konto umgewandelt werden,
    nur so zur Information !
    Und zum hundertsten mal, auch öffentliche Gläubiger können den Freibetrag nicht pfänden !!!!!
    Und da können sogenannte EXPERTEN, den größten Schwachsinn von sich geben,
    das nützt dann auch nichts !
    TATSACHE BLEIBT TATSACHE !
    ERST INFORMIEREN, DANN KOMMENTARE ABGEBEN,
    ODER ERST GEHIRN EINSCHALTEN, DANN SPRECHEN !
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