Zwangsversteigerung Haus

Bei mir steht eine Zwangsversteigerung meines Hauses wegen Grundschulden bei der Stadtverwaltung bevor.
Wo finde ich eine kleine, günstige Mietwohnung für Rollstuhlfahrer ? Ich bin 80 % Schwerbehindert !
Welche Zuschüsse für Umzug usw. kann ich beantragen ?

Antworten

  • Hallo,
    ich würde mich unverzüglich beim Amt für Wohnungswesen melden.
    Zuschüsse sind abhängig vom Einkommen.
    Rudi
  • Du kannst nicht einfach so aus deinem Haus geworfen werden.
    Ggf. muss die Stadt die Schuldzinsen (nicht die Tilgung) und die Nebenkosten tragen. Nur wenn die Wohnfläche zu groß wäre. Soweit ich weiß, erst über 130 m2 bei Einzelpersonen im eigengenutzten Eigenheim.
    Hole dir Rechtsberatung und lege Einspruch ein!
  • Die Stadt ist Gläubiger (Grundschulden), die übernehmen den Teufel.
    Vor allem ging da einiges voraus bis es zur Zwangsversteigerung kam.
    Rudi
  • Es ging einiges voraus, es wurden monatlich 150 € gezahlt,
    dass war aber zu wenig, weil es sich um die Gesamtsumme von 9.000 € handelte !
  • einbein hat geschrieben:
    Du kannst nicht einfach so aus deinem Haus geworfen werden.
    Ggf. muss die Stadt die Schuldzinsen (nicht die Tilgung) und die Nebenkosten tragen. Nur wenn die Wohnfläche zu groß wäre. Soweit ich weiß, erst über 130 m2 bei Einzelpersonen im eigengenutzten Eigenheim.
    Hole dir Rechtsberatung und lege Einspruch ein!


    Die Stadt hat noch keine Zwangsversteigerung beantragt !
    Die Zwangsversteigerung wurde von der Kreisvollstreckungsbehörde vorgeschlagen,
    weil ich nur 885 € Schwerbehinderten Altersrente bekomme und somit nicht pfändbar bin.
    Die EV musste ich März 2018 abgeben !
    Außerdem habe ich jeden Monat 200 € an die Vollstreckungsbehörde gezahlt, trotz meiner kleinen Rente !
    Aber das ist bei einer Gesamtschuld von 9.000 € wohl zu wenig !


  • Hallo hoffmannklaus,
    du zahlst bereits in Raten und die schlagen trotzdem eine Zwangsversteigerung vor?
    Das ist ja der Hammer.
    Du zeigst den Willen zu zahlen und die reagieren so.
    Da muß etwas zu machen sein, versuche es doch mal mit einem Beratungstermin beim Fachanwalt.
    Ich weiss, du bist sehr knapp bei Kasse aber die Beratung kann Gold wert sein.
    Viel Erfolg
    Rudi
  • Rudi65 hat geschrieben:
    Hallo hoffmannklaus,
    du zahlst bereits in Raten und die schlagen trotzdem eine Zwangsversteigerung vor?
    Das ist ja der Hammer.
    Du zeigst den Willen zu zahlen und die reagieren so.
    Da muß etwas zu machen sein, versuche es doch mal mit einem Beratungstermin beim Fachanwalt.
    Ich weiss, du bist sehr knapp bei Kasse aber die Beratung kann Gold wert sein.
    Viel Erfolg
    Rudi


    Ich bin Mitglied beim VdK, da bekommt man teilweise kostenlose Beratung von einem Fachanwalt.
    Ich werde es mal da versuchen !
    Ich bin auch der Meinung, wenn man vereinbarte Ratenzahlungen einhält, kann nicht so einfach eine
    Zwangsversteigerung eingeleitet werden !
    Der Mitarbeiter der Vollstreckungsbehörde wollte mich wahrscheinlich verunsichern und unter Druck setzen,
    der muss ja schließlich auch Erfolge an seinen Arbeitgeber melden können !
  • So sehe ich das auch, du bist ja im Rahmen deiner Möglichkeiten bereit zu zahlen, dann mit solchen drastischen Androhungen zu kommen ist eine Sauerei.
    Aber Recht haben und Recht bekommen ist manchmal unterschiedlich.
    Mach das mal bei der vdk.
    Eine letzte Möglichkeit sehe ich noch in einer einmaligen Hilfe in besonderen Lebenslagen vom Sozialamt , in deinem Fall bist du ja in Gefahr obdachlos zu werden, da trifft das zu.
    Die gewähren dir entweder finanzielle Hilfe als Darlehen oder versuchen zu verhandeln.
    Das Darlehen wäre nur rückzahlbar wenn du mal wieder zu Vermögen kommst.
    Gruß
    Rudi
  • Rudi65 hat geschrieben:
    So sehe ich das auch, du bist ja im Rahmen deiner Möglichkeiten bereit zu zahlen, dann mit solchen drastischen Androhungen zu kommen ist eine Sauerei.
    Aber Recht haben und Recht bekommen ist manchmal unterschiedlich.
    Mach das mal bei der vdk.
    Eine letzte Möglichkeit sehe ich noch in einer einmaligen Hilfe in besonderen Lebenslagen vom Sozialamt , in deinem Fall bist du ja in Gefahr obdachlos zu werden, da trifft das zu.
    Die gewähren dir entweder finanzielle Hilfe als Darlehen oder versuchen zu verhandeln.
    Das Darlehen wäre nur rückzahlbar wenn du mal wieder zu Vermögen kommst.
    Gruß
    Rudi


    Das Sozialamt ist eine Abteilung der Stadtverwaltung, da werde ich bestimmt keine Hilfe bekommen !
    Da ist wohl eher der VdK zuständig, die setzen sich für Schwerbehinderte ein, um solche Extremfälle
    zu verhindern !
  • Ne ne, der vdk hat nur beratende Funktionen und Rechtsbeistand.
    Das Sozialamt ist schon die einzige und richtige Anlaufstation!
    Gruß
    Rudi
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