Begleithund beim „Türken um die Ecke „ ?
Hallo
ich stelle in einer großen deutschen Stadt fest, dass Rolstulfahrer mit Begleithund in keinem türksch/arabischen/syrischen Geschöft willkommen/zgelassen sind.
Wie ist das bei euch?
-Diskussion über Flüctlinge und Ausländer im allgemeinen,
Helal Fleisch oder Hund allgemein sind UNERWÜNSCHT!
Ich finde es sehr befremdlich das da offensichtlich die Integration völlig versagt hat, was Behinderte&Hund angeht????
Und der Zugang ist nunmal Hausrecht und hat auch, wie in deutschen Geschäften nichts mit Hygienefragen zu tun.
Der Koran wird so ausgelegt, dass Hund unrein sind und den Teufel ins Haus bringen.
Ich erlebe auch oft, dass bekannte oder erkennbare Muslime panisch ihe Kinder wegziehen, wenn ein Hund kommt.
ich stelle in einer großen deutschen Stadt fest, dass Rolstulfahrer mit Begleithund in keinem türksch/arabischen/syrischen Geschöft willkommen/zgelassen sind.
Wie ist das bei euch?
-Diskussion über Flüctlinge und Ausländer im allgemeinen,
Helal Fleisch oder Hund allgemein sind UNERWÜNSCHT!
Ich finde es sehr befremdlich das da offensichtlich die Integration völlig versagt hat, was Behinderte&Hund angeht????
Und der Zugang ist nunmal Hausrecht und hat auch, wie in deutschen Geschäften nichts mit Hygienefragen zu tun.
Der Koran wird so ausgelegt, dass Hund unrein sind und den Teufel ins Haus bringen.
Ich erlebe auch oft, dass bekannte oder erkennbare Muslime panisch ihe Kinder wegziehen, wenn ein Hund kommt.
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Antworten
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Bei uns sind Hunde und Pferde allgemein in keinem Geschäft zugelassen, selbst Gaststätten bilden da nur geringe Ausnahmen!
Das betrifft jetzt leider alle Hunde, bei Begleithunden wird kein Unterschied gemacht.
Gruß
Rudi
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Die Gesetzeslage für Blindenhunde ist eigentlich unmissverständlich:
Nach §33 des Sozialgesetzbuchs, fünftes Buch, sind Blindenführhunde als medizinisches Hilfsmittel anerkannt, vergleichbar mit einem weißen Langstock bzw. einem Rollstuhl.
Und es gilt: Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 stellt ein generelles Verbot der Mitnahme eines Blindenführhundes oder eines anderen Assistenzhundes in aller Regel eine unzulässige Diskriminierung im Sinne von §3 Abs. 2, 19 AGG dar.
Dies gilt ungeachtet eines generellen Verbotes zur Mitnahme von Hunden und auch ungeachtet der Regelungen zum Hausrecht.
Heißt: Ein Blindenführhund darf überall mit! Egal ob in die Metzgerei, ins Flugzeug oder in den Zug.
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Es wird von Begleithund geschrieben, was nicht gleichbedeutend mit einem Blindenhund sein muß?
Da gibt es einen Unterschied.
Rudi
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Stimmt.
Ich habe die Zeile mit dem Assistenzhund...
Zitat:
Die Gesetzeslage für Blindenhunde ist eigentlich unmissverständlich:
Nach §33 des Sozialgesetzbuchs, fünftes Buch, sind Blindenführhunde als medizinisches Hilfsmittel anerkannt, vergleichbar mit einem weißen Langstock bzw. einem Rollstuhl.
Und es gilt: Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 stellt ein generelles Verbot der Mitnahme eines Blindenführhundes oder eines anderen Assistenzhundes in aller Regel eine unzulässige Diskriminierung im Sinne von §3 Abs. 2, 19 AGG dar.
Dies gilt ungeachtet eines generellen Verbotes zur Mitnahme von Hunden und auch ungeachtet der Regelungen zum Hausrecht.
Heißt: Ein Blindenführhund darf überall mit! Egal ob in die Metzgerei, ins Flugzeug oder in den Zug.
...deshalb fett geschrieben und nun auch noch rot.
Allerdings ist es korrekt:
Ein Assistenzhund ist ein Assistenzhund.
Ein Begleithund ist ein Begleithund.
Ein Blindenhund ist ein Blindenhund.
Entschuldige bitte meine Einmischung - kommt nicht wieder vor.
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WCFJ hat geschrieben:
Entschuldige bitte meine Einmischung - kommt nicht wieder vor.
Oh je, warum das denn nun, darf man nicht auch eigene Antworten und Meinungen beisteuern?
Ich merke immer mehr, ich habe in diesem Forum nichts zu suchen!
Gruß
Rudi
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Danke für die nützliche Info!
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Daß mein Einwurf nicht ganz unberechtigt war zeigt sehr deutlich der folgende Link.
Eindeutig ist etwas anderes!
https://associata-assistenzhunde.de/assistenzhunde/was%20ist%20ein%20assistenzhund.html
Rudi
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renichur hat geschrieben:
Hallo
ich stelle in einer großen deutschen Stadt fest, dass Rolstulfahrer mit Begleithund in keinem türksch/arabischen/syrischen Geschöft willkommen/zgelassen sind.
....
Der Koran wird so ausgelegt, dass Hund unrein sind und den Teufel ins Haus bringen.
Ich erlebe auch oft, dass bekannte oder erkennbare Muslime panisch ihe Kinder wegziehen, wenn ein Hund kommt.
Ich will mal auf deinen alten thread zurückgreifen und werde nächste Woche meine muslime Haushaltshilfe darauf ansprechen, was Kuran mit den Hunden auf sich hat. Ich denke, dass auch andere Mütter die Kinder panisch von den Hunden wegziehen (?), weil man den Kleinkind sonst dem Unterschied zwischen einen Asistenzhund und einen anderen Hund erklären müsste. Womöglich würde sich das Kind dann auch noch einen Asistenzhund wünschen...
Wobei es auch Menschen gibt, die sich z.B. eine Epilepsie anders erklären: "der Behinderter sei von Teufel besessen". Wozu gibt´s dann die Teufelaustreibungen? Da ist was im Glauben verankert. Andere legen das allgemein auf sonstige körperliche Behinderungen aus. Sie sagen das aber nicht ins Gesicht.
Dann ist da noch die Sache mit dem Hund und Lebensmittelverordnung, Da kenne ich mich nicht aus. In einer Metzgerei ist ja anders, da gibt es ja eine Trennung von Kunden und dem Fleisch.
Mal sehen, was sie sagt. lg
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renichur hat geschrieben:Auf das Thema zurück zu kommen. Politische Themen sollte man hier nicht ansprechen, was aber den Islam als Glaubensgemeinschaft betrifft, stimmt. Inzwischen habe ich meine Haushaltshilfe darauf angesprochen, aber angeblich weiß sie nichts davon. Sie ist auch sonst nicht ganz ehrlich, so hatte ich das Gefühl, dass sie darüber nicht sprechen will.
Hallo
ich stelle in einer großen deutschen Stadt fest, dass Rolstulfahrer mit Begleithund in keinem türksch/arabischen/syrischen Geschöft willkommen/zgelassen sind.
Wie ist das bei euch?
- Diskussion über Flüctlinge und Ausländer im allgemeinen,
...
Dann wurde ich im Netz fündig:
Und ja, es stimmt, was du da ansprichst.
Sie mögen Hunde nicht. Sie glauben, dass wenn ein Hund über die Schwelle kommt (ins Haus), dann kommen in das Haus keine Engel mehr. Also doch. Du könntest dem Hund draußen anbinden; aber vielleicht bist du dann schuld, wenn keine Kunden mehr in den Laden kommen. Bevor du da auf dein Recht bestehst, ist besser dein Geld wo anders hin zu tragen, wo du und dein Hund gerne gesehen seid.
Na dann, leben und leben lassen 😉 lg
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