wer ist für eine schriftliche Bestätigung bei erhöhter KDU der Grundsicherung zuständig?
die einfache Sachlage:
Ich habe durch meine Behinderung, Rollstuhl und Pflegebett, laut Richtlinien der KdU einen Anspruch auf Mehrbedarf einer +- 15m² Wohnmöglichkeit. Wir beziehen Grundrente zu unsere normale Rente.Dieses wäre dann bei zwei Personen statt 65m² bis zu 80m²!
Es sind Richtlinien, die von Amt zu Amt unterschiedlich ausfallen und berechnet werden können, keineswegs aber ignoriert werden sollten. Dieses passiert uns aber laufend, so dass wir jetzt eine Bestätigung von Ihnen benötigen, die den nötigen Mehrbedarf rechtfertigt.
Dieses wären bei zwei Personen der KdU eine höhere Spalte, wie die für drei Personen angemessen ist. Das wird aber bei den erfragten Ämtern ignoriert. Obwohl ein Wbs von 80 m² ausgestellt wurde. Ist das jetzt ein Schildbürgerstreich oder schon beabsichtigte Willkür des Amtsschimmels? Wbs 80m² vorhanden durch die Krankheit.
Ob wir hier wohnen oder bei den Kindern im Raum Aachen-HS-DN. Hilfe durch die Kinder haben wir einfacher und schneller dort, als hier in Duisburg. Wir werden leider auch nicht jünger.
Ich habe durch meine Behinderung, Rollstuhl und Pflegebett, laut Richtlinien der KdU einen Anspruch auf Mehrbedarf einer +- 15m² Wohnmöglichkeit. Wir beziehen Grundrente zu unsere normale Rente.Dieses wäre dann bei zwei Personen statt 65m² bis zu 80m²!
Es sind Richtlinien, die von Amt zu Amt unterschiedlich ausfallen und berechnet werden können, keineswegs aber ignoriert werden sollten. Dieses passiert uns aber laufend, so dass wir jetzt eine Bestätigung von Ihnen benötigen, die den nötigen Mehrbedarf rechtfertigt.
Dieses wären bei zwei Personen der KdU eine höhere Spalte, wie die für drei Personen angemessen ist. Das wird aber bei den erfragten Ämtern ignoriert. Obwohl ein Wbs von 80 m² ausgestellt wurde. Ist das jetzt ein Schildbürgerstreich oder schon beabsichtigte Willkür des Amtsschimmels? Wbs 80m² vorhanden durch die Krankheit.
Ob wir hier wohnen oder bei den Kindern im Raum Aachen-HS-DN. Hilfe durch die Kinder haben wir einfacher und schneller dort, als hier in Duisburg. Wir werden leider auch nicht jünger.
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Antworten
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Hallo,
ihr braucht bei höherem Wohnbedarf bei Personen mit Behinderung eine Bestätigung des Arztes oder Amtsarztes unter Angabe der Gründe !
Rudi
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Danke, aber hatte nicht gereicht.
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Dann mußt du Widerspruch einlegen!
Rudi
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wird mittlerweile schon als Klage beim Sozialgericht Duisburg bearbeitet
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Na prima,
damit hat sich deine Frage ja erübrigt.
Rudi
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Diese Diskussion wurde geschlossen.
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