Zählen zu den berücksichtigungsfähigen Aufwendungen bei Kindergeld auch ein Rollstuhltransporter?

Im Newsletter "Neuer Angriff auf das kindergeld der Eltern" sind verschiedene Aufwendungen aufgeführt, die auf das kindergeld angerechnet werden, nicht auf die Grundsicherung. Zählt dazu auch die Anschaffung und Unterhaltung eines Rollstuhltransporters, den ich für unseren schwerbehinderten Dominik angeschafft und selbst bezahlt habe? Nicht gerechnet die Ausflüge, Fahrten ins kino, zu Ärzten, etc.

Antworten

  • Hallo mollie,
    entschuldige, ich kann mit deiner Frage nicht viel anfangen, wobei sollte der Rollitransporter Berücksichtigung finden?
    Was hat das mit dem Kindergeld zu tun.
    Werf solche schreienden Newsletter in die Tonne wenn sie nicht ausführlich informieren, sie verunsichern nur.
    Lies mal in dem Link bitte:
    https://www.kindergeld.info/behinderte-kinder/
    Gruß
    Rudi
  • Also noch einmal: Unser Sozielamt rechnet das kindergeld auf die Grundsicherung an und zieht es davon ab. In der genannten Schrift von my handicap "Neuer angriff..." werden verschiedene Aufwendungen aufgezählt, die einen Abzug des kindergeldes stoppen sollen. Meine Frage war, ob auch ein rollstuhltransporter so anrechenbar ist, dass ich den Abzug verhindern könnte.
  • Hallo mollie,
    den Link hast du gelesen?
    Ich weiss immer noch nicht was du mit dem Rollstuhltransporter willst, ob er als Vermögen gilt oder die Anschaffungskosten?.
    Rudi
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