Dürfen Löhne wenn man im 2. Arbeitsmarkt (z.B. in einer Stifung ) Arbeitet Betrieben werden ?

Ich Arbeite in Einer Stiftung im 2. Arbeitsmarkt und Verdiene Fr. 2.40.- pro Stunde. Das reichte gerade mal für das Ticket für den Bus und jetzt will mir das Betreibungsamt mir die Gesamte Summe Betreiben ! Ist das Zulässig ?

Antworten

  • Hallo Stäfa,

    ja, leider ist die Abzocke rechtens. Mit 2, 40 € Stundenlohn kannst du noch glücklich sein. In anderen Betrieben gibt es nur 1, 50 €!

    Aber pass auf dich auf, was die mit dir anstellen und wie dort alles gehandhabt wird.

    Ich war auch auf dem 2. Arbeitsmarkt (im Zuverdienst für 3 € die Stunde). Da herrschte übelstes Mobbing und die Sicherheitsvorschriften wurden hinten und vorne nicht eingehalten. Kurz: Bis auf dass sie Leute mit Handicap einstellten war gar nichts mehr sozial.

    Versuch, woanders was zu bekommen, wenn es dir zu grausig wird.

    Viel Glück.

    Lg Joy
  • @Joy,
    das hast bedacht daß es um die Schweiz geht?
    1,50€ kommt mir deutsch vor.
    Gruß
    Rudi


  • Hoi Stäfa

    die sozialen Dienste deines Wohnortes, oder die Sozialarbeiter,-in der PI wissen das bestimmt.

    viel Erfolg wünsche ich dir
    Kohlrabi
  • Sorry, war gestern müde und generell kaputt, hab es erst im nachhinein gesehen. Der niedrige Lohn ist trotzdem normal.
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