Kein Parkvergüngstigung in Flughafen Frankfurt Hahn

Hallo zusammen,
bin Neu hier und möchte euch gerne was fragen.
Wir Parken seit einigen Jahren am Flughafen Hahn auf P1. Bezahlt haben wir immer die Gebühr von P2. Diese Ermäßigung ist seit Mai2018 entfallen. Dummerweise ist uns im Juli 2018 das nicht aufgefallen da ich nicht jedesmal auf die Seite des Betreibers gehe um zu schauen ob das noch gilt. Ich weiss ,einige werden jetzt Denken, selber Schuld....klar.
Man hätte netterweise einen Hinweis geben können ...vielleicht an der Schranke oder am Parkplatz selber...dann hättte ich das Auto auf einen kostengünstigen Parkplatz gestellt.
Nur wenn ich mit meiner Schwerstbehinderten Tochter,die eine Parkausweis besitzt,alleine Verreisen würde von Hahn Airport.
Jeder wird verstehen das ich für 3 Wochen keine 450 € Zahlen will und kann. Also muss ich auf einen anderern Parkplatz Parken und einen weiten Weg nehmen. Das finde ich behindertenunfreundlich. Was macht den ein Gehbehinderter Autofahrer. Das kann doch nicht sein.
Meine Frage ist.....hab ich die Möglichkeit im nachhinein ein Teil des Geldes wiederzubekommen? Auf eine Antwort des Betreibers warte ich noch....seit 10 Tagen. Ob ich mir da einen Anwalt nehmen sollte? Wie seht ihr das?
danke erstmal und einen schönen Gruß
Luis

Antworten

  • Hallo,
    einfach beim Flughafen Hahn nachfragen. Ich bin mir aber sicher daß irgendwo ein Hinweis steht oder stand daß Änderungen eingetreten sind.
    Woher weißt du denn daß zum Mai 2018 entfallen ist?
    Ich sehe da keine Chance, ein jeder hat auch eine Informationspflicht.
    Ein Beispiel: Wenn morgen in deiner Straße ein Halteverbotsschild steht wo heute keins steht und du parkst morgen dort, kannst du auch nicht sagen das muß doch angekündigt werden.
    Gruß
    Rudi
  • Hi Rudi *wink* 'Nabend Luis.

    Ich würde dein Schreiben gern mal lesen.

    Und vermute, hier könnte das Erlassen (oder nur halbieren) der Parkgebühr im Ermessen des Lesers/Sachbearbeiters liegen.
    Mit Glück hat dieser zu einem gut verfassten Schreiben noch eine gute Nacht mit der Ehefrau gehabt, 😉
    dann stehen die Chancen nicht schlecht, würde ich sagen.

    Auf 'nen Vergleich würde ich mich nicht einlassen. Zumindest wäre ein Blick in deinen Mails, -auch die gelöschten- ratsam.
    Sicher haben die irgendwann mal Rundmails zu solchen Änderungen verschickt.

    Wenn bei Einfahrt allerdings die Änderung zu den Preisen deutlich zu sehen ist, auch bei Dunkelheit, dann lass dir den Vergleich vlt. doch noch mal durch den Kopf gehen. 😉 ...und zahl die 220 in Raten ab.

    Aber nicht, bevor du es mit einem zweiten Brief versucht hast! }>:

    Ich schreib oft Briefe oder Widersprüche für Freunde. Irgendwie habe ich da 'n Händchen für. *grins.
    Der letzte an eine Versicherung für eine Freundin, fruchtete auch wieder.

    Da hab ich erneut gemerkt,die erste Absage hat nicht immer Bestand und eine "Entschädigungsleistung in Höhe von..." ist auch nicht in Stein gemeißelt und wenn man die richtigen Worte für sein Anliegen findet und den anderen irgendwie mit irgendwas davon erreicht, lässt sich oft viel rausholen.
    :0)

    Ich würde den Anwalt erst suchen, wenn die wirklich bei der Summe bleiben.

    Vielleicht lässt du von dir lesen, wie die Sache ausging.
    Gib laut, wenn ich behilflich sein kann.

    Rudi65 hat geschrieben:
    Ein Beispiel: Wenn morgen in deiner Straße ein Halteverbotsschild steht wo heute keins steht und du parkst morgen dort, kannst du auch nicht sagen das muß doch angekündigt werden.


    der Vergleich hinkt 'n bissel, findste nich? 😳p

    Nachzulesen wie es sich mit den Parkgebühren verhält, kann man ganz bestimmt irgendwo.
    Und etwaige Veränderungen wurden vermutlich auch angekündigt.

    Halteverbotsschilder hingegen, die morgen plötzlich in meiner Straße stehen kann ich schlecht übersehen.
    Die Frage ist doch, sorgt(e) der Flughafen ausreichend dafür, das jeder Gast auf diese Änderung aufmerksam und damit auf Stand gebracht wurde?

    Beste Grüße in die Nacht.



  • Feierabend hat geschrieben:

    der Vergleich hinkt 'n bissel, findste nich? 😳p

    Nachzulesen wie es sich mit den Parkgebühren verhält, kann man ganz bestimmt irgendwo.
    Und etwaige Veränderungen wurden vermutlich auch angekündigt.

    Halteverbotsschilder hingegen, die morgen plötzlich in meiner Straße stehen kann ich schlecht übersehen.
    Die Frage ist doch, sorgt(e) der Flughafen ausreichend dafür, das jeder Gast auf diese Änderung aufmerksam und damit auf Stand gebracht wurde?

    Beste Grüße in die Nacht.




    @Feierabend,
    nö, hinkt nicht, der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Oft genug kommen genau diese Fälle vor und es kommt sogar zu Prozessen.
    Betreffs Parkgebühr: zahlt man nicht am Schalter/Automat wenn das Auto abgeholt wird?
    Hinweis per E-Mail käme nur dann in Frage wenn ein Vertragsverhältnis extra abgeschlossen würde, denke ich mal.
    Schönes Wochenende
    Rudi
  • Hallo Juanlupi,

    bei der Einfahrt hängt sicherlich ein Hinweis ähnlich wie „Einstellung von Fahrzeugen gemäß unserer AGB.“ Zusätzliche Anwaltskosten erscheinen daher vorprogrammiert, falls Du Deine Rechnung beanstanden möchtest. Und ein Flughafen, der Sonderkonditionen für MmB abschafft oder verschlechtert, ist vermutlich auch nicht der beste Ansprechpartner für die Frage nach Kulanz... Tut uns wirklich sehr leid!!! Es ist auch allgemein sehr bedauerlich, wie hier entschieden wurde.

    Dein Team von MyHandicap
  • Hallo zusammen...
    erstmal Danke für die Antworten... 😃
    Also erfahren hab ich es am Infoschalter nach der Ankunft das es seit Mai 2018 weggefallen ist.
    Habe 2 Anwälte schon gesprochen aber sie sehen keine guten chancen das ich was Erstattet bekomme.
    Die Gebühr musste ich natürlich vor Ort zahlen sonst bleibt die Schranke unten 🙁 .....

    Feierabend...kann dir gerne den Text zuschicken...kanns bestimmt besser als ich ...hab immer noch keine Antwort...Nett von dir Danke....

    Werde auch dort Anrufen ...mal sehen wen ich da Sprechen kann....
    Und zuletzt ...wenn nichts mehr hilft ...wovon ich ausgehe.....schicke ich eine nette Email an die Presse in der Gegend von Hahn....mal sehen.....

    Kein behinderter RollstuhlAutofahrer!!! der in Urlaub fährt wird dort mehrere Wochen Parken und eine so hohe Summe bezahlen. Er wird wie ein nichtbehinderter Autofahrer zu P3 fahren und das Auto dort Abstellen weils günstiger ist.Oder?
    Behindertenfreundlich ist das keineswegs.

    Gruß juanlupi

  • Versuch es auf Kulanz bei der Parkhausgesellschaft, ein wenig unterwürfig schreiben und die finanzielle Situation schildern.
    Es soll Unternehmen geben die noch ein wenig Gewissen haben.
    Viel Erfolg
    Gruß
    Rudi
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