Wegfall der Stelle - Kündigung

Meine Situation ist folgende: Firma A stellt mich geringfügig beschäftigt ein (Keine Leih- oder Zeitarbeitsfirma) um für Firma B (im gleichen Hause ansässig) zu arbeiten. Nun verlegt Firma B seinen Sitz an einen 50 km weiter entfernten Ort und somit fällt im Hause der Firma A diese Stelle weg. Am neuen Standort (hier werden 2 Firmen zusammengelegt) ist so viel Personal, dass ich dort nicht benötigt werde.
Im Arbeitsvertrag steht allerdings nichts davon, dass ich für Firma B arbeite. Lediglich dass es ein Vertrag ist zwischen mir und Firma A.
Bin voll erwerbsgemindert und 60% GdB (beides unbefristet). Arbeitgeber ist hierüber informiert.
Wie sieht das rechtlich mit einer Kündigung aus. Arbeitsverhältnis besteht derzeit seit 2 Jahren und 8 Monaten.

LG
Tina

Antworten

  • Hallo Tina,
    wenn du voll erwerbsgemindert bist würdest du Erwerbminderungsrente bekommen!
    GdB 60 spricht auch dagegen.

    Rudi
  • Hallo Rudi65,
    ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente seit 2013.
    Und wogegen spricht der GdB 60?
    Ich verstehe Deine Antwort nicht so wirklich.

    Tina
  • Sorry Tina,
    habe geringfügig beschäftigt überlesen.
    Hat das Integrationsamtes zugestimmt?
    Für dich gelten die gleichen Kündigungsschutzbestimmungen wie für einen Vollzeittätigen.
    Gruß
    Rudi
  • Ich gehe nicht davon aus, dass das Integrationsamt in irgendeiner Weise involviert wurde.
    Kündigungsfrist beträgt ohnehin 4 Wochen. Die Frage ist ja aber, muss in diesem speziellen Fall evtl. ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden o. ä.
    Davon abgesehen habe ich von mir aus mal eine Mail an das Integrationsamt geschickt.

    Gruß
    Tina
  • @Tina,
    das entscheidet das Integrationsamt, interessant ist daß sich der Arbeitgeben nicht bei diesem gemeldet hat, also offenbar keinerlei Zustimmung zur Kündigung hat, dann wäre sie unwirksam.
    Gruß

    Rudi
  • Hallo Rudi,
    was soll ich nun tun bzw. wie verhalte ich mich? Eine schriftliche Kündigung habe ich bis heute nicht erhalten und der letzte Arbeitstag bei Firma B ist der 14.9.
    Was erwartet mich im besten Fall? Und wie gehe ich vor wenn ich von Firma A die schriftliche Kündigung bekomme (da ist sicherlich nicht ersichtlich ob das Integrationsamt doch noch hinzugezogen wurde oder nicht?) Wie kann ich das in Erfahrung bringen?

    Gruß
    Tina
  • Hallo Tina

    Also wenn ich das richtig gelesen habe bist du bei Firma A angestellt und nicht bei B.Was und welche Stelle bei Firma B
    wegfällt ist nicht dein Problem.Du arbeitest für A.Und wenn A nichts gesagt hat brauchst du Dir auch keine Sorgen zu machen.Frag einfach deinen Chef bei A wie es nach dem 14.9 für dich weiter geht.B ist für dich nicht relevant da es sich dabei nicht um deinen Arbeitgeber handelt.

    Gruß Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo,

    begrüße dich erst mal hier.
    Das Integrationsamt muss zustimmen, wurde ja schon gesagt.
    Warten auf die schriftliche Kündigung, die mündliche ist nicht rechtsgültig.
    Wenn es dort keinen Einsatz mehr geben kann, weil Firma B auslagert wird es schwierig.
    Kommt darauf an was Firma A noch für Ausweichmöglichkeiten hat.
    Gibt es bei A noch eine Option wird das Integrationsamt nicht gleich zustimmen.
    Außerdem steht im Arbeitsvertrag gar nicht das du für B arbeitest.
    Sie müssen dir dann einen Ausweichplatz anbieten der Behinderungsbedingt machbar ist.

    Alles Gute,
    gruß wessi
Diese Diskussion wurde geschlossen.