Unfallrente

Hallo liebe Forumleser und Leserinnen.
Ich bin 31 und hatte vor 6 Jahren eine schwere Kopfverletzung erlitten. Daher bezeihe ich eine Unfallrente von der BG mit einer MdE von 70%. Der Bescheid erging mit den Hinweis ""Rente auf unbestimmte Zeit".
Ich frage mich nun ob die Rente reduziert oder ganz wegfallen kann.

Z.B. wenn die BG eine gesundheitliche Verbesserung vermutet. Ist dann so etwas möglich?
Wie könnte die BG auf so eine Vermutung kommen? Werden Angaben von meinen Arzt herangezogen (dieser hat aber doch eigentl. eine Schweigepflicht) ?

Ich habe schon recherchiert und was ich gefunden habe ist, dass die BG eine Änderung "innerhalb eines Jahres" (das habe ich nicht ganz verstanden) durchführen kann?

Vielen Dank!

Antworten

  • Hallo Neuhier,

    begrüße dich erst mal hier.

    Leider kenne ich persönlich mich da nicht so aus. Hoffe du kriegst noch Antworten.

    Wie kommst du darauf das die neu prüfen. ??
    Die Rente ist auf unbestimmte Zeit. Könnte demnach jederzeit neu bewertet werden.
    Da werden dann natürlich Arztbefunde herangezogen.

    Blicke nur nicht ganz durch, warum deine Sorge jetzt groß ist......Gibt es Hinweise auf Neu Prüfung??

    Der Satz: die BG kann innerhalb eines Jahres Änderungen vornehmen......so einfach ist das nicht.
    Die Rente kann nur weg fallen wenn tatsächlich eine Verbesserung ersichtlich ist.
    Ist das denn der Fall?

    Ich hoffe es antwortet noch jemand der sich besser auskennt.

    Alles Gute,
    gruß wessi


  • Hallo Neuhier,
    was die BG machen wird, kann ich Dir auch nicht sagen, vermutlich keiner hier, weil diese dies, wie schon wessi sagt, auch von Arztbefunden, Verbesserungen oder Nicht-Verbesserungen abhängig machen wird. Vielleicht können Dir natürlich hier welche von ihren eigenen Erfahrungen berichten und das kann ja auch hilfreich sein.
    Die Ärzte der BG können manchmal natürlich aufgrund von vorliegenden Befunden gewisse Rückschlüsse ziehen ob man mit einer Verbesserung rechnen kann. Soviel zu Deiner Frage, ob es möglich ist, ob die BG eine Verbesserung vermuten kann.
    Aber keine Angst, wenn keine Verbesserung eingetreten ist, würde ja alles so bleiben.
    Deine behandelnden Ärzte unterliegen gegenüber der BG natürlich nicht der Schweigepflicht. Das wäre unlogisch, weil Du sonst keine Unfallrente bekommen hättest können. Denn sie mussten ja einen Befundbericht über Deine Verletzungen schreiben und auch jetzt will die BG sicher immer mal wieder wissen wie es Dir geht und solange sie Dir Rente zahlen, haben sie auch das Recht dazu.
    Ich frage mich wie wessi, warum Du plötzlich befürchtest, die BG könnte irgendwelche Vermutungen haben. Die Rente wird nicht aufgrund von Vermutungen reduziert oder gestrichen, das wird überprüft. Meiner Meinung nach - aber ich bin nicht die BG!
    Gruss Tündi
  • Neuhier hat geschrieben:
    Hallo liebe Forumleser und Leserinnen.
    Ich bin 31 und hatte vor 6 Jahren eine schwere Kopfverletzung erlitten. Daher bezeihe ich eine Unfallrente von der BG mit einer MdE von 70%. Der Bescheid erging mit den Hinweis ""Rente auf unbestimmte Zeit".
    Ich frage mich nun ob die Rente reduziert oder ganz wegfallen kann.

    Z.B. wenn die BG eine gesundheitliche Verbesserung vermutet. Ist dann so etwas möglich?
    "Ja das ist möglich."
    Wie könnte die BG auf so eine Vermutung kommen? Werden Angaben von meinen Arzt herangezogen (dieser hat aber doch eigentl. eine Schweigepflicht) ?
    Auf Grund deiner Kopfverletzung kann es sein daß Besserungen entstanden sind, routinemäßig kann es dann vorkommen daß eine Nachprüfung erfolgt, muß aber nicht. Von der Schweigepflicht hast du deine Ärzte bereits nach dem Unfall entbunden, ohne dem würdest du keine Rente bekommen, das gilt auch in Zukunft so so lange du Rente bekommst.
    Gleiches gilt übrigens auch für dein GdB des Schwerbehindertenausweises
    .

    Ich habe schon recherchiert und was ich gefunden habe ist, dass die BG eine Änderung "innerhalb eines Jahres" (das habe ich nicht ganz verstanden) durchführen kann?

    Vielen Dank!

    Gruß
    Rudi
    fett geschriebenes von mir eingefügt.
  • ersteinmal möchte ich mich bedanken für schnelle Antworten!

    @wessi
    Es gibt keien Hinweise auf eine Prüfung. Ist eine generelle Frage.

    @tündi
    naja ich habe die Ärzte aber nciht endbunden. Im Rahmen der Begutachtung ist wahrscheinl. eine Entbindung meinerseits nicht notwendig.
    Die Frage ist halt wenn der Arzt angaben macht zu z.B. meiner Freizeitgestaltung, was die BG daraus interpretiert.
    Aber wie du schon geschreiben hast kann das hier im Forum wohl keiner sagen.

    @Rudi
    Wie bei Tündi, wundert es micht mit der Schweigepflicht. Das der Arzt dann "alles" weitergeben kann finde ich schon erschreckend. Natürlich beziehe ich die Rente, aber die Krankenikassen haben doch auh keinen Anspruch auf alle Patientend Daten ?!?
  • Hallo Neuhier,
    du hast doch einen Antrag auf Unfallrente gestellt gell!
    Mit dem Antrag (steht aber auch im Antrag drin) entbindest du die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht.
    Schau einfach nach, dann siehst du es.
    Du würdest keine Rente bekommen wenn dem nicht so wäre, der Antrag wäre abgelehnt worden, wie auch alle anderen welche in Verbindung mit medizinischen Behandlungen stehen, auch bei deinem Behindertenausweis.
    Wie anders sollen die Behörden urteilen?
    Gruß
    Rudi
  • Naja Rudi die MdE wurde ja auf gesetzliche Grundlage ermittelt.
    Die Unfallrente habe ich also nicht extra beantragt die gesetzliche wohl. Aufgrund der Begutachtung habe ich ja quasi eine Schweigepflichentbindung gemacht.
    Das jetzt noch laufende Askünfte eingeholft werden können habe ich nciht erlaubt.
    Natürlich ist mir klar das der Arzt für eine Auswertung die persönl Informationen bzw. gesundheitl. Daten weitergeben muss. Aber dies gilt doch nur für ein Gutachten?!

  • Oh Mann, die MdE wird nach Befunden ermittelt`, ebenso der GdB, was denkst du wo die her kommen`?
    Ich gebe es auf, setz dich in einen Glaskasten und gut ist. 🥺
    Rudi
  • Rudi65 hat geschrieben:
    Oh Mann, die MdE wird nach Befunden ermittelt`, ebenso der GdB, was denkst du wo die her kommen`?

    das Gegenteil habe ich nier behauptet?! Wenn du gelesen hättest was ich schrieb, wüßtest du das ich meinte das ich keine Entbundenheit unterzeichnet habe!
    "Das Vorliegen einer MdE ist Voraussetzung für die Gewährung einer Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Liegt die Minderung der Erwerbsfähigkeit in Höhe von mindestens 20 % über die 26. Woche nach dem Arbeitsunfall (oder der Feststellung der Berufskrankheit) immer noch vor, muss die gesetzliche Unfallversicherung, beispielsweise eine Berufsgenossenschaft, gemäß § 56 SGB VII Renten- und gegebenenfalls weitere Zahlungen an den Versicherten leisten. Auch die medizinische Versorgung muss von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen werden."
    Ich habe ncihts beantrag oder eingewilligt.

    Rudi65 hat geschrieben:
    Ich gebe es auf, setz dich in einen Glaskasten und gut ist. 🥺

    Ich sitze im Rollstuch du widerwärtiger. depremierter verbitter saubermann 😠
    Setz du dich mal wider hintern Rechner im Keller und rede dir deine sinnhafte Forum Scherriff-Allwissender-Oberhaupt Tätigkeit ein. 😡

    Ich danke allen anderen.
  • Lieber Neuhier,
    danke für deine massive Beleidigung!
    In Anbetracht deiner Kopfverletzung übe ich Nachsicht und werde dich nicht weiter belangen deswegen.

    tündi schrieb bereits:
    Deine behandelnden Ärzte unterliegen gegenüber der BG natürlich nicht der Schweigepflicht. Das wäre unlogisch, weil Du sonst keine Unfallrente bekommen hättest können. Denn sie mussten ja einen Befundbericht über Deine Verletzungen schreiben und auch jetzt will die BG sicher immer mal wieder wissen wie es Dir geht und solange sie Dir Rente zahlen, haben sie auch das Recht dazu..
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    Ganz klar daß du die Ärzte von der Schweigepflicht entbunden hast in der Sache für alle Zeiten!
    Nichts anderes habe ich immer wieder betont, trotzdem gehst du mich so an.
    Gruß
    Rudi
    der auch im Rollstuhl sitzt aber keine Kopfverletzung hat! 😉
  • Hallo Neuhier,
    Du brauchst in diesem Zusammenhang auch nichts zu beantragen oder jemand von der Schweigepflicht entbinden!
    Dein Arbeitgeber versichert Dich für Arbeitsunfälle bei der entsprechenden BG (sonst müsste er selbst zahlen).
    Als bei Deinem Unfallereignis feststand, dass es ein Arbeitsunfall ist, musste er an die BG gemeldet werden, denn ... die Krankenkasse bezahlt keine Arbeitsunfälle ... Du schreibst es selbst, für alle Kosten im Zusammenhang mit Deinem Arbeitsunfall muss die BG aufkommen. Krankenhaus, OPs, Medis, Therapie etc. oder auch Rente.
    Also kann die BG, doch nicht einfach Rechnungen und Renten bezahlen ohne zu wissen, ob es medizinisch gerechtfertigt ist.
    Und dazu muss sie mit Deinen behandelnden Ärzten zusammenarbeiten und da dies gesetzlich geregelt ist, benötigt sie keine extra Schweigepflichtentbindung. Du kannst schon einem Arzt verbieten, gegenüber der BG keine Auskunft zu geben, aber dann kannst Du natürlich, dass was Du möchtest, z.B. ein Hilfsmittel auch nicht bekommen. Auch bezüglich der Rente wäre es nicht so gut, denn die willst Du ja unbedingt haben und dazu brauchen sie die Auskunft der Ärzte.
    Manches bezahlt auch die Krankenkasse vom Unfall (Medis etc.), aber holt es sich von der BG.
    So wie ich es kenne sind viele froh, wenn es über die BG läuft, weil diese oft grosszügiger sein soll als die Krankenkasse.
    Gruss Tündi
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