Nachzahlung von Mehrbedarf bei Zuerkennung des Merkzeichens -G- möglich?

Hi, ich bin grade ganz neu zu euch gestoßen. Aufgrund verschiedener Umstände lebe ich von Grundsicherung.
Im November 2016 stellte ich beim Versorgungsamt einen Veränderungsantrag mit Zuerkennung des Merkzeichens -G-.
Die Unfälle, die zu meiner erheblichen Gehbehinderung führten, lagen da 2 Jahre zurück. Ein zuvor gestellter Antrag war incl. Widerspruchs abgelehnt worden. Aus persönlichen Gründen (ich befand mich nach dem Tod meines älteren Sohnes im Juli 2015 in Trauer und war psychisch nicht in der Lage, mich zu wehren) ging ich damals nicht vor das Sozialgericht.
Dem Antrag von 11/16 wurde nach Widerspruch und Klageerhebung im März 2018 stattgegeben. Also ca 15 Monate nach Antragstellung - gültig ab September 2017. Ich habe beim Grundsicherungsamt alle Unterlagen eingeschickt und bekam den Mehrbedarf (17% der Gesamtsumme) ab 3/18 ausgezahlt. Daraufhin stellte ich beim Grundsicherungsamt einen Antrag auf Auszahlung ab 9/17. Das wurde abgelehnt - ebenso mein Widerspruch dagegen. Mir bleibt also erneut nur die Klage vor dem Sozialgericht. Die beziehen sich auf Az: B8SO25/16/R Bundessozialgericht.
Es widerspricht meinem Rechtsempfinden, dass ein Antragsteller von der Bearbeitungsgeschwindigkeit der Behörde (hier Versorgungsamt) abhängig ist und dementsprechend schlichtweg weniger Geld zugesprochen bekommt. Das hat etwas von Willkür.
ich weiß nicht, ob ich es schaffe, mich verständlich zu machen - hätte die Behörde 10 Tage früher bewilligt, hätten mir die ca 70,- Euro schon im Februar ausgezahlt werden müssen - hätten sie sich 3 Monate länger Zeit gelassen, tja, dann hätte ich Wertmarke und Mehrbedarf halt entsprechend später erhalten.
Kann mir evtl. jemand weiterhelfen? Danke fürs Lesen Rabenvogel

Antworten

  • Hallo Rabenvogel ,
    die Nachzahlung erfolgt ab Zustellung des neuen Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "G".
    Dazu gibt es zahlreiche Urteile die du gerne im Netz ergoggeln kannst.
    Gruß
    Rudi
    https://openjur.de/u/325114.html
  • Hallo Rudi65. Vielen Dank für Deine Antwort. Die neuesten Urteile dazu kenne ich, empfinde das aber als unfair und willkürlich. Ich habe gehofft, hier jemanden zu finden, der dagegen geklagt hat - und gewonnen. Man findet im Netz ja durchaus Urteile, die dem Kläger zumindest einen Teil der Bezüge zusprechen aus den verschiedendsten Gründen. 😃 Liebe Grüße Rabenvogel
  • Tut mir leid Rabenvogel, es ist leider so.
    Für die eigenen Menschen sind ja die Sozialkassen immer leer wie man zu lesen bekommt.
    Es wird Zeit daß sich hier im Lande etwas ändert, wir sind zur Bananenrepublik verkommen. Danke EU.Danke Merkel
    Gruß
    Rudi 🥺
  • Hallo Rudi, vielen Dank nochmal. Ich habe Deinen link studiert, mich mit mehreren besprochen und bin zu dem Schluss gekommen, dass eine Klage wegen dieser Summe einfach sinnlos ist. Selbst wenn ich auf Grund der Verzögerung des Versorgungsamtes vor dem Sozialgericht evtl gewinnen sollte, würde die Behörde sofort in Revision gehen. Es bedarf einer Gesetzesänderung, um dieser Willkür ein Ende zu machen. 😡 Diese Kraft habe ich nicht. Du hast mir sehr geholfen, eine Entscheidung zu treffen. Schönen Tag dir und glg Rabenvogel
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