Wochenendbetreuung

Hallo.

wir sind auf der Suche nach einer Wochenendbetreuung. Gibt es so etwas überhaupt? Wo kann man sich informieren usw.? Unser Junior ist jetzt 14 er ist geistig und körperlich behindert hat pflegegrad 6 und einen grad der behinderung von 70% und wir hatten seit 14 Jahren keine freie Minute mehr. Sind beide berufstätig. Mein man Vollzeit und ich. Halbtags. Langsam stoße ich an meine Grenzen und bräuchte mal eine Auszeit. Mal eine Nacht durchschlafen wäre schön. Wir wohnen Nähe 06749 Bitterfeld. Ich habe schon beim SPZ nachgefragt die wollten sich melden aber bis jetzt kam nie eine Antwort. Aus unserer Familie nimmt ihn niemand mal nicht mal für 1 std.
Ich wäre für Infos sehr dankbar

Antworten

  • Nein die Krankenkasse berät uns nie

    Bei dem Pflegedienst habe ich nachgefragt die meinten bei Kindern machen Sie nichts.

    Ja Sorry verdrückt er hat die 5 zu dicke Finger 😃
  • Irgend etwas stimmt hier nicht! Alle 3 Monate muß ein Pflegesicherungsbericht erstellt werden. Den erstellt in der Regel ein Pflegedienst, dabei findet auch eine Beratung statt wenn man dann Fragen hat!
    Bekommt die Pflegekasse die Berichte nicht regelmäßig wird die Zahlung des Pflegegelds auf Eis gelegt (eingestellt bis zur Klärung)
    Rudi

    Es gibt dort nicht nur einen Pflegedienst.
    Ich bin dann hier mal raus.
  • Ach das ist gemeint. Da haben wir einen Pflegedienst aber die kommt nur zum Unterschreiben von dem Zettel und fährt dann wieder. Ich dachte das muss so sein. Da kann ich fragen was ich möchte sie weis sowieso nie was bzw. Ist ihr alles zu lästig und eilig hat sie es eh immer.
  • jessiquenti hat geschrieben:
    Ach das ist gemeint. Da haben wir einen Pflegedienst aber die kommt nur zum Unterschreiben von dem Zettel und fährt dann wieder. Ich dachte das muss so sein. Da kann ich fragen was ich möchte sie weis sowieso nie was bzw. Ist ihr alles zu lästig und eilig hat sie es eh immer.

    Wozu unterschreiben, wenn sie nichts tun? Ist das so vereinbart, dass sie nur zur Kontrolle kommen? Da wäre ich aber dahinter und mit der Pflegekasse sprechen, was der Pflegedienst dort mit der Kasse abrechnet.
    Ansonsten bekommt ihr von der Pfelegakasse Geld und dies sollte für Pflege ausgegeben werden;
    Hilfskräfte kannst du auch per Anonnce suchen; ein Zettel im Kaufhaus aufhängen u.ä.
    Alles Gute!
  • Ich kenne mich doch da nicht aus was der Pflegedienst machen müsste. Die gute Frau kam vor Jahren zu einem Gespräch vorbei hat paar fragen gestellt und dann lief das immer so sie kam ich habe Unterschrieben und sie ist wieder gefahren. Keine 5 minuten. Als ich sie dann mal etwas gefragt hatte wegen den Windeln sagt sie nur sie habe keine zeit und müsse weiter ich soll das sanitätshaus fragen. Die waren zwar das problem aber sie hat mir anscheind nicht mal zugehört.

    Per Announce? Ich möchte schon gern jemamd professionelles für ihn haben. Er ist nicht unbedingt einfach. Autismuss. ADHS. Geistig behindert auf dem stand eines 3 Jährigen und sprechen kann er auch nur 10 worte. Ausserdem hat er kein schmerzempfinden deshalb muss er rund um die Uhr im Auge behalten werden.
  • yvonne2 hat geschrieben:
    Wozu unterschreiben, wenn sie nichts tun? Ist das so vereinbart, dass sie nur zur Kontrolle kommen? Da wäre ich aber dahinter und mit der Pflegekasse sprechen, was der Pflegedienst dort mit der Kasse abrechnet.
    Ansonsten bekommt ihr von der Pfelegakasse Geld und dies sollte für Pflege ausgegeben werden;
    Hilfskräfte kannst du auch per Anonnce suchen; ein Zettel im Kaufhaus aufhängen u.ä.
    Alles Gute!


    Langsam Yvonne,
    wer zu Hause gepflegt wird und Pflegegeld erhält muß bis Pflegegrad 2 alle 6 Monate einen Pflegesicherungsbericht erstellen lassen, das dürfen nur Pflegedienste. Über Pflegegrad 2 muß dieser Bericht alle 3 Monate erstellt werden.
    Das ist Gesetz. Werden die Berichte nicht eingereicht wird das Pflegegeld gestoppt.
    Dabei spielt es keine Rolle ob nur von Angehörigen und gemischt mit einem mobilen Pflegedienst (Kombinationspflege)gepflegt wird.
    Das Formular ,welches eingereicht wird, enthält u. a. auch die Floskel daß die Pflegekraft beraten wurde.
    Man sollte lesen was man unterschreibt.
    Die Pflegedienste erhalten für den Bericht einen festen Betrag.
    Gruß
    Rudi
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  • Rudi65 hat geschrieben:
    Langsam Yvonne,
    wer zu Hause gepflegt wird und Pflegegeld erhält muß bis Pflegegrad 2 alle 6 Monate einen Pflegesicherungsbericht erstellen lassen, das dürfen nur Pflegedienste. Über Pflegegrad 2 muß dieser Bericht alle 3 Monate erstellt werden.
    Das ist Gesetz. Werden die Berichte nicht eingereicht wird das Pflegegeld gestoppt.
    Dabei spielt es keine Rolle ob nur von Angehörigen und gemischt mit einem mobilen Pflegedienst (Kombinationspflege)gepflegt wird.
    Das Formular ,welches eingereicht wird, enthält u. a. auch die Floskel daß die Pflegekraft beraten wurde.
    Man sollte lesen was man unterschreibt.
    Die Pflegedienste erhalten für den Bericht einen festen Betrag.
    Gruß
    Rudi


    Ich wollte schon vorher schreiben, dass man lesen sollte, was man da unterschreibt, - wurde dann aber abgelenkt.
    Jetzt wird auch für mich interessant. Das heißt, dass auch wenn die Pflege privat gesichert ist, muss Pflegedienst vorbei kommen. Wenn einmal im halben Jahr Bericht abgegeben wird, kommen sie dann nur 1x oder in welchen Abständen?
    Sonst würde das bedeuten, dass man nur zuHause sitzen und auf die Leute warten soll (vormittag Pfelgedienst, nachmittags Haushaltshilfe....). Danke, Rudi und Jenner.
    LG

  • @Yvonne,
    wenn die 6 Monate oder 3 Monate dem Ende zugehen macht man einen Termin mit dem Pflegedienst und die kommen dann, schauen, beraten und lassen dich unterschreiben. Eine Kopie bleibt bei dir.
    Wenn du die Pflege alleine durchführst kommt der Pflegedienst nur zu dem abgemachten Termin.
    Teilst du dir die Pflege mit dem Pflegedienst wird ein Plan erstellt wann und für was der Pflegedienst jeweils kommt. Das nennt man Kombinationsleistung. Bei Kombinationsleistung verdoppelt sich der Pflegegeldbetrag, bleibt von der Rechnung des Pflegedienstes etwas übrig dann bekommst du das % ausgezahlt.
    Das kann man auch selber ausrechnen, dazu gibt es im Netz Rechner.
    https://www.pflegegeldrechner.com/
    Nehmen wir an die Rechnung des Pflegedienstes bei Pflegegrad 5 beträgt 1000,-€ dann bekämst du noch 449,37€ ausgezahlt.
    Sollen Kombinationsleistungen in Anspruch genommen werden muß das der Krankenkasse gemeldet werden damit das umgestellt wird. Geht in wenigen Tagen.
    Gruß
    Rudi
  • Danke Rudi. Es ist gut zu wissen. Ich habe noch keine Pflegestuffe, einen Pflegedienst will ich nicht. Hatte keine gute Erfahrungen damit.
    lg
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