Schadenersatz, bei Verlust im Krankenhaus?

Guten Tag,
mein Mann wurde wegen Atemnot (COPD) vom RTW abgeholt und ich war anfangs im Wagen noch bei ihm. Da habe ich gesehen, wie ihm die Brille ausgezogen und zur Seite gelegt wurde. Ich habe sie dort gelassen, weil er ohne Brille nichts sieht und ich davon ausgegangen bin, er braucht Sauerstoff, eine Infusion und dann geht es ihm besser, und dann braucht er die Brille.
Leider ist er dann auf dem Weg ins Krankenhaus kollabiert, wurde ins künstliche Koma versetzt und beatmet. Ich bin davon ausgegangen, dass seine Brille mit ihm angekommen ist, aber er brauchte sie dann eine Woche nicht, weil er weiterhin im künstlichen Koma lag. Erst, als er wieder wach war, fiel dann auf, dass die Brille nicht auffindbar ist.
Das Krankenhaus/die Intensivstation sagt, bei ihnen war sie nie, und sie haben alles abgesucht und nichts gefunden. Die Feuerwehr sagt, wenn die Brille im RTW verblieben wäre, dann hätten sie sie direkt nach dem Einsatz gefunden, zu ordnen können und dann an uns weiter gegeben.
Da mein Mann bewusstlos war und selbst nicht nach seinen Wertgegenständen gucken konnte, habe ich Chancen, vom Krankenhaus über deren Haftpflicht Geld für einen Ersatz zu erhalten? Die Brille ist auf Grund der Werte teuer, mind. 250-300 € und ich bin aktuell auf Grund der Gesamtsituation nicht in der Lage, eine neue zu finanzieren.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

Antworten

  • Hallo EsBa,
    ich fürchte das wird schwierig bis unmöglich.
    Es ist ja nicht mal zu klären ob der Verlust im Krankenhaus oder im RTW entstanden ist.
    Vielleicht versuchst du auf Kulanz die Klinikleitung ein wenig zu bezirpsen, könnte klappen.
    Gute Besserung deinem Mann.
    Du hast zufällig keine Haftpflichtversicherung?
    Gruß
    Rudi
  • Hallo Rudi,

    leider haben wir selber keine Haftpflicht. Ich werde versuchen, bei der Krankenhaus-Verwaltung was zu erreichen.
    Das ist so ärgerlich, wir haben gerade eh schon so viel.

    Gruß,

    EsBa
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  • Hallo jenner,
    das stimmt dann wenn es eine Familienhaftpflicht ist!
    Hätte die Frau EsBa eine eigene könnte sie ja den Schaden (Verlust) an der Brille ihres Mannes verursacht haben.
    Darum schrieb ich:
    "Du hast zufällig keine Haftpflichtversicherung", und nicht " ihr"
    Dann würde die Haftpflicht zahlen.
    Gruß
    Rudi
  • Hallo noch mal,

    danke euch für die Antworten. Ich habe jetzt bei dem Krankenhaus eine schriftliche Verlustanzeige eingereicht und hoffe einfach mal, dass die das an die Versicherung dann weiter geben und die dann auch zahlt.

    Ansonsten habe ich jetzt erfahren, dass unsere KK ab einer gewissen Dioprin, die mein Mann überschreitet, eine neue Brille übernimmt, so dass ich diese Sorgen schon mal nicht mehr habe und auch nicht davon abhängig bin, ob die jetzt das übernehmen oder nicht.

    Grüße
  • Stimmt EsBa,
    die Voraussetzungen sind aber recht hoch:
    Nach den neuen Regeln kann, wer mehr als sechs Dioptrien oder vier Dioptrien bei Hornhautverkrümmung hat, von der Krankenkasse einen Zuschuss für seine Brille bekommen.
    https://www.vdk.de/deutschland/pages/gesundheit/73291/anspruch_auf_sehhilfen_-_neue_regelung_kassen_zahlen_festzuschuss
    Viel Erfolg
    Gruß
    Rudi

  • Das stimmt, und ich habe mich da schon informiert. Er hat auf beiden Augen mehr als 6 Dioptrien und ich hab schon mit der DAK telefoniert. Das ist also schon richtig, dass sie das übernehmen. 😉

    Grüße
  • Hallo,

    Rudi65 hat geschrieben:das stimmt dann wenn es eine Familienhaftpflicht ist!
    Hätte die Frau EsBa eine eigene könnte sie ja den Schaden (Verlust) an der Brille ihres Mannes verursacht haben.
    Darum schrieb ich: "Du hast zufällig keine Haftpflichtversicherung", und nicht " ihr"
    Dann würde die Haftpflicht zahlen.


    Leider würde eine Haftpflicht in dem Fall auch nicht zahlen, weil die beiden den gleichen Nachnamen haben. Eine Familie kann die Dinge ohne Einschaltung einer Versicherung lösen, so die Unterstellung. Streitereien des Geldes wegen kennt man in der Familie ja nicht 😉 Wir hatten mal einen ähnlichen Fall, da ging es aber um eine Kommode, die beim Umzug kaputt gegangen ist. Mein Partner war schuld und die Kommode gehörte seinem Bruder. Wir hätten behaupten müssen, dass ich den Schaden verursacht hätte, damit meine Versicherung dafür aufkommt. Ich habe ja nicht den gleichen Nachnamen, es gibt also keine direkte Verbindung für die Versicherung zu sehen. Das ist uns aber erst eingefallen, nachdem uns die Versicherung bereits abgewiesen hat.
    Aber schön, dass die Krankenversicherung in dem Fall übernehmen wird! Dann ist die Situation ja doch noch gerettet! Ich kenne das Problem, auf eine Brille angewiesen zu sein. Ich muss eine Gleitsichtbrille tragen, weil ich sowohl kurz- wie auch weitsichtig bin. Diese Brillen sind so teuer. Meine Sehschwäche hat sich wieder verschlimmert, weshalb auch ich bei der Krankenversicherung wegen eines Zuschusses für meine Hauptbrille nachhaken muss. Ich brauche ja mindestens zwei Stück davon, weil die andere eine Bildschirmarbeitsplatzbrille sein muss. Nun habe ich mir eine Ray-Ban Brille zugelegt, die beide Funktionen vereint. Ich bin bei dem Online-Shop Optik24plus hier fündig geworden, wo ich die Brille entsprechend anpassen konnte. Das kostet mir nicht so viel wie in der Filiale und ich kann meinen Arbeitgeber vielleicht dazu überreden, wenigstens einen kleinen Obolus beizusteuern. Zum Glück gibt es diese Optionen und ich bin froh, dass die KK wieder etwas zu den Brillen leistet. Man fühlte sich ja immer bestraft, sobald die Dioptrienwerte abermals schlimmer wurden und man für teuer Geld eine neue Brille holen musste. Ich wünsche dir viel Glück EsBa bei deinen Bemühungen um einen Zuschuss bei der KK!

    Beste Grüße,
    arenni
  • @arenni,
    danke für die Werbung, war nicht nötig, es gibt einige im Internet.

    Rudi 🥺
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