Strom und Heizkostenabrechnung bei Grundsicherung
Mein Mann und ich bekommen Grundsicherung .Bei der Jahresabrechnung von Strom und Heizung bekamen wir Geld zurück .Jetzt mussten wir einen neuen Antrag auf Grundsicherung stellen .das Warmwasser wird über die Heizung geregelt .Wird uns das Guthaben jetzt angerechnet?
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Antworten
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Hallo Kaese,
ja natürlich wird das Guthaben angerechnet, die Heizkostenabrechnung muß nach Erhalt direkt an das Grundsicherungsamt weitergeleitet werden! Die Heizkostenpauschale wird ja vom Amt in die Grundsicherung eingerechnet, entsteht Guthaben wird das zurück verlangt, bei Nachzahlung übernimmt das das Amt..
Es wundert mich daß das Amt die Abrechnung nicht eingefordert hat, könnte noch Probleme geben.
Auf jedem Bescheid steht etwas von Mitwirkungspflicht, das sollte dringend gelesen und beachtet werden!
Anders sieht es beim normalen Haushaltsstrom aus, der ist pauschal in der Grundsicherung drin, hast du da Guthaben kannst du es behalten, bei Nachzahlung mußt du es aber zahlen.
Gruß
Rudi
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