kann Kaution nicht gerichtlich zurückfordern, weil ich den Prozeßkosten-Vorschuß nicht bezahlen kann

Meine letzte Vermieterin weigert sich, den von meinem Anwalt geforderten Kautionsanteil von € 650.- (Kaution war € 1000.-) zurückzuzahlen! Obwohl sie erst nach der gesetzl. Frist eine Nebenkosten-Forderung stellte und gegen weitere Gesetze und Verordnungen verstoßen hat, kommt sie wohl damit durch, obwohl das Recht auf meiner Seite ist! Mein Rechtsanwalt fordert nun von mir einen Vorschuss von fast € 600.-, also nahe am Streitwert von € 650.-! Den Vorschuss kann ich nicht bezahlen, bin alleinerziehend mit drei Kindern (7 bis 13 Jahre) und beziehe Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB ll! Wie kann ich nun zu meinem Recht kommen; es kann und darf doch nicht sein, dass die Vermieterin damit durchkommt, obwohl sie gegen mehrere Gesetze verstoßen hat!

Antworten

  • Kann es sein das du nicht informiert worden bist,durch deinen Anwalt,das du Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast?
    Hierbei spielt es keine Rolle ob deine Anwalt es mit oder ohne Prozess probiert.
    Ansonsten versuche Gelder durch die ARGE zu bekommen.Die werden zwar nur als Vorschuß gewährt aber es wäre schon einmal ein Weg.Ansonsten wüßte ich leider keinen anderen Weg.
    Oder wie Rudi65 geschrieben hat.Probieren.

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Vor allem aber scheint der Anwalt eine ganz eigene Gebührenordnung zu haben. Streitwert gleich Gebührenvorauszahlung 😡 !
    Oder wir sitzen einem Bettelfake auf.
    Gruß
    Rudi
  • Nicht dran gedacht.Stimmt irgendwie.Nicht plausibel.

    LG Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo Rudi, möchte mich zuerst einmal für diesen - meiner Ansicht nach guten Tipp bedanken! Das werde ich dem Anwalt schnellstens vorschlagen, sobald er auf mein Schreiben vom 09.07. antwortet. In diesem Brief teile ich die Zahlungsunfähigkeit nochmals mit, obwohl er das eigentlich weiß! Weiteres entnehme bitte meinen Antworten auf die anderen Rückmeldungen!
    Die Antwort von Ralf Rumpf kann ich nicht deuten, was bedeutet "Nicht dran gedacht. Stimmt irgendwie. Nicht plausibel." Diese Formulierung ergibt für mich keinen Sinn und ist auch als Hilfstipp nicht zu gebrauchen (oder?)!
    Nun zur letzten Antwortet, wohl auch von Rudi:
    [i]Vor allem aber scheint der Anwalt eine ganz eigene Gebührenordnung zu haben. Streitwert gleich Gebührenvorauszahlung !
    Oder wir sitzen einem Bettelfake auf. Gruß (/i)Rudi
    Ob die Höhe der geforderten Gebühr in Ordnung ist, kann ich nicht beurteilen, mit Anwälten habe ich keine Erfahrung! Was mich mehr beschäftigt und auch etwas wütend macht: Die Frage bzw. Vermutung, dass ich evtl. auf unseriöse Weise versuche, an fremdes Geld zu kommen!!! Wie kann man grundlos auf so einen Verdacht kommen; mit keinem Wort oder anderweitig habe ich so etwas geäußert oder anklingen lassen! Ich habe lediglich im Internet nach Hilfe und guten Ratschlägen gesucht und bin unbewusst (ich weiß nicht wie) auf dieses Forum gestoßen. Erst nachdem ich die erste Antwort auf meinen "Hilferuf" bekam, wurde mir klar, dass ich in einem "Behinderten-Forum" gelandet bin, wo ich offensichtlich nicht hingehöre und auch nicht erwünscht bin! Ich möchte mich dafür entschuldigen, dass ich hier im Forum nach Hilfe und Tipps gesucht und mir erhofft habe!

    Übrigens hatte sich der Anwalt schon bei Mandatserteilung die Antragsformulare für Prozesskostenhilfe unterschreiben lassen, worauf ich ihn auch in dem letzten Brief hingewiesen habe! Da warte ich nun die Antwort oder einen Anruf ab!
    Es grüßt --Ted--
    P.S.: Das Wort "Bettelfake" habe ich bisher weder gekannt noch schon mal gehört, jedoch glaube ich es hier richtig gedeutet zu haben!
  • Hallo,
    die Höhe der Gebührenforderung deines Anwalt ist weit überzogen, soweit kenne ich die Gebührenordnung. Mag jetzt nur nicht genau nachschauen.
    Warum das Mahnverfahren über den Anwalt machen, kostet unnötig Geld, selber machen ist angesagt, geht alles auch Online.
    Der Anwalt taugt eh nichts, der will nur Kohle machen.
    Zu meiner Aussage " Bettelfake", hier gab es genug solcher Versuche, darum bin ich bei Unstimmigkeiten besonders vorsichtig.
    War aber allgemein gehalten.
    Gruß
    Rudi
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