Ablehnungsbescheid DRV behindertenbedingte Zusatzausstattung

Hallo,
ich habe bei der DRV einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die
behindertenbedingte KFZ-Ausstattung – Handgas und –bremse und
Rollstuhlverladekran- gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt, da ich nur
einen befristeten Arbeitsvertrag bis Mai 2019 habe.

Zitat: …… sofern ein Ausscheiden aus dem Berufsleben innerhalb der nächsten
5 Jahre nicht ausgeschlossen werden kann, z.B. Beschäftigung von vornherein
befristet ist, können Zuschüsse abgelehnt werden.

Auch wenn ich keine Festeinstellung bekommen sollte, muss ich doch noch
weiter arbeiten (ich bin 55) und bin auf ein Auto angewiesen.

Ich habe Widerspruch eingelegt, muss aber noch eine Begründung angeben,
kann mir da einer helfen?

Viele Grüße
Tina

Antworten

  • Hallo hippots,
    ein Widerspruch ohne Begründung ist wertlos, die Begründung kann aber nachgereicht werden.
    Mit was willst du es begründen? Mit Eventualitäten?
    Das bringt nichts.
    Die DRV entscheidet nur nach Fakten. Hast du einen neuen Job, unbefristet, neuen Antrag stellen.
    Für den vorhandenen Job wird es keine Zusage geben.
    Frage: Wie bist du denn bisher mit deinem PKW zurecht gekommen?
    Gruß
    Rudi
Diese Diskussion wurde geschlossen.