Rechtsberatung

Grüezi,
mein Name ist Monika und ich bin 48 Jahre alt. Ich war Alkoholikerin und habe vor 2 1/2 Jahren aufgehört zu trinken. Nach der Matura hatte ich einige gute Anstellungen, seit etwa 8 Jahren habe ich aber nicht mehr gearbeitet.
Vor 2 1/2 Jahren habe ich mich bei der IV angemeldet. Diese bestätigte mir nach einem Jahr dass ich Anspruch auf Wiedereingliederung habe. Danach fanden in verschiedenen Berufsfeldern Abklärungen statt. Seit gut einem halben Jahr arbeite ich in einem Praktikum in einer einfachen Tätigkeit im Detailhandel. Dies alles jedoch immer ohne Lohn mit der Begründung, dass ich zuvor nicht gearbeitet hätte. Die Spesen werden von der IV getragen. Meine Leistung im Praktikum wird vom Arbeitgeber mit etwa 60% eingeschätzt und wird als knapp ungenügend bewertet. Die IV sagt, mein alkoholbedingter Gehirnschwund ergebe etwa eine Beeinträchtigung von 30%.

Meine Motivation für den IV Antrag war, dass ich dadurch wieder einen einfachen Job ausführen kann, natürlich auch mit einem entsprechenden Gehalt. Aufgrund der vielen negativen Abklärungen glaube aber immer mehr, dass das nicht möglich sein wird. Darum möchte ich abklären, ob ich nicht doch eine Rente zu gute habe. Mein damaliger IV Antrag war so formuliert, dass ich Wiedereingliederung beantragt habe und im Falle das nicht möglich ist eine Rente beantrage.

Da ich mich mit der IV und deren Reglementen nicht auskenne möchte ich mich rechtlich beraten und vertreten lassen. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht. Im Falle dass mir die Rechtsvertretung bestätigt, dass Aussicht auf Erfolg besteht, würde ich mich das auch etwas kosten lassen. Ich möchte mich hier aber nur an eine Rechtsvertretung wenden welche auch Erfahrung und entsprechendes Wissen bezüglich IV hat. Meine Frage an Euch ist, ob Ihr entsprechende Erfahrungen habt und Ihr mir eine Adresse empfehlen könnt.

zum Voraus vielen Dank für Eure Tipps, ich wünsche allen einen sonnigen Tag


Antworten

  • Hallo
    Es ist schwierig das ein Anwalt im Vorfeld sagt ihr Fall hat Erfolg, jedes Gericht urteilt heute anders.
    Der Fall kann noch so klar sein, und ein Gericht fällt ein Urteil was völlig anders ausfällt.
    Ich habe ihnen ein paar Adressen eingefügt wo sie sich kostenlos beraten lassen können telefonisch in der Schweiz. Mein Rat wäre das sie sich erst mal mit der IV unterhalten, das wäre der erste Schritt weil etwas anderes würde ein Anwalt auch erst mal nicht tun.

    https://www.procap.ch

    https://www.proinfirmis.ch/behindertenorganisation.html

    Ich würde wenn sie einen Anwalt suchen beim Anwaltsverband in ihren Kanton nachfragen.

    Gruss Thien
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