KFZ-Hilfe -Wie stehen die Chancen
Soll ich zur Beantragung von KFZ-Hilfe einen Brief mit Erklärung beilegen? Meine Situation genau beschreiben oder nur Formulare ohne Brief einreichen?
Ich habe GDB 50 G, kann nur sehr kurze Strecken gehen, wegen behinderten Füßen. Bin momentan in Elternzeit un d will nächstes Jahr wieder arbeiten. Mein Auto fällt fast auseinander, Geld für ein Auto haben wir nicht, wir zahlen ein kleines HAus ab. Mein Mann fährt mit dem Rad zu Arbeit, aber ich kann ohne Auto nicht an meine 25 km entfernte Arbeitsstelle kommen. ICh habe einen guten behindertengerechten Arbeitsplatz, den ich nächstes Jahr auch wieder mit ca. 18 Std. machen will. HAbe ich Anspruch? Soll ich den Anträgen einen Brief beilegen?
Ich habe GDB 50 G, kann nur sehr kurze Strecken gehen, wegen behinderten Füßen. Bin momentan in Elternzeit un d will nächstes Jahr wieder arbeiten. Mein Auto fällt fast auseinander, Geld für ein Auto haben wir nicht, wir zahlen ein kleines HAus ab. Mein Mann fährt mit dem Rad zu Arbeit, aber ich kann ohne Auto nicht an meine 25 km entfernte Arbeitsstelle kommen. ICh habe einen guten behindertengerechten Arbeitsplatz, den ich nächstes Jahr auch wieder mit ca. 18 Std. machen will. HAbe ich Anspruch? Soll ich den Anträgen einen Brief beilegen?
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Antworten
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Hallo Elfin,
hier kannst du die Antwort nachlesen:
https://www.lwl.org/abt61-download/PDF/BF/kfzhv_neu.pdf
Wie sieht es mit Bus oder Bahn aus?
18 Std wöchentlich arbeiten?
https://www.betanet.de/kraftfahrzeughilfe.html
https://nullbarriere.de/kfzhilfe.htm
Ich sehe vorerst keine Chance auf Beihilfe da du noch in Elternzeit bist usw.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0140.html
Ein extra Brief wird kaum etwas bringen da alle Fragen schon in den Anträgen beantwortet werden müssen.
Gruß
Rudi
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Hallo Rudi,
vielen Dank.
Ich habe mich natürlich schon vor der Frage so gut wie möglich belesen.
Verstanden habe ich dabei nicht, ob es nur nach Einkommen geht oder ob es nur anteilig Zuschuss bei Teilzeitárbeit gibt.
Das mit der Elternzeit sehe ich auch etwas kritisch, aber das ist ja evt. nächstes Jahr schon vorbei.
Bus fährt nicht an Arbeitsort, wenn es auch so wäre, dann wäre der Weg zur Bushalte für mich nicht erreichbar. Dementsprechend könnte es mir die Gemeinde auch bescheinigen. Eine andere Arbeitsstelle würde ich auf keinen Fall mehr finden.
Du schreibst eine Bewilligung siehst Du aufgrund von Elternzeit USW nicht. Könntest Du mir das USW erklären? Ich bin wirklich nicht zu faul zu lesen, ich versuche gerade alles an Informationen zu bekommen.
Viele Grüße
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Hallo Elfin,
mit usw (und so weiter) meinte ich z.B. Teilzeitarbeit 18Std/Woche, Zumutbarkeit mit Bus und Bahn.
Das sind Dinge die alleine das Amt entscheidet.
Gruß
Rudi
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