Mitnahmeregelung DB bzw OPNV

Moin,
ich habe hier im Forum gelesen, das man zusätzlich zum B im Ausweis noch noch ein Hund kostenlos mitnehmen kann/darf.
Brauch der Hund keine Kinderfahrkarte mehr?
Ausweisinhaber + Begleitperson + Hund
Stimmt dieses?

LG

Antworten

  • Das heißt also, wenn ich mit meiner Frau fahre unser Hund kein Extra Ticket brauch?
    bisher haben wir immer noch für den Hund ein Länderticket gekauft
  • Begleitpersonen und Begleithunde

    Ist ein behinderter Mensch zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt (muss durch das Ausweismerkmal „B“ nachgewiesen sein), fährt die Begleitperson im Nah- und Fernverkehr kostenlos mit, selbst dann, wenn der behinderte Mensch keine Wertmarke gekauft hat. Voraussetzung ist, dass es sich um eine geeignete Begleitperson handelt. Sie muss in der Lage sein, die notwendige Hilfe und Unterstützung zu leisten. Andere behinderte Menschen mit Merkzeichen B gelten im öffenltichen Personenverkehr nicht als unentgeltlich zu befördernde Begleitperson (gegenseitige Begleitung ausgeschlossen). Weitere Voraussetzungen gibt es nicht. Außerdem kann ein Hund mitgenommen werden. Wie für alle anderen Fahrgäste auch gilt für behinderte Menschen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr die allgemeine Beförderungspflicht der Verkehrsunternehmer. Sie erstreckt sich auf das Reisegepäck, zu dem Rollstühle und andere Hilfsmittel zählen. Eine Beförderung kann nur im Ausnahmefall abgelehnt werden, etwa wenn das Fahrzeug nicht zur Beförderung geeignet ist.

  • Begleithunde sind doch zB Blindenhunde oder?
    Meine Frau (Rollator) hat nur ein "G" + Begleitung
  • Ok im Klartext: Deine Frau darf eine Begleitperson und einen Hund mitnehmen. Ob Blindenhund oder Schoßhund ist wurscht.
    Rudi
  • Rudi65 hat geschrieben:
    Ok im Klartext: Deine Frau darf eine Begleitperson und einen Hund mitnehmen. Ob Blindenhund oder Schoßhund ist wurscht.
    Rudi

    Danke dir Rudi, genau das wollte ich wissen

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