Schwerbehinderter als Begleitperson

Hey Leute :),
ich habe jetzt mal eine frage an auch, und zwar:
Darf ein schwerbehinderter die Begleitperson eines Schwerbehinderten sein?
Ich habe mal recherchiert und auf einigen Seiten steht „ja“ und auf einigen andern „nein“.
Ich habe heute mal im Zug nachgefragt und die Zugbegleiter haben (sehr unhöflich und genervt) gesagt „Nein das geht nicht“.
Und eigentlich würde das ja dann auch gegen das Grundgesetz verstoßen, denn da heißt es ja, dass jeder Mensch gleich gestellt ist ^^
Dann haben wir bei der DB Hotline angerufen und die hat gesagt „Ja das geht“
Ich habe jetzt keine Ahnung mehr was richtig ist und was nicht. Eigentlich wissen die Kontrollöre im Zug ja nicht ob die Begleitperson schwerbehindert ist und das muss man denen ja auch nicht sagen aber ich würde es trotzdem gerne wissen.
Danke schonmal für eure Antworten :)

Antworten

  • Hallo,
    natürlich darf ein Schwerbehinderter auch eine Begleitperson sein, vorausgesetzt er ist in der Lage der hilfsbedürftigen Person auch zu helfen, z.B. beim einsteigen oder Rolli in den Zug verladen usw.
    Soll heissen, eine Begleitperson die selbst im Rollstuhl sitzt oder ohne Hilfe nicht zurecht kommt kommt als Begleitperson nicht in Frage.
    Gruß
    Rudi
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