Habe ich ein Recht einen selbs genannten Gutachter zu stellen ?????

Hallo
Die BG stellt mir 3 Gutachter vor die ich nicht möchte.
Ich gebe 2 Gutachter die ich von meinem Arzt bekommen habe an.
1. Würde nach mehrmaligem Anschreiben der BG nicht angetroffen weder Telefonisch noch Postweg.
2. Würde es nicht schaffen es in der Zeit zu erstellen was die BG an Zeitangabe hinterlegt wurde.
Zum Gutachter 1. Habe ich Telefonisch sofort erreicht, man sagte mir kein Telefon Gespräch und keine Post von der BG bekommen . BG noch Male beauftragt Kontakt mit Gutachter 1'. Auf zu Nehmen was kam raus wehre zu teuer.
Dann müssten wir einen Gutachter von der BG nehmen wohl wir bis zu einem halben Jahr warten mussten in dieser Zeit hätte mein Gutachter Nr 2. Auch das fertig gebracht.

Meine Frage habe ich ein Recht darauf einen bestimmten Gutachter zu nennen der dann auch genommen werden muss oder ist alles so richtig gelaufen ?

Antworten

  • Hallo thoma,
    du kannst einen eigenen geeigneten Gutachter fordern allerdings auch selbst bezahlen.
    Gruß
    rudi
  • Hallo thoma,

    wie Rudi schon schrieb, kannst du geren einen eigenen Gutachter beauftragen... und dann auch bezahlen. Der einfacherer WEg ist jedoch, erstmal zu sehen wie die Gutachter der BG dich beurteilen. WEnn man damit dann nicht zufrieden ist, legt man Widerspruch ein, klagt ggf.und wird dann nochmal von einem andren im auftrag des Gerichts begutachtet. WEnn man mit dem Ergebins immer noch nicht zufrieden ist gehts halt in die nächste Instanz.

    Selbst wenn du einen Gutachter bezahlst, muß die BG sein Gutachten nicht akteptieren, und wird dich ggf. zu einem anderen schicken, was dann ebenfalls vor Gricht enden wird..... So gesehen macht so ein Verhalten nur wenig Sinn. Es zieht das Verfahren nur in die Länge.

    😀 Helmut
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