Befristeter Mietvertrag nach § 575 BGB

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Hallo,
ich habe einen befristeten Mietvertrag nach § 575 BGB mit dem Vermieter geschlossen. Nun hat er Eigenbedarf angemeldet.
Da es sich um ein barrierefreies Haus handelt, und ich Rollstuhlfahrer bin, finde ich so schnell kein Ersaz.
Meine Frage:
Gibt es eine Möglichkeit länger in dem Haus zu wohnen.

Vielen Dank im Vorraus.

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