Übernahme von Fahrtkosten zum Arzt ohne Merkzeichen aG

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Mutter, 70 Jahre alt, Pflegegrad 1, GdB 100+ mit Merkzeichen G und B, muss aufgrund ihrer diversen chronischen und kontinuierlich behandlungsbedürftigen Erkrankungen regelmäßig verschiedene medizinische Versorgungseinrichtungen aufsuchen. Dazu zählen:
- Hausarzt
- Wundzentrum
- Lymphdrainage
- Fachärzte
Sie kann aufgrund ihrer ausgeprägten Gehbeeinträchtigung und Gleichgewichtsstörungen trotz Rollator keine öffentlichen Verkehrmittel nutzen oder selbst fahren. Ich (Tochter) arbeite Vollzeit und besitze auch keinen geeigneten PKW. Derzeit nutzt sie ein Carsharing-Angebot, um die Kosten (ca. 2x/Woche) gering zu halten. Trotzdem übersteigen die Ausgaben ihre kleine Rente, zumal sie ja noch bestimmte Arzneimittel, etc. selbst bezahlen muss.
Die Krankenkasse übernimmt die Fahrtkosten nicht, da nach Beurteilung keine außerordentliche Gehbehinderung vorliegt (aG).
Welche Möglichkeiten gibt es, die Krankenfahrten zumindest teilweise erstattet zu bekommen? Gibt es dabei Leistungen des Sozialamtes?
Derzeit besucht meine Mutter den Arzt nicht mehr, weil sie es sich nicht leisten kann. Leider kann ich mit meinem Einkommen die Kosten auch nicht tragen.

Vielen Dank für jeden Tipp und mit freundlichen Grüßen

Antworten

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  • Hallo jenner,

    vielen Dank für deine Antwort.
    Natürlich habe ich Widerspruch eingelegt (für meine Mutter) - leider erfolglos. Sie kann sich ja noch 100 m mit Rollator fortbewegen. Leider reicht das nicht, um zu den öffentlichen Verkehrsmitteln zu gelangen, geschweige denn, die Fahrt mit diesen zu bewältigen...

    Beste Grüße
  • Hallo Merani,
    in der Tat sind 100m zu viel um aG zu bekommen, weniger als 50m sollten es schon sein.
    Gibt es in eurer Stadt keinen Behindertenfahrdienst über den evtl. etwas zu machen ist?
    Oftmals ist ein gewisses Kontingent an Freifahrten möglich evtl auch nur mit dem Merkbuchstaben G.
    Soziale Dienst, Caritas?
    Gruß
    Rudi
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