Wird bei der vorsorgliche Masektomie bei eine BRCA1 Patientin die Behinderung festgestellt?

Patientin, 38 jahre alt, BRCA1-Gen Trägerin, entscheidet sich für vorsorgliche Masektomie den beiden Brüste (Brustwarzen bleiben erhalten) und Brustwiederaufbau mittels Protesen. Kann sie in dem Fall mit Feststellung der Behinderung rechnen? Mit welchen GdB/GdS- Werten kann man hier rechnen?

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