Wird bei der vorsorgliche Masektomie bei eine BRCA1 Patientin die Behinderung festgestellt?
Patientin, 38 jahre alt, BRCA1-Gen Trägerin, entscheidet sich für vorsorgliche Masektomie den beiden Brüste (Brustwarzen bleiben erhalten) und Brustwiederaufbau mittels Protesen. Kann sie in dem Fall mit Feststellung der Behinderung rechnen? Mit welchen GdB/GdS- Werten kann man hier rechnen?
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Antworten
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Antrag stellen, Arztberichte beilegen oder anfordern lassen und abwarten.
Ich sehe da nur geringe Chancen. Evtl. Gleichstellung.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/brustkrebs-und-der-grad-der-behinderung-gdb_063560.html
Gruß
Rudi
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Sorry, ich kann die Frage nicht verstehen:
Handelt es sich hier um eine Krebs-Patientin? Oder nur um eine Patientin mit der Carcinophobie?
Für vorsorgliche Mastektomie sollte m.E. nichts geben.
Bei maligner Krebserkrankung ist das mit dem Link gut erklärt.
lg
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