Hilfsmittelantrag vom Therapiedreirad auf endlosreise! :cry:

Hallo zusammen.

Ich habe am 19. April 2018 einen Antrag auf ein Therapiedreirad bei der Techniker gestellt.

Ich hatte mir bei meinem behandelnden Arzt eine Heilmittelverordnung besorgt. Dort war die Diagnose (Neurosarkoidose mit Paraparese), das Hilfsmittel und die Hilfsmittelnummer beziffert worden.

Desweiteren hatte ich einen Kostenvoranschlag vom einem Dreiradzentrum beigelegt.

Den Antrag habe ich persönlich in der Filalie in Soest abgegeben und dem Sachbearbeiter auch mitgeteilt, dass das Rad dafür beantragt wird, das meine Gehfähigkeit die noch eingeschränkt besteht, erhalten werden soll.

Der Sachbearbeiter nahm die Sache in meiner Anwesenheit auf, das nahm ich jedenfalls an. Ich fragte ihn auch ob ich es lieber schriftlich machen solle. Dies verneinte er-

Am 24. April 2018 bekam ich schon eine Ablehnung der Techniker, mit der Begründung das ich mit ausreichend Hilfsmittel (EScooter und Rollstuhl) versorgt sei, die mir die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Aber sie hätten den Antrag an die LWL Münster weitergeleitet, damit die das Rad bezahlen.

Ich rief sofort die Techniker an und teilte ihnen mit, dass sie das etwas missverstanden haben und ichh das Rad nicht zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben brauche, sondern so wie ich es sochn dem Mitarbeiter gesagt habe, zum erhalt meiner Gehfähigkeit.

Die sagten, das Täte keinen Unterschied sie seien dafür nicht zuständig. Ich solle jetzt das Ergebniss der LWL abwarten.

Die LWL schrieb mir das der Antrag da nicht bearbeitet werden konnte und dieser weitergeleitet wurde an das Sozialamt Soest. Das Sozialamt Soest lehnt diesen Antrag auch ab, War mir ja klar,

Daraufhin rief ich heute erneut die Techniker an. Und fragte wie ich mich nun verhalten soll und wies sie nochmal drauf hin, das wenn sie meinen Antrag richtig bearbeitet hätte es zu so einem durcheinander nicht gekommen wäre.

Die Techniker sagte mir ich solle einspruch gegen den Bescheid vom Sozialamt einlegen und klagen. Dann würden die Techniker vom Gericht vorgeladen.

Ich bin echt am verzweifeln. Wenn die Techniker nicht so einen Müll gemacht hätte, wäre das alles seinem Weg gegangen.

Hat hier jemand erfahrungen mit so einem Fall?

Das Sozialamt sagt das sei Masche der Krankenkassen, das die einfach Anträge zur Teilhabe an der Gesellschaft bearbeiten und nicht aufgrund zur Verhinderung von Verschlimmerungen.

Bringt es was wenn ich nochmal eine Verodnung hole und dazu einen schriftlichen Antrag einreiche?

Antworten

  • Hallo Brausemaus (Ein Schöner Nickname)

    Du solltest Widerspruch gegen den Entscheid der Techniker einlegen, zieh deinen Arzt mit hinzu der dir ein Attest ausstellen soll wieso weshalb du dieses Rad benötigst.
    Einer Versorgung mit einen E Scooter oder einen Rollstuhl hat nichts damit zu tun das du deine Beine bewegen sollst, um deine Rest Gehfähigkeit zu erhalten.
    Die Techniker macht es sich sehr einfach es weiter zuleiten damit glaubt die Krankenkasse sie wäre damit raus.
    LWL Münster macht das Spielchen auch in dem sie es dem Sozialamt weiter gibt, das Sozialamt hat gar nichts damit zu tun.
    Die Krankenversicherung ist der erste Ansprechpartner nicht das Sozialamt.
    Widerspruch gegenüber der Techniker einlegen, auf Fristen achten ein Attest vom Arzt besorgen und der Techniker schicken, eine neue Verordnung von deinen Arzt kann nicht schaden.
    Viel Glück Gruß Carola

  • Hallo Brausemaus,
    du schreibst:"Am 24. April 2018 bekam ich schon eine Ablehnung der Techniker"
    Du hast also nur noch morgen Zeit den Widerspruch abzuschicken (Poststempel gilt)
    Ein formloses Schreiben reicht, ausführliche Begründung reichst du nach.
    Wie lange hat es denn gedauert von Antragstellung bis zur Ablehnung? Länger als 3 Wochen?
    Gruß
    Rudi
  • Hallo Brausemaus
    Wie Rudi schreibt formlos reicht, wenn es geht bring es am besten hin lass dir den Erhalt der Techniker quittieren. Wenn du nur noch so wenig Zeit hast gib Gas.
    Du kannst den Widerspruch auch Faxen das geht auch. Nicht per Mail Widerspruch einlegen.
    Deswegen selbst abgeben und nicht der Post zu sehr vertrauen.
    Begründung und Attest reichst du nach das in den Widerspruch mit rein schreiben.

    https://www.widerspruch.org/widerspruch-per-e-mail/

    Hier hast du eine Vorlage für einen Widerspruch.

    Solltest du es per Fax machen habe ich hier noch etwas was zu beachten ist.

    Wann ein Widerspruch per Fax sinnvoll ist
    Akzeptiert ein Amt oder eine Behörde einen Widerspruch per Fax, wäre ein solches Schreiben im Grunde genommen ausreichend. Allerdings gibt es einen Haken: Im Zweifel muss nämlich der Betroffene nachweisen, dass der Empfänger den Widerspruch fristgerecht erhalten hat. Verschickt der Betroffene seinen Widerspruch per Fax, druckt das Gerät zwar ein Sendeprotokoll aus. In diesem Protokoll ist der erfolgreiche Versand bestätigt. Außerdem stehen dort das Datum, die Uhrzeit und die Faxnummer des Empfängers. Allerdings bestätigt das Sendeprotokoll tatsächlich nur den Versand. Es sagt nichts darüber aus, ob das Fax beim Empfänger angekommen ist und lesbar ausgedruckt wurde. Insofern ist das Sendeprotokoll kein echter Nachweis für den Eingang des Widerspruchs beim Empfänger. Möchte der Betroffene auf Nummer sicher gehen, ist er deshalb besser beraten, wenn er seinen Widerspruch persönlich abgibt und sich den Empfang quittieren lässt. Oder wenn er seinen Widerspruch als Einschreiben mit Rückschein verschickt.

    In einem Fall macht ein Fax aber Sinn, nämlich wenn die Widerspruchsfrist abzulaufen droht. Befürchtet der Betroffene, dass sein Widerspruch als Brief auf dem Postweg zu spät ankommt, bietet sich der Versand per Fax also an. In diesem Fall sollte der Empfänger den Widerspruch aber mit dem Hinweis “vorab per Fax” versehen und gleichzeitig anmerken, dass der Widerspruch im Original per Post eingereicht wird. Zum einen hält der Betroffene auf diese Weise die Widerspruchsfrist ein. Und zum anderen sichert er sich ab, denn bei einem doppelten Versand ist äußerst unwahrscheinlich, dass der Widerspruch den Empfänger nicht erreicht.

    Viel Erfolg Gruß Carola
  • Rudi65 hat geschrieben:
    Hallo Brausemaus,
    du schreibst:"Am 24. April 2018 bekam ich schon eine Ablehnung der Techniker"
    Du hast also nur noch morgen Zeit den Widerspruch abzuschicken (Poststempel gilt)
    Ein formloses Schreiben reicht, ausführliche Begründung reichst du nach.
    Wie lange hat es denn gedauert von Antragstellung bis zur Ablehnung? Länger als 3 Wochen?
    Gruß
    Rudi


    Hallo Rudi.

    Ich hab den Antrag am 19. April 18 abgegeben und am 24. April kam das schreiben. Im schreiben war aber keine Frist angegeben und das ich überhaupt Widerspruch machen kann.
  • Hier das schreiben
  • Hallo Brausemaus,
    danke für das einstellen der Ablehnung.
    In der Tat ist hier kein Widerspruch möglich.
    Zuständig wäre der LWL wie die KK schreibt.
    Es würde indirekt eine Doppelversorgung eintreten wenn sie das Therapiedreirad bewilligen.
    Therapien werden in der Regel auch von entsprechenden Praxen durchgeführt, wie z.B Ergotherapie und viele andere. Diese haben dann in der Regel die entsprechenden Therapiegeräte zum benutzen in der Praxis.
    In deinem Fall empfehle ich den Antrag direkt bei der LWL zu stellen, schlägt dies wieder fehl solltest du dich vielleicht mit dem Gedanken befassen dir ein Hometrainer für zu Hause zuzulegen wo du stundenweise deine Beine in Action bringen kannst.
    Gruß
    Rudi
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