IV Rente bei Geburtsgebrechen POS 404
Hallo zusammen. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Bei mir wurde im Alter von 6 Jahren ein Geburtsgebrechen POS 404 festgestellt.Dieses wurde damals von der IV anerkannt. Infolge diverser Auffälligkeiten wurde ich in ein Sonderschulheim eingewiesen. Später gab es eine berufliche Massnahme der IV. Ich konnte im geschützten Rahmen eine Anlehre abschliessen. Leider hatte ich beruflich sehr viele Schwierigkeiten und des öfteren gab es eine Kündigung. Im Alter von 37 wurde ein Asperger diagnostiziert. In diesem Alter begann ich nochmals eine Lehre in einem anderen Beruf. Ich dachte so, den Schwierigkeiten zu entkommen. Ein Trugschluss, wie ich später erfahren habe. Die Schwierigkeiten blieben und so meldete mich der Betrieb bei der IV an. Eine Wiedereingliederungsmassnahme ist gescheitert. Die IV teilte mir mit, dass es weiter an die Rentenprüfung gehe und mein Fall nach den vorhandenen Akten beurteilt werde. Anfang dieses Jahres bekam ich ein Aufgebot für ein externes psychiatrisches Gutachten. Dieses findet nächstens statt. Wird es zu einer Rente kommen ? Ich konnte mich trotz der Krankheit etwa 20 Jahre im Berufsleben halten, weil ich ja auch arbeiten wollte. Leider bin ich mit all meinen Bemühungen gescheitert. Was erwartet mich bei so einem Gutachten? Es wird mehrere Stunden am Stück dauern.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Vielen Dank für eure Hilfe.
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Antworten
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Hallo Mike78
Zuerst einmal herzlich willkommen in unserer Community/Forum und schön dass du uns gefunden hast.
Leider kann ich dir deine Frage «Wird es zu einer Rente kommen» nicht beantworten.
Bitte wende dich diesbezüglich an deine kantonale IV-Stelle - https://www.ahv-iv.ch/de/Kontakte/IV-Stellen
Du hättest auch die Möglichkeit Beratung bei Pro Menta Sana - https://www.promentesana.ch/ einzuholen.
Pro Mente Sana bietet kostenlose Beratung zu rechtlichen oder psychosozialen Fragen für psychisch kranke Menschen, deren Angehörige und Nahestehende sowie weitere Bezugspersonen aus der Deutschschweiz an. Sie haben die Möglichkeit Ihre Fragen telefonisch oder per E-Mail zu stellen.
Siehe auch bei MyHandicap: Gutachterstellen klären die Arbeitsfähigkeit des Antragsstellers ab
https://www.myhandicap.ch/recht-behinderung/invalidenversicherung/medizinische-abklaerungen/
Siehe auch: Medizinische Gutachter beurteilen, ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht. Darum ist es für Betroffene wichtig, ihre Rechte bei einer solchen Abklärung zu kennen
https://www.srf.ch/news/schweiz/iv-rente-als-lotterie-grosse-unterschiede-je-nach-gutachter
Hoffe dir hiermit weitergeholfen zu haben und wünsche dir noch eine schöne Restwoche.
Beste Grüsse
Claudia
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