Rollstuhlverladesystem und Steuererklärung
Guten Tag,
ich bin Rollstuhlfahrer, mit GdB 100 und aG im Schwerbehindertenausweis, aber noch berufstätig. Da aber die Altersrente naht beabsichtige ich mir noch ein neues Auto für die Rentnerzeit zuzulegen, und dafür ein Rollstuhlverladesystem zu erwerben.
Bei meinen aktuellen Wagen hat die Rentenversicherung den Umbau bezahlt als "Hilfe zur Teilnahme am Arbeitsleben".
Die Frage ist nun, kann ich den behindertengerechten Umbau des Fahrzeugs steuerlich als "aussergewöhnliche Belastung" geltend machen? Es handelt sich hier um einen Betrag von ca 15.000 bis 20.000 €.
ich bin Rollstuhlfahrer, mit GdB 100 und aG im Schwerbehindertenausweis, aber noch berufstätig. Da aber die Altersrente naht beabsichtige ich mir noch ein neues Auto für die Rentnerzeit zuzulegen, und dafür ein Rollstuhlverladesystem zu erwerben.
Bei meinen aktuellen Wagen hat die Rentenversicherung den Umbau bezahlt als "Hilfe zur Teilnahme am Arbeitsleben".
Die Frage ist nun, kann ich den behindertengerechten Umbau des Fahrzeugs steuerlich als "aussergewöhnliche Belastung" geltend machen? Es handelt sich hier um einen Betrag von ca 15.000 bis 20.000 €.
0
Antworten
-
Hallo WolfgMaria,
da es den Pauschbetrag deutlich übersteigt sollte es mit Einzelnachweis kein Problem sein.
Siehe auch:
http://www.steuer-gonze.de/web/index.php/steuertips/privatpersonen/207-steuervorteile-fuer-behinderte-und-kranke
Gruß
Rudi
0 -
WolfgMaria hat geschrieben:
Guten Tag,
ich bin Rollstuhlfahrer, mit GdB 100 und aG im Schwerbehindertenausweis, aber noch berufstätig. Da aber die Altersrente naht beabsichtige ich mir noch ein neues Auto für die Rentnerzeit zuzulegen, und dafür ein Rollstuhlverladesystem zu erwerben.
Bei meinen aktuellen Wagen hat die Rentenversicherung den Umbau bezahlt als "Hilfe zur Teilnahme am Arbeitsleben".
Die Frage ist nun, kann ich den behindertengerechten Umbau des Fahrzeugs steuerlich als "aussergewöhnliche Belastung" geltend machen? Es handelt sich hier um einen Betrag von ca 15.000 bis 20.000 €.
Guten Tag WolfgMaria
Du kannst die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen,
Allerdings werden die Kosten auf bis zu 5 Jahre gesplittet, dein zuständiges Finanzamt kann dir genaue Auskunft geben. Ich hatte einen ähnlichen Fall da wurden die Kosten von 16000€ auf 3 Jahre gesplittet.
Schönen Sonntag LG Carola
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 990 Psychische Krankheiten
- 26 Kognitive Behinderungen
- 37 Sinnesbehinderungen
- 103 Chronische Erkrankungen
- 137 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 133 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 22 U30 Austausch
- 91 Bildung & Studium
- 14 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 757 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 63 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 110 Willkommen & Begrüssung
- 136 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 30 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 751 Suche & Biete
- 492 Forensupport & Feedback
- 329 Recherche