Prüfung der MDE nach über 6 Jahren
Ich bekomme seit 2012 eine Verletztenrente der BG auf unbestimmte Zeit. 2015 ergab die Nachprüfung keine Änderung. Nach weiteren über 3 Jahren soll nun wieder ein Gutachten erstellt werden. Ich habe gelesen: Spätestens nach Ablauf der Dreijahresfrist ist die Dauerrente festzustellen. Unterbleibt dies, wird die vorläufige Rente Kraft Gesetzes zur Dauerrente. Die 3 Jahre waren im April diesen Jahres um. Also vielleicht kein weiteres Gutachten nöti ??
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Genau wie jenner schreibt ist es.
Jahresfristen sind nicht mit Monatsfristen zu vergleichen. Da muß nicht genau auf den Monat geprüft werden.
Gruß
Rudi
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