Hallo ihr Lieben habe eine Frage. Mein Mann ist sehr schwer an MS erkrankt und sitzt im Rollstuhl. E

Rolli ist zudem vorhanden. Sowie Folgende Therapiegeräte: Ein Stehtrainer und ein Motomed. Zudem bekommen wir demnächst einen Bettlifter, da absehbar ist, das er das Bett ohne dieses Gerät und einer Pflegeperson micht mehr verlassen können wird. Stehen uns ein Mehrbedarf an Wohnraum zu? Er ist 100% Schwerbehindert und hat AG im Ausweis und B für Begleitperson. Wir haben nämlich eine Wohnung von 72qm angeboten bekommen, die über 200Euro teurer ist als unsere21qm große Wohnung. Das Bad der neuen Wohnung hat einen qm mehr und ist ebenerdig. Außderdem hat die neue Wohnung ein drittes Zimmer.
LgCarol

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  • Liebe Lorac

    Wendet Euch an die MSG, die können sagen wer anfallende Mehrkosten übernehmen kann. 1 qm ist nicht viel und könnte wieder zu Platzmangel führen. Ein Archidekt, der über behindertengerechtes Bauen
    die Normen kennt, ist ebenfalls ein Ratgeber.

    Viel Glück

    Kohlrabi
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  • Ich denke es wird nötig sein daß der MDK das begutachtet ob ein Mehrbedarf notwendig/gerechtfertigt ist oder nicht.
    Gruß
    Rudi
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