Besser eine Begutachtung ablehnen und nach aktenlage entscheiden zu lassen?
Ich habe eine Einladung zur Begutachtung durch das versorgungsamt. Soll ich die persönliche begutachtung
Ablehnen und nach aktenlage entscheiden lassen?es geht um eine Erhöhung des schwerbehinderten grades
Ablehnen und nach aktenlage entscheiden lassen?es geht um eine Erhöhung des schwerbehinderten grades
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Antworten
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Da kommts wohl drauf an, ob und wie sich die Aktenlage... oder die Behinderung seit der letzten Änderung verändert hat.
Da man gegen das Ergebnis Wiederspruch einlegen kann, kann es so oder so gemacht werden. Da gibts es kein sicheres Rezept für.
😀 Helmut
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Helmut60 hat geschrieben:
Da kommts wohl drauf an, ob und wie sich die Aktenlage... oder die Behinderung seit der letzten Änderung verändert hat.
Da man gegen das Ergebnis Wiederspruch einlegen kann, kann es so oder so gemacht werden. Da gibts es kein sicheres Rezept für.
😀 Helmut
Be steht dann nicht die Gefahr, das das wegen Interesselosigkeit gekürzt wird?
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Kohlrabi hat geschrieben:Helmut60 hat geschrieben:
Da kommts wohl drauf an, ob und wie sich die Aktenlage... oder die Behinderung seit der letzten Änderung verändert hat.
Da man gegen das Ergebnis Wiederspruch einlegen kann, kann es so oder so gemacht werden. Da gibts es kein sicheres Rezept für.
😀 Helmut
Be steht dann nicht die Gefahr, das das wegen Interesselosigkeit gekürzt wird?
Ohne halbwegs konkrete Angaben kann kaum sagen wie sich sowas entwickelt. Wenn man die Aktenlage kennt, und weis das es in die gewünschte Richtung geht, kann sowas gut ausgehen, wenn das VA es möchte. Kennt man die Aktenlage nicht, artet das ganze in Glückspiel aus, wenn man nicht zum Gutachter will. Das wiederum kann das ganze dann sehr in die Länge ziehen.
😀 Helmut
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Dreamcatcherin hat geschrieben:
Ich habe eine Einladung zur Begutachtung durch das versorgungsamt. Soll ich die persönliche begutachtung
Ablehnen und nach aktenlage entscheiden lassen?es geht um eine Erhöhung des schwerbehinderten grades
Hallo,
so ganz kann ich deine Frage nicht nachvollziehen.
Möchtest du eine Erhöhung des GdB oder möchtest du es nicht?
Wenn ja solltest du alles tun daß das Amt davon überzeugt wird einer Erhöhung zuzustimmen, das bedeutet hingehen und ggf. darlegen wo du Probleme hast.
Gehst du nicht hin besteht sogar die Gefahr daß sich der GdB verringert, je nach dem wie aktuell die Akten sind.
Gruß
Rudi 😳
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