Berufung beim BGH mit PKH

Hallo,
Kurze Zusammenfassung:
Unfallbedingt bin ich seit 2010 Schwerbehindert (GdB 80, G, aG und B),
2012 habe ich meinen letzten Arbeitsplatz dur die Insolvenz des Bildungsträgers verloren.
Seitdem, in Bezug von ALG I und II, Krankengeld und wieder ALG I & II. Seit 04.2016 in Altersrente wegen Schwerbehinderung mit 10,8% Abzug.
Nachdem 2013 der MD der AfA als auch die DRV mich als "Vollschichtig" (mit Einschränkungen) Arbeitsfähig und die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde, habe ich mir über die Jobbörse nach 8 Monate Suche einen Arbeitsplatz gefunden.Vorstellungsgespräch war im August 2014, der AG hat mich, unter der Aussicht auf "Eingliederungshilfe für Schwerbehinderten" zum September 2014 eingestellt.
Der AG- Antrag uf Eingliederungshilfe wurde vor Arbeitseintritt an die AfA gestellt. Der Antrag wurde am gleichen Tag des Eingangs an die AfA , an das KCA weitergeleitet (Zuständig, weil ALGII Bezug). Diese stellte fest, dass AG Förderfähig sei. Davon Abgesehen, dass der Antrag und die weitere Prüfung 8 Wochen unbearbeitet liegen geblieben ist, erklärte mir die Sachbearbeiterin telefonisch im Oktober 2014, ich sei "zu Krank" für diesen Arbeitsplatz und Berufunfähig (Ich hatte bereits am 01.09.2014 meine Arbeit aufgnommen), daher würde sie die Eingliederungshilfe ablehnen. Obwohl zwei med. Gutachten der AfA und 2 Ablehnungsbescheide der DRV vorlagen. Hat Sie meinen AG telefonisch kontaktiert, hat ihn über meine Erkrankungen und Behinderungen ausgetauscht und ihm erklärt, das sie die EBH nicht bewilligen wird, was zur meiner Kündigung gefürt hat.
Seitdem versuche ich diese Fehlentscheidung die erhebliche Konsequenzen für mich zur Folge hatten und haben (RENTE mit ABZUG, Statt in die Rentner KV bin ich jetzt freiwillgt vversichert) Lebenslänglich vom Grundsicherung abhängig. Das ist unrecht.
Das AG hat die Klage zurückgewiesen mit dem Argument, der AG hätte mich auch oihne EBH beschäftigt, das OLG hat mein PKH Antrag mit der Begründung abgelehnt (Obwohl von Entscheidungsträger wie AfA und DRV entsprechende VOLLSCHICHTIGE Arbeitsfähigkeit und Ablehnungsbescheide wegen Erwerbs- und Berufsfähigkeit vorlagen) mit der Begründung, ich hätte, wie von der KCA_ Miarbeiterin gewünscht NUR ein Attest vorlegen sollen, voraus ergeht, dass ichfür diese Arbeit (nicht Leidensgerecht) machen könnte.
Ich brauche einen Rat und jemanden der mir beim weiteren Voegehen hilft. Mir ist bekannt, dass ich erneut einen PKH Antrag stellen kann und würde gerne beim BGH in Berufung gehen. Für einen RA fehlem mir allerduing die Finanzielle Mitteln.
Rückmeldungen erwünscht, RA/RAin wäre angenehm.
VG
Luloù

Antworten

  • Hallo

    Dein Fall klingt sehr schlimm.

    Wenn das Geld nicht für ein Rechtsanwalt reicht können Sie eine Beratungshilfe beantragen, und sie sollten noch einmal Prozesskostenhilfe beantragen.
    Ein Fachanwalt kann sie da besser beraten und helfen.

    In den beiden links stehen die Vorraussetzungen.
    Die Beratungshilfe ist beim Amtsgericht am Wohnsitz des Rechtsuchenden zu beantragen. Der Antrag ist durch den Rechtssuchenden selbst zu stellen.

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe


    Sie würden auch Prozesskostenhilfe bekommen, und sie sollten auch das beantragen.
    Der Antrag auf Prozesskostenhilfe muss an das Gericht gerichtet werden, bei dem der Prozess anhängig ist oder bei dem er anhängig gemacht werden soll bzw. bei dem ein beabsichtigtes Rechtsmittel gegen eine Entscheidung der Vorinstanz eingelegt werden soll. Bei Verfassungsbeschwerden ist der Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen.

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

    Ich wünsche Ihnen alles gute.
    Gruß Rollimann
  • Hallo Lolou,
    erst mal reicht 1 Beitrag, lösch bitte den doppelten.
    Dann schreibst du:
    "Seit 04.2016 in Altersrente wegen Schwerbehinderung mit 10,8% Abzug."
    So ganz stimmig sehe ich das nicht.
    Übrigens, beim BGH wirst du ohne Anwalt gar nicht erst klagen können
    Gruß
    Rudi
  • Luloù hat geschrieben:
    Abgesehen, dass der Antrag und die weitere Prüfung 8 Wochen unbearbeitet liegen geblieben ist, erklärte mir die Sachbearbeiterin telefonisch im Oktober 2014, ich sei "zu Krank" für diesen Arbeitsplatz und Berufunfähig (Ich hatte bereits am 01.09.2014 meine Arbeit aufgnommen), daher würde sie die Eingliederungshilfe ablehnen. Obwohl zwei med. Gutachten der AfA und 2 Ablehnungsbescheide der DRV vorlagen. Hat Sie meinen AG telefonisch kontaktiert, hat ihn über meine Erkrankungen und Behinderungen ausgetauscht und ihm erklärt, das sie die EBH nicht bewilligen wird, was zur meiner Kündigung gefürt hat.
    Seitdem versuche ich diese Fehlentscheidung die erhebliche Konsequenzen für mich zur Folge hatten und haben (RENTE mit ABZUG, Statt in die Rentner KV bin ich jetzt freiwillgt vversichert) Lebenslänglich vom Grundsicherung abhängig. Das ist unrecht.
    Das AG hat die Klage zurückgewiesen mit dem Argument, der AG hätte mich auch oihne EBH beschäftigt,


    Hallo
    Da ihr Arbeitgeber nur ihre Einstellung in Verbindung EBH in Aussicht gestellt hat, hätten sie warten sollen bis sie den Bescheid haben, das die EBH genehmigt wird.
    Wieso hat der Arbeitgeber sie eingestellt obwohl die EBH nich nicht genehmigt war?
    Das Arbeitsgericht liegt meiner Meinung nach falsch mit der Aussage, der Arbeitgeber hätte sie auch ohne die EBH eingestellt, ihr Arbeitgeber hat ihnen gekündigt weil er die EBH nicht erhalten hat.
    Das war ja anscheinend die Voraussetzung den Job zu bekommen.
    Ich denke sie sollten unbedingt einen Fachanwalt einschalten.
    Viel Glück
    Gruß Rollimann

  • Hallo Rollimann,
    da liegst du ganz richtig. Der AG hat ohne Bewilligung der EBH eingestellt. Das hätte er nicht gedurft, als Schluß könnte man daraus ziehen das der AG auch ohne EBH Lulou eingestellt hat wie das Gericht auch festgestellt richtigerweise hat..
    Hier wäre wichtig zu wissen was im Arbeitsvertrag steht.
    Aber wie bereits geschrieben ist der Text nicht ganz schlüssig.
    "Seit 04.2016 in Altersrente wegen Schwerbehinderung mit 10,8% Abzug."

    Altersrente bedeutet daß man das Rentenalter erreicht hat
    Gruß
    Rudi
  • Rudi65 hat geschrieben:
    Hallo Rollimann,
    da liegst du ganz richtig. Der AG hat ohne Bewilligung der EBH eingestellt. Das hätte er nicht gedurft, als Schluß könnte man daraus ziehen das der AG auch ohne EBH Lulou eingestellt hat wie das Gericht auch festgestellt richtigerweise hat..
    Hier wäre wichtig zu wissen was im Arbeitsvertrag steht.
    Aber wie bereits geschrieben ist der Text nicht ganz schlüssig.
    "Seit 04.2016 in Altersrente wegen Schwerbehinderung mit 10,8% Abzug."

    Altersrente bedeutet daß man das Rentenalter erreicht hat
    Gruß
    Rudi


    Salü Rudi
    Heißt es statt Altersrente Erwerbsminderungsrente?

    Ich denke das der Arbeitgeber auf gut Glück eingestellt hat, da es ja aussagen gab, das sie den Job machen kann, und der Arbeitgeber dachte das alles nur noch formell geklärt werden muss.
    Wie heißt es so schön, mach nichts bevor du was schriftlich hast, und er hätte bestimmt noch ein Monat warten können, bis ein Entscheid gefallen wäre.
    Ich hätte definitiv schon 2 Wochen nach Antragstellung nachgebohrt wie es aussieht, schließlich geht es ja um einen Job.
    Und ich hätte keinen Job angenommen wenn die EBH nicht genehmigt ist.
    Die Frage ist wie sie geschrieben haben, was steht im Arbeitsvertrag.
    War der Vertrag befristet? Wie lange hätte der Arbeitgeber die EHB bekommen.
    Weil der Arbeitgeber könnte ja die EHB kassieren für eine bestimmte Zeit und dann das Arbeitsverhältnis beenden.
    Der Arbeitgeber hätte auch ohne die EHB weiter beschäftigen können, und Luloù hätte Widerspruch einlegen können gegen die Ablehnung der EHB Zahlung.
    Das hat so einen komischen Geschmack das ganze.

    Gruß Rollimann


  • Also, es geht nicht darum, dass ich den Weg der PKH Antragsstellung nicht kenne, vom OLG wurde dieser ja abgelhnt, daher möchte ich auch zu BGH weiter ziehen.
    Der PKH kann ich auch ohne RA stellen, muss dann, bei positiem Entscheid einen RA nennen der mir Beigeordnet wird.
    Zur besseres Verständniss: Durch die Entwiklung meiner Rechtslage und nachdem das KCA die Ablehnung des EGZ erfolgt ist, die Klage schon in Arbeit war, hat das KCA wieder angefangen mich zur "Eingliederungsgesprechen" einzuladen, dass fand ich paradox, daher habe ich die Möglichkeit ab 60,9 Jahren in die Altersrente wegen Schwerbehinderung wahrgenommen. Die EGZ- Maßnahme wäre die in den Statuten (Frau, über 55j, Schwerbehindert...) klar geregelt ist wer einen Anspruch darauf hat.

    Falsch ist auch die Annahme, dass ich mit der Arbeit erst nach Bewilligung hätte anfangen sollen. Auch dass ist klar in der Vergabe -Voraussetzungen definiert.
    Der Antrag muss VOR ANTRITT der Arbeitstelleeingereicht werden, dies ist auch 14 Tage vorher erfolgt.
    PS, würde gerne den Dopelten Beitrag löschen, kann es aber nicht.
    Danke an alle für die Nette Worte
    Luloù
    .

  • Nein, laut meinem Rentenbescheid (das gibt es wircklich) lautet es "Altersrente für Schwerbehinderte Menschen" der Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde ja 2 x Abgelehnt. und wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind (35 Jahre Sozialpfl- Beiträge) kann mann es Vorzeitig in Anspruch nehmen.
  • Luloù hat geschrieben:
    Also, es geht nicht darum, dass ich den Weg der PKH Antragsstellung nicht kenne, vom OLG wurde dieser ja abgelhnt, daher möchte ich auch zu BGH weiter ziehen.
    Der PKH kann ich auch ohne RA stellen, muss dann, bei positiem Entscheid einen RA nennen der mir Beigeordnet wird.
    Zur besseres Verständniss: Durch die Entwiklung meiner Rechtslage und nachdem das KCA die Ablehnung des EGZ erfolgt ist, die Klage schon in Arbeit war, hat das KCA wieder angefangen mich zur "Eingliederungsgesprechen" einzuladen, dass fand ich paradox, daher habe ich die Möglichkeit ab 60,9 Jahren in die Altersrente wegen Schwerbehinderung wahrgenommen. Die EGZ- Maßnahme wäre die in den Statuten (Frau, über 55j, Schwerbehindert...) klar geregelt ist wer einen Anspruch darauf hat.

    Falsch ist auch die Annahme, dass ich mit der Arbeit erst nach Bewilligung hätte anfangen sollen. Auch dass ist klar in der Vergabe -Voraussetzungen definiert.
    Der Antrag muss VOR ANTRITT der Arbeitstelleeingereicht werden, dies ist auch 14 Tage vorher erfolgt.
    PS, würde gerne den Dopelten Beitrag löschen, kann es aber nicht.
    Danke an alle für die Nette Worte
    Luloù
    .



    Hallo Luloù

    Wenn ich eine EHB beantragen würde, und bevor eine Bewilligung vorliegt, wäre es doch fahrlässig vorher ohne Entscheid einen Job anzufangen. Das Ergebnis haben sie ja jetzt.
    Paradox ist es echt das sie jetzt von der KCA zu Eingliederungsgespräche geladen werden.
    Aber vielleicht ergibt sich da durch ein anderes Jobangebot. Ich drücke ihnen die Daumen.
    War ihr Arbeitsvertrag befristet? Und wie lange hätte der Arbeitgeber EHB bekommen?
    Das sie vor das BGH ziehen möchten benötigt viel Ausdauer, das kann Jahre gehen.
    Jede Seite kann Einsprüche stellen, und das zieht alles in die Länge.

    Ich wünsche das sich für Sie alles zum Guten wendet.

    Gruss Rollimann
  • Luloù hat geschrieben:
    Nein, laut meinem Rentenbescheid (das gibt es wircklich) lautet es "Altersrente für Schwerbehinderte Menschen" der Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde ja 2 x Abgelehnt. und wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind (35 Jahre Sozialpfl- Beiträge) kann mann es Vorzeitig in Anspruch nehmen.


    In der Tat gibt es die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen", allerdings wärest du dann bereits mindestens 63 Jahre alt.
    Vor 1950 geborene könnten bereits mit 60 Rente beziehen, naja dann wärest du ja schon 68. 😉
    https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/leistungsrecht/278-altersrente-fuer-schwerbehinderte-menschen.html#null
    Gruß
    Rudi
    Ps. Rechtsberatung wirst du hier nicht bekommen da wir das gar nicht dürften.
  • Hallo an alle Beteiligten, es ist für mich sehr tröstlich das alles zu lesen und ich bedanke mich für die Anteilnahme.
    Ja es Stimmt, es ist sehr KOMPLEX. Und IN allem sehr Widersprüchlich, so habe ich es aber erlebt und deshalb bin ich ja vor Gericht und Kämpfe immernoch um meinem RECHT:
    Ja, ich bin 63 j/1955 geboren und konnte mit 60,9 in erwähnte Rente gehen.
    Ja, der Arbeitsvertrag war auf 2 Jahre befristet.
    Ja, ich habe es schriftlich, dass der AG mich NICHT ohne EGZ eingestellt hätte. Im AV ist das so nicht festgehalten, das muss es auch nicht, die Dauer und die Höhe der Förderung, laut EGZ Statuten, wäre bei mir, bei einem unbefristeten AV bis zu 90 Monaten möglich gewesen. Es wäre Sache des KCA dies zu Prüfen und zu Verhandeln. Was aber nicht geschehen ist, weil: das KCA mich als zu Krank (Kompetenzüberschreitenderweise) deklariert hat, trotz der zwei MD Gutachten der AFA und der zwei Ablehnungsbescheide der DRV die mich NICHT als Erwerbsmindert und als Vollschichtig Arbeitsfähig bescheinigen!
    Ja, das KCA hat die Förderfähigkeit des AG geprüft und protokollarisch als Förderfähig positiv bewertet. Weiter ist nichts Geschehen. Der Antrag blieb aus Urlaubsgründen 8 Wochen unbearbeitet liegen. Der Gesetz gibt vor, das diese Anträge innerhalb von 14 Tagen beschieden werden müssen.
    Und In den Statuten der (in allen) Eingliederungsvereibarungen ist nachzulesen, dass der Antrag auf EGH/EGZ VOR Arbeitseintritt gestellt werden muss.
    Die Genemigung ist für den Arbeitseintritt (3 Wochen Später) nicht maßgeblich.
    Meine Erkrankungen und Behinderung waren/sind, laut EGZ zu 100%, die Voraussetzungen überhaupt den Antrag zu stellen Die Entscheidung des KCA mich als zu Krank und daher nicht Förderfähig einzustufen, wiedersprechen den EGZ Statuten. Daher Klagte ich.
    Ja es Stimmt, es ist Paradox mich nacht Vernichtung meines so erkämpften Arbeitsplatzes mich nachträglich zu Gesprächen wegen "Eingliederungsmaßnahmen" einzuladen. Die Maßnahme die durch den AG beantragt worden war, wäre genau die richtigefür mich gewesen.
    Nachdem nun, 2017 das LG die Klage abgewiesen hat und das OLG den PKH- und Berufungsantrag zurückgewiesen/Abgelehnt hat, geht es mir entsprechend schlecht, ich möchte gegen die nicht nur emotionale, sondern auch gegen die juristische Ungerechtigkeit weiter gehen, daher brauche ich ein Rat, damit ich innerhalb der mir noch verbleibende FRISTZEIT reagieren kann oder Definitiv LOSLASSEN kann.
    Danke für das Lesen.
    VG
    Luloù
    So, alles Kocht jetzt wieder hoch, ich hoffe, jetzt ein klareres bild geliefert zu haben[b]
  • Hallo Luloù

    Danke für Ihre ausführliche Erklärung, wenn sie einen Widerspruch einlegen möchten, können Sie das auch selber machen.
    Um vor das BGH zu gehen werden sie einen Anwalt benötigen. Sie haben zum Schluss geschrieben definitiv los lassen.
    Sollten Sie wirklich klagen wollen, bedarf es viel Zeit und auch viel Kraft, immer würde alles hoch kommen, Erinnerungen lassen einen nicht los.
    Sie sind in einem Alter wo sie eine Rente beziehen, der Arbeitsvertrag hätte eine Laufzeit von 2 Jahren gehabt, und ich denke es ging ihnen darum noch etwas im Alter zu arbeiten.
    Dadurch das der Arbeitgeber durch die KCA über ihre Krankheit ihr Handicap informiert wurde, ist ihr Job weg.
    Vielleicht findet die KCA etwas, oder vielleicht auch sie selber, wo sie Spaß dran haben, und zu Ihnen passt.
    Sie schreiben das Ihnen wegen dieser ganzen Geschichte es Ihnen schlecht geht.
    Achten Sie auf ihre Gesundheit, das ist das höchste gut, ich verstehe sie ein Stück weit.
    Sie möchten auch ein Stück Gerechtigkeit haben, weil sie ja selber schreiben nicht nur wegen emotionale sondern die juristische Ungerechtigkeit.
    Sie müssen sich die Frage stellen lohnt sich das alles, was bringt das alles außer eventuell ein Stück Gerechtigkeit zu erlangen.
    Manchmal solle man los lassen und seine Zeit genießen, und noch schöne Zeit erleben.
    Sollten Sie doch klagen wollen, machen sie es mit einem Fachanwalt, wobei es schwierig werden könnte, das man einen Anwalt genehmigt.
    Man wird ihr Alter berücksichtigten und auch eventuell das sie in einem Rentenalter sind.
    Böse gesagt den Kosten nutzen Faktor.
    Ich wünsche Ihnen viel Kraft egal für was sie sich entscheiden sollten.
    Gruß Rollimann
  • Hallo Rollimann,
    danke, werde alles ausfühlich mit Integrationsamt und RAin besprechen. Seit 10 2014 schlage ich mich damnit rum, es muss entweder wieitergehn oder Aufhören, es geht dabei um Entgangener Lohn, Rentenabzug 10,8%, Keine RentnerkV wegen 9/10 Regelung, das KCA hat meine finanzielle Zukunft Ruiniert und durch die Grundsicherung lebenslänglich abhängig gemacht, so einfach loslassen fällt eben schwr. Werde ich aber mit sicherheit tun.
    Fange heute damit an, das schöne Wetter und mein Ruhestand zu genießen.
    Danke und ein Sonniges WE.
    Luloù
  • Luloù hat geschrieben:
    Hallo Rollimann,
    danke, werde alles ausfühlich mit Integrationsamt und RAin besprechen. Seit 10 2014 schlage ich mich damnit rum, es muss entweder wieitergehn oder Aufhören, es geht dabei um Entgangener Lohn, Rentenabzug 10,8%, Keine RentnerkV wegen 9/10 Regelung, das KCA hat meine finanzielle Zukunft Ruiniert und durch die Grundsicherung lebenslänglich abhängig gemacht, so einfach loslassen fällt eben schwr. Werde ich aber mit sicherheit tun.
    Fange heute damit an, das schöne Wetter und mein Ruhestand zu genießen.
    Danke und ein Sonniges WE.
    Luloù


    Hallo Luloù
    Prüfen und alles besprechen kann nicht schaden, vielleicht kommt etwas positives dabei raus.
    Wenn sich finanziell etwas für Sie ändern lässt, wäre das ein guter Abschluss.
    Schönen Abend und genießen Sie den Ruhestand auch wenn etwas schwer fällt.
    Gruß Rollimann