Erwerbsminderungsrente

Guten Tag,
es geht um meinen Vater (Geburtsjahr 1956), der vor einer gefühlten Ewigkeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hat. Dieser Antrag wurde, auch nach dem Einlegen von Widerspruch, abgelehnt. Nun ist die ganze Sache vor dem Sozialgericht. Die Gutachterin damals war der Ansicht, dass mein Vater über 6 Stunden täglich arbeiten kann. Sein behandelnder Internist sieht 3-5 Stunden als machbar an und der Orthopäde 3-6 Stunden. Trotz der Empfehlungen der behandelten Ärzte scheiterte jedoch damals der Widerspruch.
Nun wurde mein Vater vom Gericht aufgefordert, erneut zu einem Gutachter zu gehen. Dieser Termin war in der Zwischenzeit. Der Gutachter sah seine Einschränkungen und sieht ihn für 3-6 Stunden arbeitsfähig. Dies würde ja einer halben Erwerbsminderungsrente entsprechen.

Nun die Frage: Wie ausschlaggebend ist dieses Gutachten für den Richter? Muss er sich danach richten?
Der Gutachter machte meinem Vater trotz seiner Einschätzung keine großen Hoffnungen, weil er sagte, dass der Staat momentan bei solchen Dingen sehr spart.

Was meint ihr dazu? Hat mein Vater Chancen?


Nochmals zusammenfassend:

Gutachten nach erstmaliger Antragstellung: mehr als 6 Stunden arbeitsfähig.

Aussagen der behandelten Ärzte im Widerspruchsverfahren:
3 - 5 bzw. 3-6 Stunden

Gutachten des vom Sozialgericht ausgewählten Arztes:
3-6 Stunden


Ich freue mich über Einschätzungen und Erfahrungen.



Liebe Grüße,
Bebe

Antworten

  • Hallo Bebe,

    die Ärzte sind sich auch etwas uneinig, 3-6 St. oder doch weniger oder mehr.....
    Das ist für das Gericht dann einfach, sie müssen sich nicht festlegen.
    Und die Chancen zum momentanen Zeitpunkt sind glaube ich gering.
    Viele kämpfen um ihre Rente mit Widerspruch oder bei Gericht.
    Auch wenn gravierende Einschränkungen vorliegen, heißt das nicht das die Rente genehmigt wird.
    Bis 3 St. oder unter 3 St. muss da die Prognose sein. Sonst evtl. eine Teilrente ja.
    Die wird aber vermutlich finanziell nicht ausreichen oder?
    Außer dein Vater kann noch etwas dazu verdienen gesundheitlich.
    Ich persönlich finde es beschämend, das so viele Leute trotz Attests und guten Prognosen von Fachärzten
    da so lange kämpfen müssen. Die eigenen Fachärzte ( wie der Internist ) werden da gar nicht als wahr genommen.

    Viel Erfolg trotzdem beim weiteren Vorgehen

    gruß wessi
  • Vielen lieben Dank für deine Antwort. Mit der halben Erwerbsminderungsrente wäre schon viel erreicht.
    Ich frage mich halt, wie ausschlaggebend das Gutachten ist, dass das Sozialgericht selbst veranlasst hat. Denn das spricht ja für eine halbe Erwerbsminderungsrente. Und mir würde es komisch vorkommen, wenn der Richter gegen das von ihm veranlasste Gutachten urteilt. Das könnte ich nicht nachvollziehen.
  • Hallo bebe,

    ja denke ich auch. Das vom Gericht veranlasste Gutachten hat immer viel " Gewicht ".
    Und danach wird auch das Urteil gefällt, bleibt zu hoffen das es Teilrente wird wenn euch das hilft.

    gruß wessi
  • Komisch finde ich nur die Aussage vom Gutachter, dass es trotz seiner Einschätzung schlecht aussieht, weil gespart wird.
  • Die Aussage braucht dich nicht verunsichern.
    das sagen die seit Jahren, immer mehr Leute müssen vor Gericht.
    Sparen wollen die Rentenkassen klar. Aber Teilrente erscheint mir in eurem Fall logisch.
    Hoffe ich für euch!!

    gruß wessi
  • Danke für deine Worte. Ich hoffe es so sehr für meinen Vater, dass er die Hälfte zugesprochen bekommt. Er hat sein Leben lang gearbeitet und jetzt, wo es ihm gesundheitlich schlecht geht, muss er so kämpfen.
  • Hallo Bebe,

    ja wir haben auch einen ähnlichen Fall in der Verwandschaft.
    Kämpft auch schon länger, muss immer zu neuen Gutachtern.
    Manche Gutachten waren nicht mal schlecht geschrieben, aber kleine komische Sätze haben
    manchmal zur Klage Abweisung geführt.
    Am Ende liegt es am Richter. Manchmal tut es gut einen ganz unabhängigen Gutachter zu beauftragen.
    Aber das kostet alles so viel, außer man hat eine Rechtschutzversicherung.

    Ich wünsche es deinem Vater wirklich das es klappt und der Kampf ein Ende hat!!

    gruß wessi
  • Hallo. Ich melde mich nochmal zu Wort.
    Der Fall ist nun völlig anders weiter verlaufen. Der Gutachter sagte ja meinem Vater, dass er nur noch 3 bis 6 Stunden arbeitsfähig ist und das auch so in das Gutachten schreiben wird. In dem Gutachten, welches mein Vater über den VDK bekommen hat, steht nun, dass er noch über sechs Stunden arbeiten kann und das sogar in seinem alten Beruf. Mein Vater ist geschockt und weiß nun nicht mehr, was er tun soll. Der VDK schlägt 3 Möglichkeiten vor:

    Klage zurücknehmen, da man mit diesem Gutachten verlieren wird.

    Mit dem Gutachter nochmal sprechen. 

    Ein eigenes Gutachten nochmal in Auftrag geben bei dem Arzt seiner Wahl. 

    Wie teuer ist so ein Gutachten und übernimmt sowas die Rechtschutzversicherung?
    Was ist, wenn der von meinem Vater gewählte Gutachter für ihn entscheidet? Kann das überhaupt noch erfolgreich enden, wenn bereits zwei Gutachter gegen ihn entschieden haben?

       



  • Bebe89 hat geschrieben:
    Hallo. Ich melde mich nochmal zu Wort.
    Der Fall ist nun völlig anders weiter verlaufen. Der Gutachter sagte ja meinem Vater, dass er nur noch 3 bis 6 Stunden arbeitsfähig ist und das auch so in das Gutachten schreiben wird. In dem Gutachten, welches mein Vater über den VDK bekommen hat, steht nun, dass er noch über sechs Stunden arbeiten kann und das sogar in seinem alten Beruf. Mein Vater ist geschockt und weiß nun nicht mehr, was er tun soll. Der VDK schlägt 3 Möglichkeiten vor:

    Klage zurücknehmen, da man mit diesem Gutachten verlieren wird.

    Mit dem Gutachter nochmal sprechen. 

    Ein eigenes Gutachten nochmal in Auftrag geben bei dem Arzt seiner Wahl. 

    Wie teuer ist so ein Gutachten und übernimmt sowas die Rechtschutzversicherung?
    Was ist, wenn der von meinem Vater gewählte Gutachter für ihn entscheidet? Kann das überhaupt noch erfolgreich enden, wenn bereits zwei Gutachter gegen ihn entschieden haben?

       


    Hallo Bebe
    Ich würde zuerst einmal mit dem Gutachter sprechen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt keine Gutachterkosten. Der Regelfall bei privat beauftragten Gutachten ist der, dass derjenige, welcher den Gutachter beauftragt hat, auch die Kosten zu tragen hat. Die Kosten kann man bei dem Arzt erfragen.
    Du kannst gegen die Gutachten die gegen dein Vater laufen Widerspruch einlegen. Wenn dein Vater nicht 6 Stunden arbeiten kann würde ich kämpfen. Einen Fachanwalt zu Rate ziehen kann nie schaden.
    Viel Glück Gruß Carola
  • Aber was soll es bringen, mit dem Gutachter zu sprechen? Er wird sein Gutachten nicht ändern und zudem hat er meinen Vater ja angelogen. Beim Termin sagte er ihm ja, dass er ihn nur noch für 3-6 Stunden arbeitsfähig hält und das auch so in das Gutachten schreiben wird.
  • Bebe89 hat geschrieben:
    Aber was soll es bringen, mit dem Gutachter zu sprechen? Er wird sein Gutachten nicht ändern und zudem hat er meinen Vater ja angelogen. Beim Termin sagte er ihm ja, dass er ihn nur noch für 3-6 Stunden arbeitsfähig hält und das auch so in das Gutachten schreiben wird.


    Du hattest selber in den 3 Möglichkeiten geschrieben nochmal mit den Gutachter reden.
    Ich würde ihn mal zur Rede stellen, was sein Verhalten denn sollte.
    Und ihm auch erklären was sein handeln für deinen Vater bedeutet.
    Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast dann nehm dir ein Fachanwalt und kämpfe.
    Gruß Carola
  • Hallo bebe,
    ich denke es ist sinnlos mit dem Gutachter noch mal zu reden, das dürfte nichts bringen. Angesprochen darauf daß es sagte es so ins Gutachten zu schreiben wird er auch abstreiten.
    Private Gutachten sind teuer, gehen in die Hunderte, gegenüber vom Gericht angeforderte stehen sie leider oft auf schwächeren Beinen.
    Ich würde die Klage zurück ziehen und in 12 Monaten einen neuen Antrag auf EU-Rente stellen.
    Gruß
    Rudi
  • Hallo bebe,

    nun ist es wohl doch negativ ausgegangen. Kommt leider oft vor.
    Gutachter erzählen viel um den Patienten zu beruhigen, schreiben am Ende aber dann doch " im Sinne der DRV ".

    Hier wurde schon geraten einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen. Das würde ich auch machen.
    Diesen zahlt auf jeden Fall erst mal die Rechtschutz!!!

    Oder wie seid ihr weiter vorgegangen??

    Klage zurück nehmen würde ich nicht. Wenn der Vater keine 3-6 Stunden arbeiten kann dann weiter kämpfen!!

    Ein privates, unabhängiges Gutachten kostet zwar, sagt aber dann aus was Sache ist.

    Kann man notfalls auch in Raten abzahlen.

    ALLES GUTE

    gruß wessi
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