unbefristeter Behindertenausweis

Hallo an alle....habe eine Frage und freu mich wenn mir jemand helfen kann: habe einen unbefristeten Behindertenausweis Merkmal G 70 %...Multiple Sklerose schubförmigen Verlauf. Ich bin vom Saarland nach Bayern gezogen. Ist der Ausweis deutschlandweit gültig? Bin angeschrieben worden...soll Ausweis einschicken bekomme einen neuen. Bin sehr misstrauisch...hab da schon so viele negative Sachen gehört. Bei meiner Erkrankung kann ich heut nicht sagen wie es mir morgen geht...deshalb ist der Ausweis auch unbefristet. Hab jetzt die Befürchtung, daß wieder eine Behörden-Odyssee anfängt. Deshalb...gilt ein unbefristeter Ausweis nicht bundesweit, unabhängig von Bundesländer?? Sag schon mal ein großes Dankeschön. LG

Antworten

  • nobika hat geschrieben:
    Hallo an alle....habe eine Frage und freu mich wenn mir jemand helfen kann: habe einen unbefristeten Behindertenausweis Merkmal G 70 %...Multiple Sklerose schubförmigen Verlauf. Ich bin vom Saarland nach Bayern gezogen. Ist der Ausweis deutschlandweit gültig? Bin angeschrieben worden...soll Ausweis einschicken bekomme einen neuen. Bin sehr misstrauisch...hab da schon so viele negative Sachen gehört. Bei meiner Erkrankung kann ich heut nicht sagen wie es mir morgen geht...deshalb ist der Ausweis auch unbefristet. Hab jetzt die Befürchtung, daß wieder eine Behörden-Odyssee anfängt. Deshalb...gilt ein unbefristeter Ausweis nicht bundesweit, unabhängig von Bundesländer?? Sag schon mal ein großes Dankeschön. LG


    Hallo Nobika
    Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundesweit einheitlicher Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch und gibt Auskunft über Schwere der Behinderung. In ihm sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen festgehalten, außerdem die Dauer der Gültigkeit.

    Frag doch bei der Stelle telefonisch nach warum du den Ausweis einschicken sollst, dann weißt du warum und entscheidest ob du das möchtest.

    Gruß Rollimann
  • Hallo Nobika,
    bei Umzug in ein anderes Bundesland muß der alte Behindertenausweis zurück gegeben werden.
    Siehe auch:
    https://www.schwerbehindertenausweis.de/behinderung/haeufig-gestellte-fragen-faq/fragen-und-antworten-zum-Schwerbehindertenausweis
    Gruß
    Rudi
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