Selbstfahrer mit Merkzeichen H im Behindertenausweis

Hallo zusammen,

darf ein behinderter Mensch mit Merkzeichen H selbst ein Fahrzeug führen ?
Unsere Führerscheinstellen sagen da leider alle etwas anderes und im Netz bin ich nicht fündig geworden.

liebe Grüße
Mobili 😉

Antworten

  • Mobili hat geschrieben:
    Hallo zusammen,

    darf ein behinderter Mensch mit Merkzeichen H selbst ein Fahrzeug führen ?
    Unsere Führerscheinstellen sagen da leider alle etwas anderes und im Netz bin ich nicht fündig geworden.

    liebe Grüße
    Mobili 😉


    Moin
    Ich würde beim Straßenverkehrsamt nachfragen.
    ADAC wäre auch eine Möglichkeit, und Fahrschulen sollten auch eine Auskunft geben können.
    Der TÜV könnte auch Auskunft geben.

    Gruß Rollimann
  • Hallo Mobili,
    auch mit dem Merkbuchstaben "H" ist es möglich ein Kfz zu führen, maßgeblich hier für ist das Krankheitsbild.
    Die Entscheidung dürfte beim Amtsarzt liegen, wer dies veranlasst kommt darauf an ob schon ein Führerschein vorhanden ist oder dieser erst gemacht werden muß.
    Gruß
    Rudi
  • Hi,

    Ich bin schon lange behindert und fahre seitdem Auto, 1995 habe ich einen Pilotenschein gemacht - beides mit dem Merkzeichen G, aG, H, und B. Geht also durchaus.
    "Inzwischen geht man von einem modernen Bild mobiler Menschen mit Behinderung aus" so der ehem. Bundesbehindertenbeauftragter. Die Merkmale stellen einen Ausgleich für ganz bestimmte Nachteile dar. Eine Ausweitung auf den Alltag ist nicht zulässig. Die Merkmale sind ein Recht - keine Pflicht. Mit meinem aG (und nur damit) darf ich auf den blauen Behindertenplätze parken - muss es aber nicht. Mit dem "B" darf ich in Bus und Bahn kostenfrei eine Begleitperson mitnehmen - darf aber auch alleine fahren.
    Je nach Behinderung verlangt beim Führerschein die ausstellende Behörde ein Gutachten. Dafür ist aber nicht der Amtsarzt zuständig sondern ein Verkehrsmediziner. Ansprechpartner ist der TÜV.

    Klaus
  • Hallo Klaus,
    danke für die Info. Wer ist zuständig wenn bereits ein Führerschein vorhanden ist?
    Gruß
    Rudi
  • Rudi65 hat geschrieben:
    Wer ist zuständig wenn bereits ein Führerschein vorhanden ist?


    Interessante Frage. Der Führerschein gilt erstmal lebenslänglich. Die FeV (Fahrerlaubnisverordnung) schreibt aber vor, dass der Fahrzeugführer fahrtüchtig sein muss. "Bei einer Verschlechterung liegt dies im eigenen Ermessen des Herrn E." so habe ich es schriftlich in einer Stellungnahme des TÜV. Bsp.: Wenn jemand einen Führerschein hat und rechts oberschenkelamputiert wird. Dann kauft er sich einen Automatik, lässt das Gaspedal nach links verlegen und darf so genau genommen fahren - ohne irgendwelche Einträge. Solange er bei einer Polizeikontrolle im Auto sitzen bleibt würde dies gar nicht auffallen. Anderes Beispiel. Da hat jemand mit 20 und guter Sehkraft den Führerschein gemacht, mit 65 braucht er eine starke Brille, weil er ohne nicht einmal mehr die Hinweisschilder auf der Autobahn lesen kann. Vernünftigerweise fährt er mit Brille - In den Führerschein eintragen lässt die sich kaum jemand..
    Bei einem Unfall läge die Beweislast bei der gegnerischen Versicherung. D.h sie müsste schon konkret nachweisen, dass der Unfall auf Grund der Behinderung entstand. Einfach so quasi mit dem Finger auf einen zeigen und sagen - da behindert, kann nicht auto fahren geht nicht.
    Auf der anderen Seite steht in der FeV. Wenn die ausstellende Behörde Hinweise darauf hat, dass der Führerscheininhaber fahruntüchtig ist, darf sie den Führerscheinbesitzer auffordern ein verkehrsmedizinisches Gutachten beizubringen. Tut er das nicht, darf sie den Lappen entziehen.

    Bei den obigen Beispielen (Bein- oder auch Handamputation, Einäugigkeit) darf er zwar fahren. Sinnvoll ist aber wenn er einen Nachweis der Fahrtüchtigkeit hat. Sei es wenn die Behinderung/Umbau bei einer Polizeikontrolle auffällt oder die Zulassungsstelle sich meldet. Zuständig ist da auch der TÜV. Termin ausmachen, Fahrprobe und dann gibt es eine Bescheinigung der Fahrtüchtigkeit. Bei mir hieß es "Es bestehen keinerlei Zweifel an der Fahrtüchtigkeit".

    Ich wurde in den letzten 40 Jahren schon das ein oder andere mal kontrolliert und meine Behinderung/Umbauten sind ja auffällig. Da schaute die Polizei kurz ins Auto (Handgabel, linkes Gaspedal usw.) und gut war es. Neues Gutachten oder ähnliches wurde nie gefordert, selbst bei dem einzig selbstverschuldeten Unfall den ich hatte.
    Meine TÜV Bescheinigung kam dadurch zu Stande, weil mich das Integrationsamt Karlsruhe rechtlich nicht ganz sauber unter allerlei Drohungen dazu aufgefordert hat. Der TÜV hat nur den Kopf geschüttelt, Fahrprobe war nicht notwendig. Der hat nicht einmal mein Auto gesehen 😛


    Klaus
  • @Klaus,
    vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
    Gruß
    Rudi