Mit IV ganzen Konkubinatshaushalt finanzieren?

Liebe Forumsmitglieder!
Mit meiner IV plus EL (2233 Fr. pro Monat) werde ich von der Gemeinde gezwungen, unseren 2 Personenhaushalt fast ganz alleine zu finanzieren.
Durch die Situation, dass mein Lebenspartner einen Antrag beim Sozialamt gestellt hat, sind wir beide eingeschätzt worden.
Unser Konkubinat wird als Ehe betrachtet, da es länger als 6 Monate andauert.
Deshalb bekommt mein Freund nur 527 Fr. pro Monat. Der Mietanteil und Stromanteil ist nicht in seinem Berechnungsbudget drin.
Bei mir wurde von der EL aber auch nur die Hälfte der Miete anberechnet. Auch wegen dem Konkubinat!
Nun soll ich die ganze Miete plus Elektrizität jeden Monat alleine bezahlen.Das ist unmöglich mit meiner Rente!
Wieso wird meinem Freund nicht ein Anteil von der Miete und vom Strom angerechnet?
Soll ich plötzlich aufhören zu essen?
Will mich das Sozialamt diskriminieren?

Vielleicht hat jemand schon etwas Ähnliches erlebt und kann mir Tipps und Infos geben!
Vielen Dank im Voraus!

Carlotta

Antworten

  • Salü
    Dein Freund sollte bei der Gemeinde vorsprechen, und es könnte ja sein das ihr eine Art WG habt.
    Das ihr ein eheähnliches Verhältnis habt ist von der Gemeinde eine These, und ich kenne das nur das bei Verheirateten Paaren alles zusammen bewertet wird.
    Und ich bin der Meinung das dein Freund auch seinen vollen Unterhalt bekommen sollte.
    Du kannst wenn du möchtest mir eine privat Nachricht schreiben, weil ich wüsste schon wie ich euch helfen kann, ich möchte das hier nicht rein schreiben.
    Gruß Rollimann
  • Rollimann, Carlotta lebt in der Schweiz - da ist vieles ganz anders wie in Deutschland. In Deutschland hast Du eine Chance es als WG darzustellen, auch wenn es der Lebenspartner ist - in der Schweiz nicht. Es ist lieb von Dir, dass Du Carlotta helfen willst und ich würde es ihr auch wünschen - aber dass was man in Deutschland erreichen kann, gilt noch lange nicht in der Schweiz. Konkubinat wird wie eine Ehe bewertet. Das Sozialsystem ist in der Schweiz um einiges anders und ich frage mich oft wie manche über die Runde kommen.
    Natürlich solltest Du überprüfen lassen, ob das so stimmt und ob da noch was möglich ist - ich arbeite zwar in der Schweiz, kenne aber die Sätze nicht. Aber ich weiss, dass alles extrem niedrig beurteilt wird, dass man sich wirklich frägt, wie man überleben soll. Vielleicht meldet sich noch jemand vom Schweizer Forum, an wen Du Dich am besten wenden kannst.

  • Carlotta67 hat geschrieben:
    Liebe Forumsmitglieder!
    Mit meiner IV plus EL (2233 Fr. pro Monat) werde ich von der Gemeinde gezwungen, unseren 2 Personenhaushalt fast ganz alleine zu finanzieren.
    Durch die Situation, dass mein Lebenspartner einen Antrag beim Sozialamt gestellt hat, sind wir beide eingeschätzt worden.
    Unser Konkubinat wird als Ehe betrachtet, da es länger als 6 Monate andauert.
    Deshalb bekommt mein Freund nur 527 Fr. pro Monat. Der Mietanteil und Stromanteil ist nicht in seinem Berechnungsbudget drin.
    Bei mir wurde von der EL aber auch nur die Hälfte der Miete anberechnet. Auch wegen dem Konkubinat!
    Nun soll ich die ganze Miete plus Elektrizität jeden Monat alleine bezahlen.Das ist unmöglich mit meiner Rente!
    Wieso wird meinem Freund nicht ein Anteil von der Miete und vom Strom angerechnet?
    Soll ich plötzlich aufhören zu essen?
    Will mich das Sozialamt diskriminieren?

    Vielleicht hat jemand schon etwas Ähnliches erlebt und kann mir Tipps und Infos geben!
    Vielen Dank im Voraus!

    Carlotta


    Liebe Carlotta

    ..... das leidige Problem von Vielen. Leistungskürzungen werden im Eiltempo behandelt. Eine Erhöhung kriecht wie eine Schnecke den Berg hoch.

    Im Anhang findest du Nützliches. Beim Beobachter könntest du auch fündig werden.

    gute Zeit

    Eidgenosse Kohlrabi 😉
  • Ergänzungsleistung
  • sorry, die Dateien wollen nicht rüber
  • tündi hat geschrieben:
    Rollimann, Carlotta lebt in der Schweiz - da ist vieles ganz anders wie in Deutschland. In Deutschland hast Du eine Chance es als WG darzustellen, auch wenn es der Lebenspartner ist - in der Schweiz nicht. Es ist lieb von Dir, dass Du Carlotta helfen willst und ich würde es ihr auch wünschen - aber dass was man in Deutschland erreichen kann, gilt noch lange nicht in der Schweiz. Konkubinat wird wie eine Ehe bewertet. Das Sozialsystem ist in der Schweiz um einiges anders und ich frage mich oft wie manche über die Runde kommen.
    Natürlich solltest Du überprüfen lassen, ob das so stimmt und ob da noch was möglich ist - ich arbeite zwar in der Schweiz, kenne aber die Sätze nicht. Aber ich weiss, dass alles extrem niedrig beurteilt wird, dass man sich wirklich frägt, wie man überleben soll. Vielleicht meldet sich noch jemand vom Schweizer Forum, an wen Du Dich am besten wenden kannst.



    Ich arbeite seit 6 Jahren in der Schweiz und habe schon einiges mitbekommen die das System da läuft.
    Ich kenne auch Menschen die ein Handicap haben und von Hilfe vom Staat angewiesen sind.
    Und in der Schweiz ist das noch teilweise krasser als in Deutschland.
    Mit Carlotta habe ich mich per PN ausgetauscht.
    Gruß. Rollimann
  • Hallo zusammen!

    Danke für eure bisherigen Antworten!
    Ergänzungsleistungen habe ich schon.
    Dort wurde mein Partner auch einberechnet, und zwar als Unterstützung bei der Miete etc.
    Das ist nicht sehr hilfreich...
    In der Schweiz ist das System einfach zusammengebrochen, wie es aussieht!

    Lg Carlotta
  • Liebe Charlotte67

    ich nenne es: zuviele Köche verderben den Brei.

    Und mit einem Jahresgehalt von Fr. 445000 + Spesen müsste keiner von uns mitte Monat den 5er zwei mal umdrehen.

    Schöner Sonntag noch
    Liebe Grüsse
  • entschuldigt habe ein 0 zuviel angehängt
  • Hallo Carlotta

    Ich kann verstehen, dass du mit deiner Rente nicht auch noch deinen Freund unterhalten kannst. Hat dein Lebenspartner eine Ausbildung und eventl. auch Arbeit? Wenn er nicht bei dir wohnen würde, müsste er für seinen Lebensunterhalt auch selber aufkommen. Irgendetwas verstehe ich hier nicht ganz.

    Liebe Grüsse
    Maria

  • Hallo Maria!

    Danke für deine Antwort!
    Ja, mein Freund hat eine Ausbildung. Er ist aber im Moment arbeitslos, deshalb ja sein Antrag beim Sozialamt.
    Die bestehen dort aber darauf, dass ich ihn
    unterstützen muss, weil wir zusammen leben.
    Deshalb bekommt er keinen Mietzuschuss und keinen Elektrizitätszuschuss. Lediglich eine Art „Taschengeld“.
    In der Schweiz wird im Moment das Sozialsystem gesundgeschrumpft. Es wird dann einfach verlangt, dass Verwandte die Miete zahlen, oder dass man zu Verwandten zieht. Oder sich ein Zelt kauft. ????

  • Carlotta67 hat geschrieben:
    Hallo Maria!

    Danke für deine Antwort!
    Ja, mein Freund hat eine Ausbildung. Er ist aber im Moment arbeitslos, deshalb ja sein Antrag beim Sozialamt.
    Die bestehen dort aber darauf, dass ich ihn
    unterstützen muss, weil wir zusammen leben.
    Deshalb bekommt er keinen Mietzuschuss und keinen Elektrizitätszuschuss. Lediglich eine Art „Taschengeld“.
    In der Schweiz wird im Moment das Sozialsystem gesundgeschrumpft. Es wird dann einfach verlangt, dass Verwandte die Miete zahlen, oder dass man zu Verwandten zieht. Oder sich ein Zelt kauft. ????



    nur Anmerkung: So viele Zeltplätze gibt es nicht, wie Zelte gekauft würden.
  • Unglaublich was ich heute gelesen habe.

    http://www.20min.ch/schweiz/news/story/IV-Detektive-23292176

    Gruß Rollimann
  • Hallo, Rollimann!

    Ja, das ist so entschieden worden. Schon vor 3 Wochen etwa.
    Wir stehen alle unter Generalverdacht!
    Habe auch schon Freunde dadurch verloren, weil sie auf die Propaganda hören und denken, ich nehme ihnen was weg...

    Lg Carlotta
  • Rollimann70 hat geschrieben:
    Unglaublich was ich heute gelesen habe.

    http://www.20min.ch/schweiz/news/story/IV-Detektive-23292176

    Gruß Rollimann


    Hoi Rollimann70

    ja stimme dir zu. UNGLAUBLICH

    Die notwendigen/erforderlichen Abklärungen/Gutachten werden willkürlich 'angepasst'. Bundesverfassungen missachtet. Und die Leidtragenden sind die "kleinen".

    Erstaunlich oder eben nicht das du dich als unser Nachbarn dafür interessierst!

    Grüsse
    Kohlrabi
  • Kohlrabi hat geschrieben:
    Rollimann70 hat geschrieben:
    Unglaublich was ich heute gelesen habe.

    http://www.20min.ch/schweiz/news/story/IV-Detektive-23292176

    Gruß Rollimann


    Hoi Rollimann70

    ja stimme dir zu. UNGLAUBLICH

    Die notwendigen/erforderlichen Abklärungen/Gutachten werden willkürlich 'angepasst'. Bundesverfassungen missachtet. Und die Leidtragenden sind die "kleinen".

    Erstaunlich oder eben nicht das du dich als unser Nachbarn dafür interessierst!

    Grüsse
    Kohlrabi


    Hallo Kohlrabi
    Da ich in der Schweiz arbeite aber in Deutschland lebe, und ich einige Freunde in der Schweiz habe, die auch ein Handicap haben, oder vom Sozialamt und IV Geld bekommen.
    Interessiert es mich wie die Schweiz gewisse Dinge regelt.
    Ich werde auch irgendwann ein IV Fall werden auch wenn ich Grenzgänger bin.
    Die Schweiz ist in Sachen Behinderungen anders aufgestellt als Deutschland.
    Zum Beispiel null Kündigungsschutz was auch für Menschen ohne Handicap gilt.
    Und als ich heute morgen den Zeitungsbericht gelesen hab, war ich schockiert auch dadrüber das viele Schweizer für eine Überwachung wären.
    Gruß Rollimann


  • hoi Rollkimann70

    hoffen wir es kommt nicht dazu, ein Referedumn diesbezüglich bereits.
  • Kohlrabi hat geschrieben:
    hoi Rollkimann70

    hoffen wir es kommt nicht dazu, ein Referedumn diesbezüglich bereits.




    Hoi Kohrabi
    Ich glaube wenn es zu einer Volksabstimmung kommt, das die Leute für eine Überwachung abstimmen, da der Großteil der Schweizer davon nicht betroffen ist.
    Ich kümmere mich ehrenamtlich in Basel um Menschen mit Handicap.
    Und da bekommt man öfters das Leid der Menschen mit.
    Wie Ämter urteilen, wo man merkt es besteht kein Interesse sich für Menschen mit Handicap einzusetzen.
    Viele Menschen lassen sich das gefallen, weil sie nicht die Kraft haben zu kämpfen, oder sie denken es bringt eh nichts.
    Es gibt aber gute Anlaufstellen in Basel die auch gut helfen.

    Missbrauchsquote bei der IV beträgt 0,3%
    Die Missbrauchsquote bei der IV beträgt gerade mal 0,3%. Drei Viertel dieser Fälle werden ohne Observation aufgedeckt (z.B. Dossierüberprüfung, erneute Begutachtung). Jedes Jahr werden ca. 100 IV-Bezüger observiert, denen kein Missbrauch nachgewiesen werden kann. (Zahlen: BSV)

    Gruß Rollimann