Kostenträger will Eingliederungshilfe z.T. an gesetzl. Betreuung auslagern - darf er das?

Hallo zusammen,

ich habe vor einiger Zeit einen Antrag für Eingliederungshilfe/ ambulant betreutes Wohnen bei meinem zuständigen Bezirk/ Kostenträger gestellt. Nun habe ich ein Schreiben erhalten mit der Absichtserklärung, die Kosten zu übernehmen - allerdings mit einem geringeren Betreuungsschlüssel, als ursprünglich beantragt.

Die Reduzierung des Schlüssel begründet der Kostenträger mit der "Empfehlung" einen gesetzlichen Betreuer zu bestellen, der die Bereiche Gesundheitsfürsorge und Vertretung vor Ämtern/ Behörden übernehmen soll - und dadurch würde sich ja dann der Bedarf des BeWo verringern.

Aus subjektiver Sicht hat für mich die "rechtliche Vertretung" durch eine gesetzliche Betreuung überhaupt nichts mit den Aufgaben des Betreuten Wohnens zu tun - und ich empfinde diese Empfehlung persönlich auch als entmündigend. Mein Ziel ist doch genau, diese Dinge "mit Unterstützung" eigenständig zu erledigen - und mich nicht vertreten zu lassen.

Nun habe ich 2 Wochen Zeit, mich zu der beabsichtigten Entscheidung zu äußern, bevor der Bescheid erlassen wird.
Schon aus Prinzip möchte ich das nicht so stehen lassen. Hat damit jemand Erfahrung?

Liebe Grüße

Antworten

  • Hallo anlei,

    Die Argumentation seitens des Kostenträger ist so leider rechtlich in Ordnung.
    Bei den Hilfeplankonferenzen wird der tatsächliche Bedarf festgestellt und dahingehend die Fachleistungsstunden bewilligt. Gerade was die Themen Gesundheitsfürsorge oder Amtsgänge angeht, werden meistens weniger Fachleistungsstunden bewilligt, wenn es sich für notwendig erachtet, dass dies der Aufgabenbereich der gesetzlichen Betreuung wird und somit Ihr "Aufwand" geringer ausfällt.
    Aus der Ferne sicherlich schwer nachvollziehbar und dennoch ist dies leider so.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

    LG
  • Hallo anlei,

    stell dir einfach vor, das der Betreuer nur das tut, das "deine selbstgewählte Unterstützung" auch tun würde.

    Anders betrachtet kann man sagen das Eingliederungshilfe nachrangig ist, und erst dann greift, wenn man sich selbst nicht mehr helfen kann. Da du, wenn du solche Unterstützung brauchst, Anspruch auf einen solchen Betreuer hast, kannst du dir, was den Teil der Leistung betrifft also selber helfen. Du kannst dir... wenn du entspr. Bekannte/Freunde/ Verwandte hast, sogar einen Betreuer aussuchen, und beim Gericht vorschlagen....wenn es die Person denn werden möchte.

    😀 Helmut
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