Hallo. Ist das Taschengeld im Pflegeheim pfändbar?

Ein Bekannter liegt im Pflegeheim und bekommt kein Taschengeld / keinen Barbetrag. Ihm steht absolut Nullkommanichts zur Verfügung und niemand kümmert sich darum. Auf Nachfrage sagte sein Betreuer, er wäre verschuldet und das Taschengeld wird zur Tilgung verwendet.
Ist das rechtmäßig?
Jeder Sozialhilfeempfänger hat einen pfändungsfreien Selbstbehalt...

Antworten

  • Hallo Lag,
    die Rechtslage ist nicht ganz eindeutig. In der Regel heisst es :
    der Barbetrag (richtige Bezeichnung bei Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen) nach § 35 Abs. 2 SGB XII als Sozialhilfeleistung ist nicht pfändbar. Sozialhilfeleistungen sind generell unpfändbar, galt bereits früher gemäß § 4 BSHG, die aktuelle Vorschrift ist § 17 Abs. 1 SGB XII.
    Sollten allerdings die Heimkosten aus eigenen Mitteln bestritten werden sieht die Rechtslage etwas anders aus.
    Auf jeden Fall ist hier eine Rechtsberatung zu empfehlen, ich halte das vorgehen des Betreuers für rechtswidrig.
    Gruß
    Rudi
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